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Bild zu Beihilferechtliche Nachjustierung des EEG 2017

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Beihilferechtliche Nachjustierung des EEG 2017

Verständigung zwischen BMWi und EU-Kommission erzielt  Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ließ nunmehr offiziell verlautbaren, dass es mit der EU-Kommission eine Verständigung zum Energiepaket erzielt hat. Die Verständigung umfasst dabei im Wesentlichen das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) sowie das Strommarktgesetz und deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht. Darüber, dass die Förderung von KWK-Anlagen in einem Leistungsbereich von 1 - 50 MW nach dem KWKG ab 2017 auf Ausschreibungen umgestellt werden soll, berichteten wir bereits mit Newsletter vom 25.08.2016. Nunmehr gab das BMWi bekannt, dass auch noch am vor der Sommerpause beschlossenen EEG 2017 nachjustiert werden muss. 

Bild zu Elektromobilität in Leipzig: Stadt setzt Anreize für Unternehmen

| Elektromobilität · Energierecht

Elektromobilität in Leipzig: Stadt setzt Anreize für Unternehmen

Leipziger Unternehmen erhalten Zuschuss für Probebetrieb von E-Fahrzeugen Nachdem sich die Förderung der Elektromobilität auf regionaler bzw. kommunaler Ebene bisher weitestgehend in einer Bezuschussung für den Kauf eines Elektrofahrzeugs durch Städte und Gemeinden oder dem kostenfreien Tanken bei diversen Stadtwerken erschöpft, geht die Stadt Leipzig einen anderen Weg. So können sich Leipziger Unternehmen seit 11.07.2016 die Anmietung eines Elektrofahrzeuges mit einem Höchstbetrag von EUR 350,00 € monatlich und für eine Dauer von drei Monaten bezuschussen lassen. Kleinen und mittelgroßen Unternehmen bietet sich so die Möglichkeit, die Tauglichkeit eines Elektrofahrzeugs für den eigenen Betrieb kostengünstig zu testen. Laut der Maßnahmenbeschreibung ist es schließlich erklärtes Ziel, „die Alltagstauglichkeit von Elektrofahrzeugen unter Beweis zu stellen und somit die Akzeptanz insbesondere bei kleinen Unternehmen zu steigern“. Den Zuschuss beantragen können Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und einer Jahresbilanz von weniger als 10 Mio € sowie Freiberufler.

Bild zu Beihilferechtliche Genehmigung des KWKG in Sicht: Bald auch KWK-Anlagen zur Ausschreibung verdammt?

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Beihilferechtliche Genehmigung des KWKG in Sicht: Bald auch KWK-Anlagen zur Ausschreibung verdammt?

Das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (nachfolgend: KWKG 2016) ist bereits Anfang dieses Jahres, zum 01.01.2016, in Kraft getreten. Allerdings steht die Anwendung des Gesetzes unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission, welche bisher nicht vorliegt. Daher hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) die Ausstellung der für den Erhalt der Förderung zwingend notwendigen Zulassungsbescheide bisher – bis die EU-Genehmigung offiziell vorliegt –, ausgesetzt (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 17.03.2016). Der für die Energiewende und die Erfüllung der nationalen Klimaziele so wichtige Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung geriet dadurch deutlich ins Stocken. Nach Mitteilungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) sollen die Verhandlungen mit der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung des KWKG 2016 aber nun ihren Abschluss gefunden haben. Mit der förmlichen Genehmigung sei für Mitte September zu rechnen. Ein Aufatmen der KWK-Branche dürfte aber zu früh sein. So wird die Genehmigung wohl nur unter Auflagen erteilt werden.

Bild zu Zeugnisverweigerungsrecht schützt nicht vor Fahrtenbuchauflage

Zeugnisverweigerungsrecht schützt nicht vor Fahrtenbuchauflage

Wer im Zusammenhang mit der Ahndung einer Ordnungswidrigkeit wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes seine Angehörigen schützen will und sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, muss als Konsequenz eine Fahrtenbuchauflage für die Dauer von 12 Monaten hinnehmen.Im Rahmen eines Eilverfahrens hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (Beschluss vom 05.07.2016 - Az.: 3 L 519/16.NW) entschieden, dass der Halter des Fahrzeugs nicht einwenden kann, die Fahrtenbuchauflage sei unzulässig, weil er sich in dem vorangegangenen Ordnungswidrigkeitsverfahren auf ein Zeugnisverweigerungsrecht habe berufen dürfen.

Bild zu Warum wir neue Regeln für Drohnen brauchen

| Luftverkehrsrecht

Warum wir neue Regeln für Drohnen brauchen

Als „Neuland“ hat die Bundeskanzlerin vor einiger Zeit das Internet bezeichnet und damit einigen Unmut und Spott hervorgerufen. Beim Thema Drohnen würde ihr das nicht passieren: Im Gegenteil, sie würde mit der Bezeichnung als „Neuland“ einen Volltreffer landen. Denn bis vor wenigen Jahren nutzten nur Militärs die ferngesteuerten oder autonomen „unbemannten Luftfahrsysteme“, sei es zur Aufklärung oder als fliegende Waffen. Im zivilen Bereich gab es keine nennenswerten Anwendungen. Folglich bestand kein Regelungsbedarf. Das hat sich gründlich geändert. Zivile Bundesbehörden sehen Einsatzmöglichkeiten für Drohnen bei der Brandherderkennung, Vermisstensuche und ganz allgemein bei Aufgaben der (Luft-)Aufklärung. Diskutiert wird über den Einsatz von Drohnen bei Demonstrationen und Großveranstaltungen. Die gewerbliche Luftbildfotografie mit den Fluggeräten ist weit verbreitet. Amazon und die französische GeoPost testen Drohnen für die Paketzustellung, und die DHL hat schon im Jahr 2014 mit ihrem „Paketcopter“ Sendungen auf die Insel Juist geliefert.

