Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlagen und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb
Am 03. August 2012 gab das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine neue Richtlinie über die gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb bekannt, welche die NfL I 327/01 ersetzt.Speziell für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen sind die neuen Regelungen hinsichtlich der Gefahren für den Flugplatzverkehr in der Platzrunde (§ 21a Abs. 2 S. 1 LuftVZO) interessant.