Tracking pixel News zu Energiewirtschaftsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Energiewirtschaftsrecht

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Experten einig: 10fach-Abstand käme Ausbaustopp gleich

Landtagsanhörung brachte es erneut an den Tag: 10-H-Abstand wäre das Ende für Windenergieausbau „Wir bekennen uns zum weiteren Ausbau der Windenergie“, heißt es im Koalitionsvertrag von Sachsens schwarz-roter Regierung. Nach dem Willen der Koalitionspartner soll das bisherige faktische Ausbremsen beim Ausbau der Windenergie ein Ende haben. In diesem Zusammenhang soll der Windenergie, wie vom Gesetzgeber auch gefordert, „substantiell Raum geschaffen werden“. Erste Nagelprobe dieses Kurswechsels ist die Frage, ob Sachsen von der im Baugesetzbuch neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch macht und per Gesetz bis Ende dieses Jahres einen Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und bebauten Gebieten festlegt. In der Diskussion ist dabei meist die sogenannte 10-H-Regelung, wonach der Mindestabstand das Zehnfache der Höhe der jeweiligen Windenergieanlagen (Nabenhöhe plus Radius der Windradflügel) betragen soll. Bei einer Anhörung zu diesem Thema im Umweltausschuss des Landtags waren sich die geladenen Sachverständigen, darunter auch RA Prof. Martin Maslaton, Recht der Erneuerbaren Energien TU Chemnitz/TU Bergakademie Freiberg, mehrheitlich einig: Ein Mindestabstand über die bisherigen Abstände zwischen 650 und 1.000 Meter hinaus käme faktisch einem totalen Ausbaustopp für die Windenergie im Freistaat gleich.

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Neue Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)

Bundesnetzagentur passt Marktprozesse für Einspeisestellen an das EEG 2014 an Am 29.01.2015 hat die Bundesnetzagentur die Anpassung der Festlegung „Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)“ (Az. BK6-14-110) an das EEG 2014 beschlossen. Erstmals traf die Bundesnetzagentur mit der Festlegung „Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)“ vom 29.10.2012 (Az. BK6-12-153) detaillierte Vorgaben für Geschäftsprozesse und Datenübermittlung beim Wechsel der Zuordnung von Erzeugungsanlagen zu Lieferanten und Bilanzkreisen – sowohl für konventionelle, wie auch EEG- und KWK-Erzeugungsanlagen. In Folge der EEG-Novelle 2014, welche zum 01.08.2014 in Kraft getreten ist, war nunmehr eine entsprechende Anpassungen dieser Festlegung an die geänderte Rechtslage erforderlich.

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AusgleichsmechanismusVO verabschiedet – Abwicklung der EEG-Umlage für den Eigenverbrauch

Am 05.02.2015 hat der Bundestag die Änderung der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) beschlossen und damit insbesondere ein Verfahren für die Einziehung der EEG-Umlage von Eigenversorgern eingeführt. Nachdem die vier Übertragungsnetzbetreiber zuletzt im August 2014 die unterjährige Abwicklung der EEG-Umlage auf den selbsterzeugten und verbrauchten Strom zunächst ausgesetzt hatten, besteht nun Rechtsklarheit: Künftig soll im Regelfall die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von demjenigen Netzbetreiber erhoben werden, an dessen Netz der Eigenversorger angeschlossen ist. Im Regelfall wird dies der Verteilnetzbetreiber sein, von dem der Anlagenbetreiber auch für den eingespeisten Strom eine Vergütung erhält. In diesem Zusammenhang wird auch das Aufrechnungsverbot aufgeweicht, sodass die Netzbetreiber künftig die anfallende EEG-Umlage mit den Einspeiseerlösen aufrechnen können.

