Tracking pixel News zu Luftverkehrsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Luftverkehrsrecht

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Datenschutzkonferenz: Private Nutzung von Drohnen im urbanen Raum regelmäßig unzulässig

In einem Positionspapier kommt die Datenschutzkonferenz zu dem Schluss, dass der zulässige örtliche Einsatzbereich ziviler Drohnen mit Kamerafunktion deutlich eingeschränkt ist. Zuletzt sorgte zudem ein Fall vor dem Amtsgericht Riesa für Aufsehen: Das Gericht hatte den Abschuss einer Drohne als gerechtfertigt angesehen.Betrieb in der Regel unzulässigMit dem „Positionspapier zur Nutzung von Kameradrohnen durch nicht-öffentliche Stellen“ vom 16.01.2019 hatte die Datenschutzkonferenz Stellung zur datenschutzkonformen Nutzung ziviler Drohnen mit Kamerafunktion bezogen. Das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder befasst sich in dem Papier mit der rechtlichen Bewertung des Einsatzes ziviler Drohnen. Dabei nehmen die Behörden im ersten Schritt das Luftverkehrsrecht, namentlich die Luftverkehrsordnung (LuftVO) unter die Lupe. Dort heißt es in § 21b Abs. 1 Nr. 7 Hs. 1 LuftVO, dass der Einsatz von Drohnen

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Verlegung von Flugplatzrunden auf Antrag von Windkraftprojektierern?

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte über einen Antrag zur Verlegung einer Platzrunde zu entscheiden. Die Platzrunde ist der festgelegte Flugweg, der von Luftfahrzeugen in der Nähe eines Flugplatzes einzuhalten ist (vgl. Art. 2 Nr. 10 der EU-Verordnung Nr. 923/2012). Sie dient dabei zum Beispiel der Einleitung eines sicheren Landeanfluges, aber auch dem Schutz lärmempfindlicher Gebiete rund um den Flugplatz. Die Platzrunden werden durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) selbst oder durch die zivile Luftverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit der DFS festgelegt. Erforderlich werden solche Platzrunden dann, wenn für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs die Bestimmungen nach § 23 LuftVO nicht ausreichen.

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Mittwoch 18.04.2018 VG Hannover entscheidet über Windenergie und Luftverkehr

Das VG hat sich heute mit der Frage auseinandergesetzt, ob Funknavigationsanlagen (VOR) von Windenergieanlagen gestört werden können.Die Frage ist seit vielen Jahren zwischen Windenergiebranche einerseits und dem Bundesamt für Flugsicherheit (BAF) und der Deutschen Flugsicherung (DFS) umstritten.  Die konventionellen in Zeiten der Satellitennavigation kaum noch genutzten Funknavigationsverfahren dienen - theoretisch- dazu, den Flugzeugführern die Möglichkeit zur Navigation zu haben.

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Windenergie und Polygone – Entscheidung des VG Neustadt aufgehoben

Das OVG Koblenz hat mit Beschluss vom 27.02.2018 die wegweisende Eilentscheidung des VG Neustadt vom Dezember 2017 wieder aufgehoben. Die Bundeswehr behauptete die Beeinträchtigung bzw. „Störung“ ihrer Radartechnologie der „Polygone“-Einrichtung in Pirmasens und Oberauerbach durch Windenergieanlagen. Dem Verwaltungsgericht Neustadt genügte Vortrag der Bundeswehr in erster Instanz nicht: Deren Vortrag, die drei Windenergieanlagen führten zu einer weiteren erheblichen Verschattung des Luftabwehrradars im Übungsgebiet der „Polygone“-Anlage, sei nicht plausibel gemacht. Das Verwaltungsgericht hatte daher dem Antrag des Windparkbetreibers stattgegeben und die sofortige Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung angeordnet.

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Windenergie und Polygone - Bundeswehr unterliegt in Eilverfahren

Wegweisende Entscheidung des VG Neustadt Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einer wegweisenden Eilentscheidung klargestellt, dass die Bundeswehr ihre Befürchtungen im Hinblick auf die von ihr betriebenen Polygone-Anlagen plausibel machen und belegen muss. Die Bundeswehr behauptet schon seit Jahren die Beeinträchtigung ihrer Radartechnologie der „Polygone“-Einrichtung in Pirmasens und Oberauerbach durch Windenergieanlagen. Diese elektronische Luftkampfübungs-Anlage, die gemeinsam von den Luftstreitkräften Deutschlands, Frankreichs und der USA betrieben wird, besteht aus vier Bedrohungssimulatoren zur Erfassung, Verfolgung und Bekämpfung von Bedrohungen aus der Luft.

