Photovoltaik – Keine Baumfällung zugunsten von Solar auf Dach
Das VG Düsseldorf sieht Solarthermie nicht von § 2 EEG umfasst und lehnt Klage auf Fällge-nehmigung eines geschützten Baumes zur Effektivitätssteigerung einer Solaranlage ab.
Das VG Düsseldorf sieht Solarthermie nicht von § 2 EEG umfasst und lehnt Klage auf Fällge-nehmigung eines geschützten Baumes zur Effektivitätssteigerung einer Solaranlage ab.
Das Solarpaket ist verabschiedet und damit auch die kurzfristige Einführung von Windenergie-Beschleunigungsgebieten. Zur RED III EU-Richtlinie und des Referentenentwurfs des BMWK.
Urteil des VGH Baden-Württemberg: Warum die Prüfung der Wirksamkeit eines Antikollissionssystems nicht in ein der Genehmigung nachgelagertes Abstimmungs- bzw. Zustimmungsverfahren verlagert werden kann.
Naturschutzbehörden sind auch im Artenschutzrecht befugt bestandskräftig genehmigten Windenergieanlagen nachträglich durch Anordnungen zu beschränken, so das Bundesverwaltungsgericht.
Das Magazin WirtschaftsWoche hat die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Energierecht als TOP-Kanzlei ausgezeichnet und empfiehlt Prof. Dr. Martin Maslaton als TOP-Anwalt 2023 für Energierecht. Wir freuen uns über diese Auszeichnung!
Bundesverwaltungsgericht spricht Umweltvereinigungen eine Klagebefugnis gegen Zielabweichungen eines Regionalplans zu und verstärkt dadurch die Planungsunsicherheit für Projektierer:innen.
Ein Urteil des OVG Lüneburg zu nachträglichen Betriebsbeschränkungen von WEA und zu Ausnahmen vom naturschutzrechtlichen Tötungsverbot zeigen: Die Klimabeschlüsse des BVerfG verlieren an Wirkung.
Die rechtliche Behandlung künstlicher Nisthilfen als Instrument gegen Windenergieanlagen war lange unklar. Das OVG NRW stärkt jetzt alle Betreiber:innen.
Der VGH Mannheim hat in einem seit acht (!) Jahren währenden Genehmigungsverfahren die Behörde verpflichtet, über einen Genehmigungsantrag für fünf WEA neu zu entscheiden.
Wir freuen uns über diese Auszeichnung! Unsere Kanzlei wurde im WirtschaftsWoche-Ranking „Top Kanzlei 2021 – Vergaberecht & Umwelt- undBauplanungsrecht“ in Kooperation mit dem Handelsblatt Research Institute, publiziert am 03.09.2021, in derWirtschaftsWoche 36/2021 unter dem Titel „Erst denken, dann vergeben“ als eine der TOP-Kanzleien 2021 ausgezeichnet. Zusätzlich wird Prof. Dr. Martin Maslaton als "TOP-Anwalt 2021" in diesen Rechtsgebieten gerankt. Unsere Qualität zeigt sich nicht nur in ausgezeichneter Beratung, sondern auch in der Zufriedenheit der Mandanten und der Anerkennung durch fach...