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Aller fliegerischer Realität zum Trotz! OVG Lüneburg knickt vor BAF und DFS ein

In einigen der aufsehenerregendsten Prozesse der Windenergiebranche des letzten Jahres hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr seine Entscheidungen samt Gründen vorgelegt und damit ein bedauernswertes Fanal gesetzt. Im Mittelpunkt stand jeweils die Frage, ob geplante Windenergieanlagen eine Funknavigationseinrichtung stören könnten und somit § 18 a LuftVG, der für diesen Fall ein Bauverbot vorsieht, den jeweiligen Vorhaben entgegenstünde. Hierzu war zum Einen eine Berufungsklage (Az.: 12 LC 30/12) in der Hauptsache beim Oberverwaltungsgericht anhängig, mit der u.a. der Antragsteller die Erteilung einer Genehmigung für seine Windenergieplanung begehrte. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte in erster Instanz dem Kläger teilweise Recht gegeben und hinsichtlich einer der geplanten Anlagen ausgeurteilt, dass dieser § 18 a LuftVG nicht entgegenstünde und insbesondere die gegenläufige Auffassung der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) und des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) nicht tragfähig begründet seien.

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OVG Schleswig kippt Regionalplanung zur Steuerung der Windenergienutzung

OVG Schleswig, Urteil v. 20.01.2014 (Az. 1 KN 6/13 u.a.), Urteilsgründe noch ausstehend Regionalpläne sind kein Wunschkonzert der Gemeinden, so viel ist nach den Urteilen des OVG Schleswig in insgesamt neun Verfahren klar. Das OVG kippte zwei Regionalpläne und stellt damit das Land Schleswig-Holstein und Gemeinden in Sachen Energiewende vor neue Herausforderungen. Sachverhalt Das OVG hatte insgesamt 11 Verfahren vorliegen, welche sich gegen die Regionalpläne für die Planungsräume I und III wendeten. 2009 begann das Land Schleswig-Holstein mit den Vorbereitungen für die Teilfortschreibungen der Regionalpläne, in denen Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden sollten. Im Zuge dieser Vorbereitungen beauftragte das Land die Kreise zur Erstellung von Kreiskonzepten zu geeigneten Flächen für die Windenergienutzung. Bei Erstellung dieser Konzepte wurden, unabhängig von der fachlichen Eignung, nur solche Flächen als Windenergienutzungsflächen ausgewiesen, bei denen die Gemeinden ihr Einverständnis erteilt hatten.

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Änderung der Systemstabilitätsverordnung - Nachrüstpflicht für EEG- und KWKG-Anlagen

Am 17.12.2014 hat das Bundeskabinett die Änderung der Systemstabilitätsverordnung verabschiedet, die erforderliche Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Hintergrund: Die normale Betriebsfrequenz des europäischen Verbundnetzes liegt bei 50 Hertz. Geringe Schwankungen um diesen Wert sind unproblematisch, weichen Stromerzeugung und -verbrauch jedoch zu stark voneinander ab, kann es zu einer für die Systemstabilität kritischen Über- oder Unterschreitung dieser Netzfrequenz kommen. Die im Zuge der EEG- und KWK-Förderung zugebauten dezentralen Stromerzeugungsanlagen haben nunmehr aufgrund der erreichten Ausbauzahlen entscheidende Bedeutung für die Netzstabilität. Jedoch ist bei noch nach älteren Netzanschlussbedingungen angeschlossenen Anlagen der Frequenzschutz so eingestellt, dass sich die Anlagen bei Erreichen einer kritischen Netzfrequenz automatisch abschalten. Mit der gleichzeitigen Abschaltung einer Vielzahl von Anlagen geht jedoch wiederum eine erhebliche Gefährdung der Systemstabilität einher.

