Tracking pixel News zu Erneuerbare-Energien-Recht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Erneuerbare-Energien-Recht

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EEG 2014 – Arbeitsentwurf – was kommt?

Allgemeines: Die Große Koalition legt bei der von ihr angekündigten Novelle des EEG noch im Laufe dieses Jahres ein im wahrsten Sinne des Wortes atemberaubendes Tempo vor. Nachdem Energieminister Gabriel bereits am 21.01.2014 auf der Klausurtagung der Bundesregierung in Meseberg die ersten Eckpunkte für ein EEG 2014 vorgestellt hatte, weiß das für die Energiewende federführend zuständige Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) bereits einen halben Monat später mit einem immerhin 187 Seiten umfassenden ersten für das kommende EEG aufzuwarten.Die im Januar lediglich angedeuteten massiven Änderungen am EEG, das sich in den letzten 12 Jahren durchaus bewährt hatte und zu einem international geachteten Vorbild für den Ausbau des Anteils der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung geworden ist, hatten die Branche in eine große Verunsicherung gestürzt, die durch den nun vorliegenden ersten Arbeitsentwurf noch größer werden dürfte.

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Bayern treibt Länderöffnungsklausel voran

„Neuer Stichtag für Vertrauensschutz in Genehmigungsverfahren“ Mit Kabinettsbeschluss vom 04.02.2014 hat die bayerische Staatsregierung erneut ihre Absicht bekräftigt, schnellstmöglich einen Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung in Höhe der zehnfachen Gesamtanlagenhöhe gesetzlich einzuführen. Bis zum 09.04.2014 möchte die bayerische Staatsregierung einen Gesetzesentwurf für die hierfür erforderliche und im Koalitionsvertrag vereinbarte „Länderöffnungsklausel“ im BauGB vorlegen.

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Gabriels Eckpunktepapier und die verpflichtende Direktvermarktung

In den vergangenen Wochen hat Energieminister Gabriel unter viel Kritik sein Eckpunktepapier für die Novellierung des EEG 2012 vorgestellt. Als wesentlichen Anknüpfungspunkt für die schnelle Umsetzung der Gesetzesnovelle legt der Energieminister den Schwerpunkt auf eine Konzentration auf kostengünstige Technologie zur Umsetzung einer kosteneffizienten Energiewende. Damit dies gelingen kann, soll die Direktvermarktung vollständig überarbeitet werden. Nach dem derzeitigen Fahrplan ist mit dem Inkrafttreten des neune EEG am 01.08.2014 zu rechnen.

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Bayerische Staatsregierung gewährt „Vertrauensschutz“

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat sich nunmehr doch dazu durchgerungen, die Fortschreibungen der Regionalpläne der Industrieregion Mittelfranken und der Region Landshut durch die Regierungspräsidien für verbindlich erklären zu lassen. Dies hatte das Ministerium bzw. das Bayerische Kabinett noch im Dezember ausdrücklich abgelehnt.  Diese Kehrtwende soll sich dadurch erklären, dass diese Regionalpläne schon im Juni 2013 zur Genehmigung eingereicht worden waren – also vor dem 07.08.2013, als die Regionalen Planungsverbände schriftlich über die bayerisch-sächsische Bundesratsinitiative für eine Länderöffnungsklausel - mit welcher den Bundesländern die Festlegung von erheblich größeren Abständen zu Wohnbebauung ermöglicht werden soll - informiert worden sind.

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Sigmar Gabriel gibt die Eckpunkte für die Reform des EEG 2.0 bekannt

Mit Veröffentlichung vom 17.01.2014 hat der neue Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel die Eckpunkte für die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vorgestellt. Hierbei strebt er zur Umsetzung einen eng gestückten Zeitplan an. Bereits am 09.04.2014 soll die Bundesregierung den Gesetzentwurf im Kabinett beschließen und am 23.05.2014 die erste Beratung mit dem Bundesrat durchgeführt werden. Am 11.07.2014 soll der entsprechende Gesetzentwurf beschlossen werden und das EEG 2.0 zum 01.08.2014 in Kraft treten. Minister Gabriel legt den Schwerpunkt des Papiers auf eine kosteneffiziente Energiewende. Im Wesentlichen finden sich im Eckpunktepapier folgende Aspekte:

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BGH entscheidet zum Ausschließlichkeitsprinzip bei Biomasseanlagen

Wir möchten Ihnen heute ein sehr interessantes Urteil des BGH zum Ausschließlichkeitsprinzip nach dem EEG vorstellen, in dem das Gericht über folgenden (stark vereinfachten) Fall zu entscheiden hatte: Mehrere Betreiberinnen von Biogasanlagen hatten im Zeitraum von Juni bis August 2008 in ihren Anlagen, die seit März/April 2008 ausschließlich mit Biogas betrieben worden waren, vorübergehend fossiles Heizöl eingesetzt. Als der beklagte Netzbetreiber von diesem Einsatz erfuhr, kündigte er die bestehenden Einspeiseverträge und erklärte, keinerlei Zahlungen mehr an die Klägerinnen erbringen zu wollen, da deren Vergütungsanspruch durch die Befeuerung der Anlagen mit Heizöl entfallen sei.

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OLG Jena: Enteignung von Gemeinden zugunsten von Windenergieanlagen möglich

Wir möchten Ihnen heute ein hoch interessantes Urteil des Oberlandesgerichts Jena zu der Möglichkeit und zu den grundsätzlichen Voraussetzungen einer Enteignung nach dem Energiewirtschaftsgesetz zugunsten von Erneuerbaren-Energien-Vorhaben vorstellen: Als – soweit ersichtlich – erstes Gericht hat das OLG Jena mit Urteil vom 30.12.2013 die Voraussetzungen einer Enteignung unter energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten zugunsten von Vorhaben zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien näher konkretisiert. Hintergrund des hier vorgestellten Urteils war die in der Praxis sehr häufig anzutreffende Fallkonstellation, dass die Betreiberin eines Windparks sowohl Wege als auch Kabel benötigte, um ihre geplanten Anlagen errichten und betreiben zu können.

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Anspruch auf Entschädigung nach Luftverkehrsgesetz

Für einen Zivilrechtsanwalt ist es ein alljährlich zum Jahresende auftretendes Problem: Ansprüche auf Schadensersatz verjähren am Ende eines Jahres und müssen daher rechtzeitig geltend gemacht werden. Im Verwaltungsrecht können hingegen eher selten vergleichbare Ansprüche geltend gemacht werden. So verwundert es nicht, dass auch der Entschädigungsanspruch nach § 19 LuftVG bisher recht unbekannt ist und daher selten genutzt wird. Dabei kann dieser luftverkehrsrechtliche Entschädigungsanspruch insbesondere für Betreiber von Windenergieanlagen „bares Geld“ wert sein.