| Raumordnungsrecht · Windenergie
Windenergie – Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge zum Teil unwirksam
Wegen formeller Fehler wurde der Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge insoweit für unwirksam erklärt, als das Kapitel 5.1.1 Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweist. Die Entscheidungsgründe wurden noch nicht veröffentlicht.