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Windenergie und Wetterradar – VG Schwerin hält Abschaltauflagen für zulässig

Im Rahmen eines Streitverfahrens über die Vereinbarkeit von Windenergienutzung und Wetterradarbelange hat das Verwaltungsgericht Schwerin mit Beschluss vom 23. Mai 2017 (7 B 1439/16 SN) erstmalig über die Rechtmäßigkeit einer Abschaltauflage zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entschieden und klargestellt, dass einer solchen Auflage grundsätzlich keine Bedenken entgegenstehen. Die Bundesrepublik Deutschland als Trägerin des Deutschen Wetterdienstes (DWD) wandte sich im Eilrechtsverfahren gegen eine erteilte Genehmigung zum Repowering mehrerer Windenergieanlagen.

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Ein untauglicher Versuch - Drohnen-Verordnung überfordert Akteure

(BS/Prof. Dr. Martin Maslaton*) Die neue Drohnen-Verordnung zeigt, dass der Gesetzgeber nicht erkannt hat, dass er hier ein künftiges Massenphänomen regulieren muss. Mit den auf sie zukommenden Einzelgenehmigungen werden die Behörden stark überfordert sein. Aktuelle Beispiele für den Einsatz ziviler Drohnen finden sich in fast allen wirtschaftlichen Branchen: Mit professionellen Drohnen ist es möglich, im Hoch- und Tiefbau dreidimensional und in höchster Genauigkeit Baustellen zu kon­trollieren und zu planen. Für die Logistik können Drohnen ein Verkehrswege entlastendes Beschleunigungsinstrument sein. Außerdem schaffen sie neue Ansätze für Überwachungsaufgaben, in der Landwirtschaft ermöglichen sie etwa die Kon­trolle von ökologischen Abständen und im Vermessungswesen beschleunigen sie besonders die Aufnahmen großer Flächen. Damit ist nur ein kleiner Teil der professionellen Anwendungen beschrieben.

Bild zu VG Trier hält Gutachten der FH Aachen zu Turbulenzabständen für „fachlich entwertet“ und „fachlich zweifelhaft“

VG Trier hält Gutachten der FH Aachen zu Turbulenzabständen für „fachlich entwertet“ und „fachlich zweifelhaft“

Das Verwaltungsgericht Trier hat ein wichtiges Urteil zum Verhältnis Bauleitplanung im Konflikt mit flugbetrieblichen Interessen gefällt (Urt. v. 11.04.2017 – 1 K 4887/16.TR) und in diesem Zusammenhang auch deutliche Worte zu dem für die Windenergieprojektierung ungünstigen Gutachten der FH Aachen zu Turbulenzabständen (vgl. Newsletter vom 22.02.2016: „Achtung neuer Wirbel um Windenergieanlagen in Platzrundennähe“). Im Kern ging es um die Klage einer Gemeinde, die sich durch die Erweiterung des Flugbetriebs eines genehmigten Segelflugplatzes in ihren Planungsabsichten zur Steuerung der Windenergienutzung beeinträchtigt sah, weil mit der Betriebserweiterung eine deutliche Ausweitung, der sog. „Hindernisfreiflächen“ einhergeht, die ihrerseits limitierend auf die Möglichkeit zur Errichtung von Windenergieanlagen wirken.

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NEUAUFLAGE. 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung

Ab sofort die 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung, Martin Maslaton (Hrsg.) Aus der anwaltlichen Praxis heraus entstanden, vereint diese Gesetzessammlung die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Das EER ist eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage für alle Branchenteilnehmer in diesem dynamischen Rechtsgebiet. Die integrierte Griffl eiste, Querverweise und ein umfangreiches Sachwortregister ermöglichen einen schnellen Einstieg und erleichtern so die tägliche Arbeit. Seit der letzten Auflage der EER-Geset...