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| Handels- u. Gesellschaftsrecht · IT- und Onlinerecht
Schadensersatz für unberechtigt abgebrochene ebay-Auktion
In seinem Urteil vom 30.10.2014 hat das OLG Hamm (Az.: 28 U 199/13) entschieden, dass ein Verkäufer, der seine Auktion grundlos abbricht, demjenigen Schadensersatz schuldet, der mit seinem Höchstgebot nicht zum Zuge kommt. Dabei ist unerheblich, ob sich der Höchstbietende als so genannter "Abbruchjäger" an der eBay-Auktion beteiligt hat. Der Kläger beteiligte sich an einer Auktion des Beklagten, einem Gewerbetreibenden, der einen gebrauchten Gabelstapler mit einem Startpreis von 1,00 EUR bei eBay zum Verkauf anbot. Der Kläger gab ein Maximalgebot in Höhe von 345,00 EUR ein. Nachdem der Beklagte den Gabelstapler während der noch laufenden eBay-Auktion für 5.355 Euro anderweitig veräußert hatte, brach er die Auktion ab. Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger mit einem Betrag von 301 Euro Höchstbietender. Wegen der Nichterfüllung des nach seiner Auffassung mit dem Beklagten zustande gekommenen Kaufvertrages verlangte der Kläger Schadensersatz.