
KWKG 2016 verabschiedet
Das Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (kurz. KWKG 2016) wurde am 03.12.2015 nach zweiter und dritter Lesung vom Parlament in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (BT-Drucks. 18/6910) verabschiedet. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 19.10.2015 haben sich im Rahmen des Ausschussverfahrens noch einige wesentliche Änderungen ergeben (lesen Sie hierzu unsere beiden Newsletter vom 14.09.2015 und 28.09.2015): Zum einen wird das im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens viel diskutierte Ausbauziel nunmehr nicht mehr prozentual bestimmt, sondern nominal festgelegt. Bis zum Jahr 2020 soll die Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung auf 110 TWh und bis zum Jahr 2025 um weitere 10 TWh auf 120 TWh erhöht werden. Damit soll eine Ausbauperspektive bis zum Jahr 2025 eröffnet werden. Die bisher vorgesehene Regelung hätte sogar einen Rückbau von KWK-Anlagen zum Ziel gehabt.