Energierecht: Höchstrichterliche Klärung zur Stromsteuerbefreiung und Einordnung als „kleine Versorger“
Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2024 in letzter Instanz entschieden: Die Auslegung des Stromsteuerrechts durch die Hauptzollämter war fehlerhaft. Zahlreiche Anlagenbetreiber sollten ihre Ansprüche auf eine Stromsteuerbefreiung nochmals überprüfen.