Bild zu Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen in Regionalplanung unzulässig

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Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen in Regionalplanung unzulässig

Auch in den aktuellen Entwürfen ihrer Regionalpläne beabsichtigen die Regionalen Planungsverbände in Sachsen, bestimmte Höhenbegrenzungen für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen (kurz WEA) in Vorrang- und Eignungsgebieten für die Nutzung von Windenergie (kurz Vorranggebiete) festzulegen.So sieht der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen in seinem aktuellen Entwurf zum Regionalplan 2017 vor, dass WEA in Vorranggebieten mit einem Abstand unterhalb von 750 m zur Wohnbebauung nur bis zu einer Gesamthöhe von 100 m zulässig sein sollen und WEA innerhalb von Vorranggebieten mit einem Abstand von 750 m bis unter 1.000 m zur Wohnbebauung einen Abstand zur Wohnbebauung einzuhalten haben, der das 10-fache der Nabenhöhe nicht unterschreitet. Für zwei Vorranggebiete will der Planungsverband zudem eine WEA-Gesamthöhe von 100 m zur Sicherung des Luftverkehrs festsetzen.

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Haben Energiegenossenschaften resigniert?

Bundesnetzagentur gibt vorläufige Ergebnisse der fünften Ausschreibungsrunde bekannt  Am 01.08.2016 ist der Gebotstermin für die fünfte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen abgelaufen. Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge sowie ein erstes Hintergrundpapier zu den vorläufigen Ergebnissen dieser Ausschreibungsrunde auf ihrer Internetseite veröffentlicht.  Ausgeschrieben war ein Volumen von insgesamt 125 MW an neu zu installierender Anlagenleistung. Abgegeben wurden 62 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 311 MW. Auch wenn damit erneut das Ausschreibungsvolumen mehrfach überzeichnet war, ist die Anzahl der abgegebenen Gebote bzw. Gebotsmenge gegenüber dem Gebotstermin am 01.04.2016 um rund 42 % zurückgegangen. Damit setzt sich der bereits in den Vorrunden abgezeichnete Trend einer kontinuierlich abnehmenden Beteiligung am Ausschreibungsverfahren weiter fort.

Bild zu Schulen Sie Ihre Mitarbeiter!

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Schulen Sie Ihre Mitarbeiter!

Der Überblick über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen gehört heute in allen Bereichen des Energierechts zum notwendigen Handwerkszeug. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Rahmen eines Inhouse-Seminars. Gern vertiefen wir energierechtliche Themenkomplexe und Fragestellungen und richten die Schwerpunkte an Ihren konkreten Anforderungen aus. Kommen Sie dazu einfach auf uns zu und wir werden in Absprache mit Ihnen ein individuelles Programm erstellen. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Bild zu Bald grenzüberschreitende EE-Förderung

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Bald grenzüberschreitende EE-Förderung

Erstes grenzüberschreitendes Pilotausschreibungsverfahren für PV-Freiflächenanlagen in den Startlöchern  Am 20.07.2016 haben Dänemark und Deutschland die erste Kooperationsvereinbarung für eine grenzüberschreitende Förderung von PV-Freiflächenanlagen unterzeichnet. Darin einigten sich die beiden Staaten im Rahmen einer einmaligen Pilotausschreibungsrunde im Jahr 2016 über die gegenseitige Öffnung ihrer jeweiligen nationalen Fördersysteme für Gebote von PV-Projekten, die sich im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei befinden. Dabei legt die Kooperationsvereinbarung die Bedingungen für die für den jeweils anderen geöffnete Ausschreibung fest.

Bild zu Änderungen beim Messstellenbetrieb

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Änderungen beim Messstellenbetrieb

Handlungsempfehlung der Clearingstelle EEG  Das sog. Messstellenbetriebsgesetzes tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Es wurde als Teil des Artikelgesetzes zur Digitalisierung der Energiewende am 24.06.2016 vom Bundestag verabschiedet und passierte am 08.07.2016 den Bundesrat, welcher auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtete. Die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt steht noch aus, wird aber für die nächsten Tage erwartet.  Mit dem Messstellenbetriebsgesetz (kurz: MsbG) wird der Messtellenbetrieb regulatorisch aus dem Netzbetrieb herausgelöst und einem eigenständigen Regulierungsregime unterworfen. Zudem soll über eine Einbauverpflichtung für Abnahmestellen, die eine bestimmte Bezugsschwelle überschreiten, und Erzeugungsanlagen ab einer bestimmten Leistungsschwelle der Smart-Meter-Rollout auf den Weg gebracht werden.