Nach langem Warten endlich grünes Licht aus Brüssel: EU-Kommission beschließt beihilferechtliche Genehmigung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Das zum 01.01.2016 in Kraft getretene Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (nachfolgend: KWKG) stand bisher unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission mit der Folge, dass für KWK-Anlagen, die ab dem 01.01.2016 in Betrieb genommen worden sind, aber auch Wärme- und Kältenetze bzw. -speicher, deren Zulassung nicht vor dem 01.01.2016 beantragt worden ist, vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) bislang keine Zulassungsbescheide erteilt worden sind. Dieser vorübergehende Förderstopp führte zu erheblichen Verunsicherungen der Branche. Nunmehr hat die Europäische Kommission nach langwierigen Verhandlungen mit dem Bundeswirtschaftsministerium am Montag, dem 24.10.2016, endlich die beihilferechtliche Genehmigung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes förmlich beschlossen.