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Mehr Geld vom Staat für den Einbau von Mini-KWK-Anlagen / gestiegene Zuschüsse seit 1. Januar 2015

Unbestritten bietet die Kraft-Wärme-Kopplung einen der effizientesten und klimaschonendsten Wege, um Energie zu erzeugen. Kleinanlagen für den privaten Gebrauch, in Fachkreisen auch Mini-KWK oder Mini-BHKW-Anlagen genannt, finden dank sinkender Anschaffungskosten zunehmend an Beliebtheit bei Immobilienbesitzern. Für den Einbau dieser meist mit Erdgas betriebenen „Strom erzeugenden Heizungen“ in bestehende Gebäude gewährt Vater Staat seit 1. Januar 2015 höhere Investitionszuschüsse. Mit der Novelle des Mini-KWK-Impulsprogramms können seit Jahresbeginn neu eingebaute Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer maximalen elektrischen Leistung von 20 kW von den neuen Regelungen profitieren. Bei typischen Anlagen für Einfamilienhäuser mit einer Leistung von 1 kW elektrisch und Anschaffungskosten von derzeit rund 20.000 Euro kann der staatliche Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, gut 2.400 Euro betragen. Ein Förderantrag lohnt also.

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Verfassungsbedenken gegen Bürgerbeteiligung an Windparks per Gesetz

Mecklenburg und Thüringen wollen Windparkbetreiber zur Beteiligung von Gemeinden und Bürgern verpflichten – es könnten erhebliche verfassungsrechtliche Schwierigkeiten bestehen Ein Ansatz, um die Akzeptanz von Windenergieanlagen in der eigenen Umgebung zu fördern, ist die unmittelbare Beteiligung der Anwohner sowie der Gemeinden vor Ort am finanziellen Erfolg der Windräder. In Mecklenburg-Vorpommern wird derzeit nach dänischem Vorbild an einem kommunalen Beteiligungsgesetz gearbeitet, welches die Betreiber von Windenergieanlagen verpflichten soll, der Gemeinde und den Gemeindeeinwohnern eine Beteiligung von mindestens 20 Prozent an der Betreibergesellschaft für die neuen Windenergieanlagen anzubieten (Stückpreis pro Anteil maximal 500 Euro). Die geplanten Vorgaben des Gesetzentwurfes finden sich darüber hinaus bereits jetzt in den Entwürfen der Regionalpläne Mecklenburg-Vorpommerns.

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Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftwerksbetreiber in Sachsen

Betreiber von Wasserkraftwerken in Sachsen dürfen sich über ein zweifelhaftes „Weihnachtsgeschenk“ freuen: Noch vor den Feiertagen sollen die ersten Bescheide, mit denen die neu eingeführte Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftbetreiber verschickt werden.  Als zum 01.01.2013 das Sächsische Haushaltbegleitgesetz 2013/2014 und damit die Ausnahme der Wasserkraft von der Befreiung der Wasserentnahmeabgabe in Kraft trat, war der Aufschrei groß. Trotz vielseitiger Proteste und einer eingelegten Verfassungsbeschwerde sowohl beim Bundesverfassungsgericht als auch beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof blieb die nunmehr in § 91 SächsWG normierte Wasserentnahmeabgabe bestehen.

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Auswirkungen der Novellierung der Düngeverordnung auf das Betreiben von Biogasanlagen

Die Novellierung der Düngeverordnung ist und bleibt Thema in der deutschen Umweltpolitik. Zuletzt wurde dies durch die Vorstellung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 durch Bundesumweltministerin Barbara Hendricks am 03.12.2014 deutlich, in welchem die Notwendigkeit der bereits auf den Weg gebrachten Novelle der Düngeverordnung ausdrücklich betont wurde. Verstärkt müssen sich nun Betreiber von Biogasanlagen, deren Gärreste als Dünger eingesetzt werden, auf erhebliche Umstellungen, insbesondere in Bezug auf Lagerkapazitäten gefasst machen. So soll nach dem vorgestellten und stark umstrittenen Entwurf der DüngeVO die Sperrfrist für die Ausbringung von stickstoffhaltigem Dünger auf Ackerland künftig bereits nach Ernte der Hauptfrucht, spätestens jedoch ab dem 1. Oktober eingreifen. Erstmals ist auch eine Sperrzeit für Festmistdünger vorgesehen. Resultat dieser Regelungen ist eine Verlängerung der Lagerzeit für Düngemittel.