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Urteil des OVG Lüneburg vom 11.09.2013 – Az.: 10 ME 87/12 Das Oberverwaltungsgericht (kurz: OVG) Lüneburg hatte im Rahmen des zitierten Urteils über die Rechtmäßigkeit einer kommunalaufsichtsrechtlichen Beanstandungsverfügung und insbesondere darüber zu befinden, welche Abwägungskriterien eine Kommune bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen in welchem Umfang zu berücksichtigen hat. Die Gemeinde wollte im Rahmen einer Rekommunalisierung der Strom- und Gasnetze die Entscheidung über die Vergabe der Konzession vom kommunalen Einfluss auf die örtliche Energieversorgung abhängig machen und hatte hierfür im Rahmen des Konzessionsvergabeverfahrens eine Gewichtung von insgesamt 55 % vorgesehen. Die weiteren, auf § 1 Energiewirtschaftsgesetz (kurz: EnWG) beruhenden Kriterien wie die Versorgungssicherheit und effizienter Betrieb wurden lediglich mit 25 % für die Entscheidung gewichtet.
Am heutigen Tage hat der BGH – von der Praxis lang erwartet – zur Auslegung des Anlagenbegriffs nach dem EEG 2009 mündlich verhandelt und dabei zu erkennen gegeben, dass er sich in diesem Zusammenhang vertretenen Auffassung Oberlandesgerichte Brandenburg, Stuttgart, Düsseldorf und Naumburg anschließen wird.
Die EEG-Umlage ist für viele ein Dorn im Auge. So ist sie doch für die angeblich stark steigenden Kosten der erneuerbaren Energien verantwortlich und wird gerne als Beweis für eine nicht bezahlbare Energiewende missbraucht. „Dieser Unsinn wird durch stete Wiederholung nicht wahrer“, empört sich Prof. Martin Maslaton, Energierechtsexperte und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. „Der veröffentlichte Anstieg der EEG-Umlage auf 6,24 Cent/kWh, der ab dem 1. Januar 2014 von allen nicht befreiten Verbrauchern zu bezahlen ist, geht nur zu einem geringen Teil auf den Zubau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie (EE) zurück“, stellt Maslaton klar.
Wir möchten heute auf eine für Biogasanlagen besonders relevante Vorschrift des derzeit geltenden EEG 2012 hinweisen. Nach § 6 Abs. 4 Nr. 2 EEG müssen Biogasanlagen über zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen verfügen. Hält der jeweilige Anlagenbetreiber diese technischen Vorgaben nicht ein, so verringert sich der ihm dem Grunde nach zustehende Vergütungsanspruch für den Strom aus Biogasgemäß § 17 Abs. 1 EEG 2012 für die Dauer des Verstoßes auf „Null“. Damit riskieren Anlagenbetreiber, deren Anlagen nicht über die zusätzlichen Gasverbrauchseinrichtungen verfügen, zumindest zeitweise ihren gesetzlichen Vergütungsanspruch nach dem EEG, der sich auch durch eine spätere Nachrüstung nicht wieder herstellen lässt.
In diesem Jahr fand auf der MeLa 2013 das 1. BWE-Wind-Treffen des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern statt. In der Halle 4 der MeLa war ein großer Informationsstand als Treffpunkt von Landwirtschaft und Windbranche eingerichtet. Dort nutzten neben Herstellern, Projektentwicklern, Anlagenbetreibern und Banken auch wir die Gelegenheit, uns den Besuchern zu präsentieren. Mit unseren beiden Rechtsanwälten Frau Böhlmann-Balan und Herrn Dr. Richter informierten wir im Rahmen des Konferenzprogramms die Besucher über 4 Tage in Form von Vorträgen zu einem zivilrechtlichen Thema (der Grundstücksnutzungsverträge) sowie über die Rahmenbedingungen zum EEG.
Spitzenausgleich-Effizienzsystemeverordnung (SpaEfV) in Kraft getreten Am 05.08.2013 wurde die lange erwartete „Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemeverordnung – SpaEfV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.Mit dieser Verordnung haben sich die rechtlichen Voraussetzungen für die Entlastung durch den Spitzenausgleich gemäß § 55 EnergieStG und § 10 StromStG wesentlich geändert.
Die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm hat Rückgrat bewiesen und trotz des Widerstandes des Deutschen Wetterdienstes die Genehmigung für zwei Windenergieanlagen erteilt. Der Standort der Anlagen war innerhalb eines regionalplanerischen Vorranggebietes in ca. 10 km Entfernung zur Wetterradarstation Neuheilenbach geplant. Der DWD befürchtete angesichts des Standortes Beeinträchtigungen der Datenqualität seines Wetterradars und verweigerte eine Zustimmung zur Genehmigung. Im Rahmen der Aufstellung des Regionalplanes hatte der DWD hingegen keine Bedenken gegen die Ausweisung des Vorranggebietes vorgetragen.
Die EEG-Umlage ist für viele ein Dorn im Auge, so ist sie doch für die angeblich stark steigenden Kosten der Erneuerbaren Energien verantwortlich und wird gerne als Beweis für eine nicht bezahlbare Energiewende missbraucht. Wie viel teurer der Strom 2014 wird, erfahren die Verbraucher am 15. Oktober, wenn die vier verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2014 veröffentlichen. Nach Berechnungen des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) steigt der Strom von heute 5,27 Cent/kWh wohl auf 6,42 Cent/kWh, welcher dann ab dem 1. Januar 2014 von allen nicht befreiten Verbrauchern zu bezahlen ist.
Seit dem Jahr 2008 hat ein deutschlandweiter Anstieg von Neugründungen im Bereich der Energiegenossenschaften stattgefunden. Laut Deutschem Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. kommen jede Woche drei neue hinzu. Mittlerweile gibt es in ganz Deutschland schätzungsweise 650 Energiegenossenschaften, wovon allein im Jahr 2012 der Genossenschaftsverband circa 150 neue Energiegenossenschaften aufnahm. Diese entstehen vor allem im ländlichen Raum und engagieren sich verstärkt im Bereich der Photovoltaik sowie der Kraft-Wärme-Kopplung. Die Anlagen werden dabei meist gemeinsam mit kommunalen Ent...