
| Energierecht
Bundesregierung hält an Gesetzesentwurf zum KWKG-Änderungsgesetz fest: Handlungsbedarf für Investoren – jetzt Anlagen verbindlich bestellen!
Ab 2017 soll die Förderung für KWK-Anlagen grundsätzlich durch Ausschreibungen ermittelt werden. Der Gesetzesentwurf zur entsprechenden Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (kurz: KWKG 2016) befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Im Rahmen seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat u.a. die Heraufsetzung der Ausschreibungspflicht von der vorgesehenen 1 MW-Grenze auf 2 MW, die Verdopplung des jährlichen Ausschreibungsvolumens sowie die Verlängerung der Übergangsfrist für neue Anlagen gefordert (wir berichteten mit Newsletter vom 22.11.2016). Diese Forderungen fanden bei der Bundesregierung jedoch keinen Anklang. Im Rahmen ihrer nunmehr veröffentlichten Gegenäußerung lehnte die Bundesregierung die Änderungsvorschläge des Bundesrats nahezu vollumfänglich ab.