Drohnenwirtschaft - Japan: Kommerzielle Drohnen kommen in die Städte
Angesichts anhaltender logistischer Schwierigkeiten will Japan ab dem kommenden Frühjahr Paketdrohnen in Wohngebieten zulassen.
Angesichts anhaltender logistischer Schwierigkeiten will Japan ab dem kommenden Frühjahr Paketdrohnen in Wohngebieten zulassen.
Damit künftig unbemannte Drohnen auch in kritischen Situationen unfallfrei manövrieren, ist eine sichere Architektur des unteren Luftraums nötig.
Luftverkehr und Windenergie SPEZIAL einschließlich Flugsimulation am 24. Januar 2023 als Präsenzveranstaltung in Leipzig. Die Kanzlei MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH freut sich, Sie am 24. Januar im Hyperion Hotel Leipzig begrüßen zu dürfen.
Über militärischen Gebieten dürfen Drohnen in der Slowakei künftig nicht mehr fliegen. Das sieht ein neues Gesetz vor.
Die Schweiz passt sich beim Drohnenverkehr der EU an. Es gelten damit neue Kategorien und Sicherheitsstandards.
Ab dem zweiten Halbjahr 2023 könnten Drohnen im Zuge der Ausweisung von U-Spaces in deutschen Städten starten und landen. Das Bundesverkehrsministerium will dafür zügig Regelungen erlassen.
Die oberste Luftfahrtbehörde der USA, FAA, hat neue Regeln für die Betreiber von Freizeitdrohnen veröffentlicht. Sie müssen die Sicherheitsvorschriften lokaler Drohnen-Organisationen kennen.
Bei den traditionellen Pilar-Prozessionen im spanischen Zaragossa haben in diesem Herbst auch autonome Drohnen teilgenommen, um die Bewegung großer Menschenmengen zu studieren. Der Pilottest ist Teil des EU-Projektes „Flying Forward 2020“.
Die Europäische Flugsicherheitsbehörde hat Richtlinien zur Messung der Lärmemissionen von kleinen Drohnen vorgestellt, die kommerzielle und behördliche Aktivitäten erfüllen. Sie richten sich an Hersteller und Betreiber, ihre Beachtung ist aber freiwillig.
Diesjähriges Highlight: ein Flugsimulator, in dem Sie das Fliegen über Windenergieanlagen „live“ erleben können (Flughafen Paderborn) – auf Wunsch mit VR-Brille. Setzen Sie sich ins Cockpit einer McDonnel Douglas f/A-18 Hornet und überprüfen Sie die Aussagen von Landesluftfahrtbehörden und DFS.