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Bild zu Neue Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

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Neue Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Die Bundesnetzagentur hat den für dieses Jahr letzten Ausschreibungstermin nach der Freiflächenausschreibungsverordnung (kurz: FFAV) auf ihrer Internetseite bekannt gemacht. Gebotstermin ist der 01.12.2016. D.h. Bieter, die an dieser Gebotsrunde teilnehmen möchten, müssen bis spätestens Donnerstag, den 01.12.2016, 24 Uhr ihr Gebot bei der Bundesnetzagentur am Standort Bonn abgegeben haben. Die Freiflächenausschreibungsverordnung bestimmt für diesen Gebotstermin ein reguläres Ausschreibungsvolumen von 150 MW. Allerdings haben zum vorhergehenden Gebotstermin (01.08.2016) drei zunächst bezuschlagte Bieter die Zweitsicherheit nicht bzw. nicht vollständig geleistet, so dass deren Zuschläge entwertet werden mussten und sich das Ausschreibungsvolumen für diese Runde nach § 4 Abs. 1 FFAV um deren Gebotsmengen von insgesamt 7.003 kW erhöht.

Bild zu Erste grenzüberschreitende Ausschreibung mit Dänemark

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Erste grenzüberschreitende Ausschreibung mit Dänemark

Das EEG 2014 sieht vor, dass das nationale Fördersystem im Rahmen der Ausschreibungen ab 2017 in begrenztem Umfang auch für Anlagen in anderen EU-Mitgliedstaaten geöffnet wird. Um Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Ausschreibungen zu sammeln, erfolgt eine erste Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Kooperation mit Dänemark. Rechtliche Grundlage dafür bildet die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (kurz: GEEV) sowie die zwischen Deutschland und Dänemark getroffene Kooperationsvereinbarung (wir berichteten bereits mit Newsletter vom 29.04. und 10.08.2016). Die grenzüberschreitende Ausschreibung erfolgt dabei in Form der sog. gegenseitig geöffneten Ausschreibung. D.h. jeder der beiden Kooperationsstaaten führt eine eigene separate Ausschreibung durch, an der sich Freiflächenanlagen beider Länder beteiligen können.

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EEG-Umlage für 2017 bekannt gegeben

Am 14.10.2016 haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer gemeinsamen Internetplattform die Höhe der EEG-Umlage für das kommende Kalenderjahr bekanntgegeben. Die Höhe der EEG-Umlage ergibt sich dabei vereinfacht ausgedrückt aus der prognostizierten Differenz der von den Übertragungsnetzbetreibern an der Börse für den EEG-Strom erzeilten Verkaufserlöse und den Vergütungszahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, herunter gerechnet auf die einzelne Kilowattstunde Strom. Für 2017 beträgt die EEG-Umlage 6,88 Ct/kWh und hat sich damit gegenüber der aktuellen EEG-Umlage um 0,526 Ct/kWh erhöht.

Bild zu Elektromobilität: Ab 2019 Errichtung einer Ladesäule bei Hausbau und Sanierung verpflichtend?

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Elektromobilität: Ab 2019 Errichtung einer Ladesäule bei Hausbau und Sanierung verpflichtend?

EU-Richtlinienentwurf sorgt für Aufregung Laut einem gestern veröffentlichten Bericht des „Guardian“ steht eine EU-Richtlinie in den Startlöchern, wonach jedes neu errichtete oder grundsanierte Gebäude ab 2019 verpflichtend mit einer Ladestation ausgestattet sein soll. Die Richtlinie soll noch vor Ablauf dieses Jahres veröffentlich werden. Ziel soll es sein, eine Ladeinfrastruktur, wie sie bereits in Norwegen und den Niederlanden existiert bzw. geplant ist, europaweit zu forcieren (beide Länder planen einen Ausstieg konventioneller Kraftfahrzeuge bis zum Jahre 2025) und damit einen entsprechenden „Elektrofahrzeug-Boom“ auszulösen.

Bild zu Elektromobilität: Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zum Abbau von „Ladehemmungen“

| Elektromobilität · Energierecht

Elektromobilität: Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zum Abbau von „Ladehemmungen“

Neuer Gesetzentwurf sieht Anspruch auf Errichtung einer Ladesäule für Wohnungseigentümer und Mieter vor Der Bundesrat hat am 23.09.2016 ein „Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität“ beschlossen (Br.-Drs. 340/16) – damit ist der Weg frei für ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren. Ausgewiesenes Ziel des Entwurfes ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im privaten Raum zu fördern. Wohnungseigentümer und Mieter sollen künftig Ladesäulen für das privat genutzte Elektrofahrzeug errichten dürfen – auch ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder des Vermieters.

Bild zu Einigung mit der EU-Kommission wird umgesetzt – Referentenentwurf zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes veröffentlicht

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Einigung mit der EU-Kommission wird umgesetzt – Referentenentwurf zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes veröffentlicht

Mit Wirkung zum 01.01.2016 wurde das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (nachfolgend: KWKG 2016) novelliert. Bislang konnten Betreiber von neuen KWK-Anlagen jedoch noch keine Förderung nach dem KWKG 2016 in Anspruch nehmen. Grund dafür ist die noch ausstehende beihilferechtliche Genehmigung des Gesetzes durch die Europäische Kommission. Nach der Anfang September zwischen Bundeswirtschaftsministerium und Europäischer Kommission getroffenen Verständigung ist klar, dass es die beihilferechtliche Genehmigung erst geben wird, wenn auch im Rahmen des KWKG die Förderung ab 2017 per Ausschreibung ermittelt und hinsichtlich der KWK-Umlagebegrenzung für stromintensive Unternehmen nachgesteuert wird.

