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Das Pooling von Entnahmestellen nach der StromNEV - Bedeutung und Anforderungen für Netznutzer
Mit der Verordnung zur Änderung der Verordnungen auf dem Gebiet der Energiewirtschaft, hat der Gesetzgeber den § 17 Abs. 2a StromNEV eingefügt. Mit dem Inkrafttreten wurde das grundsätzliche Pooling-Verbot aufgehoben und darf nun unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 1.1.2014 durchgeführt werden.