Bild zu Novelle der Novelle: Jetzt kassiert der Gesetzgeber auch bei Bestandsanlagen EEG-Umlage

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Novelle der Novelle: Jetzt kassiert der Gesetzgeber auch bei Bestandsanlagen EEG-Umlage

Referentenentwurf zur Änderung des KWKG und der Eigenversorgung veröffentlicht Anfang September erzielte das Bundeswirtschaftsministerium mit der Europäischen Kommission eine Verständigung über die beihilferechtliche Vereinbarkeit der nationalen Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Energierechts (wir berichteten mit Newsletter vom 07.09.2016). Diese verdeutlichte, dass insbesondere beim zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016) als auch der vor der Sommerpause verabschiedeten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) noch einige Änderungen vorzunehmen sind, um den Weg für die beihilferechtliche Genehmigung freizumachen. Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte daher Anfang der Woche einen ersten Referentenentwurf, der der rechtlichen Umsetzung des mit der Europäischen Kommission gefundenen Konsenses dient. Gegenstand dieses Änderungsgesetzes sind u.a. auch die Regelungen zur Eigenversorgung nach EEG 2017. Diese betreffen nicht nur Betreiber von Erneuerbaren-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, sondern auch die Betreiber fossil betriebener Eigenversorgungsanlagen. Durch das Änderungsgesetz soll insbesondere der unbefristeten EEG-Umlagebefreiung von Bestandsanlagen zur Eigenversorgung ein Ende gesetzt werden.

Bild zu Gericht lässt Geschwindigkeitsdaten auslesen

| Datenschutzrecht · IT- und Onlinerecht

Gericht lässt Geschwindigkeitsdaten auslesen

Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt – LG Köln liest Daten des Pkw aus Moderne Autos können mittlerweile als Rechner auf vier Rädern bezeichnet werden – Autos sind bewegliche Rechenzentren. Vergleichbar zum Mobiltelefon ist es möglich, mittlerweile sämtliche Daten zu speichern, diese aber auch im Ergebnis auszulesen. Im Zusammenhang mit einem Strafverfahren hat das Landgericht Köln (Urteil vom 23.05.2016 – 113 KLs 34/15) die Daten aus dem Tatfahrzeug auslesen lassen und somit in Erfahrung gebracht, dass der Täter, der in der Innenstadt mit seinem Fahrzeug einen Fahrradfahrer tödlich verletzte, zum Zeitpunkt der Kollision weit über 100 km/h gefahren sein muss. Das Landgericht Köln, das den Angeklagten im Ergebnis wegen fahrlässiger Tötung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte, beauftragte einen Sachverständigen, um die Fahrtroute nebst Geschwindigkeitswerten zu rekonstruieren.

Bild zu Windenergie und Wetterradar - BVerwG entscheidet über Revisionen des Deutschen Wetterdienstes

| Energierecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

Windenergie und Wetterradar - BVerwG entscheidet über Revisionen des Deutschen Wetterdienstes

Das BVerwG hat heute über die Revision des Deutschen Wetterdienstes gegen das Urteil des OVG Koblenz sowie über jene gegen das Urteil des VGH München verhandelt und entschieden. In der Vorgängerinstanz hatte der DWD zwei von unserem Haus betreute Genehmigungen zur Errichtung von insg. 3 Windenergieanlagen im Abstand von ca. 10-11km zum Wetterradar Neuheilenbach beklagt. Zur Begründung verwies der DWD auf eine vermeintlich zu erwartende Störwirkung der Windenergieanlagen sowie eine damit verbundene Gefahr durch mangelhafte Unwetterwarnungen. Das OVG hatte - gestützt auf den Vortrag des auch schon erstinstanzlich bestellten Gutachters - die vom DWD vorgetragenen Befürchtungen allerdings nicht für zureichend gehalten, um darauf basierend eine Genehmigung für privilegierte Windenergievorhaben zu versagen bzw. aufzuheben. Das OVG hatte daher eine unzumutbare Störung des Wetterradars bzw. ein Entgegenstehen der Belange des DWD ebenso zutreffend verneint wie einen Beurteilungsspielraum des DWD.

Bild zu Mietpreisbremse: Wird jetzt nachjustiert?

| Miet- u. Wohnungseigentumsrecht

Mietpreisbremse: Wird jetzt nachjustiert?

Aktueller Stand Seit dem 01.06.2015 gelten die neuen Regelungen zur „Mietpreisbremse“ im Wohnraummietrecht des BGB. Konkret handelt es sich hierbei um das neue Unterkapitel 1a (§§ 556 d – 556 g BGB) mit der Überschrift „Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten“. Die Kernvorschrift der Mietpreisbremse ist § 556 d BGB mit folgendem Wortlaut: § 556 d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung (1) Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen, der in einem durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt, so darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) höchstens um 10 Prozent übersteigen.