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Bild zu Recycling von PV-Anlagen

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Recycling von PV-Anlagen

PV-Anlagen haben eine lange technische Lebensdauer von ca. 25-30 Jahren, weshalb sie erst mit erheblicher Zeitverzögerung nach ihrer Inbetriebnahme als Abfall anfallen. Wie genau das Recycling von PV-Anlagen rechtlich geregelt ist und welchen Herausforderungen man dabei gegenübersteht, hat Prof. Dr. Martin Maslaton am 16.09.2014 in einem Radiointerview mit Deutschlandradio Kultur erklärt. Nebenbei widmet er sich auch dem Entwicklungsstadium dieser Recyclingindustrie. Hören Sie rein!

Bild zu BGH entscheidet zum Umfang der Überlassungspflicht und des Transparenzgebotes in der Konzessionsvergabe

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BGH entscheidet zum Umfang der Überlassungspflicht und des Transparenzgebotes in der Konzessionsvergabe

Urteil vom 03.06.2014 – Az.: EnVR 10/13 Das OLG Düsseldorf (Entscheidung vom 12.12.2012; Az.: VI-3 Kart 137/12 (V)) hatte in der Vorinstanz zum Urteil des BGH den Beschluss der BNetzA vom 26.01.2012 (BK6-11-052) aufgehoben. Mit dem Beschluss hatte die BNetzA den alten Konzessionsnehmer dazu verpflichtet, die im Rahmen der Netzübernahmeverhandlungen streitigen Mittelspannungsleitungen gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung nach der Wahl des Neukonzessionärs zu übereignen oder den Besitz hieran zu verschaffen. Der Ansicht des OLG Düsseldorf nach sei der Beschluss der BNetzA rechtwidrig. Dabei hatte das Gericht angenommen, im Rahmen der allgemeinen Missbrauchsaufsicht nach § 65 Abs. 2 EnWG seien auch strukturelle Maßnahmen der Regulierungsbehörde zulässig.

Bild zu Weiterentwicklung der Rechtsprechung zum Prioritätsprinzip

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Weiterentwicklung der Rechtsprechung zum Prioritätsprinzip

Das OVG Koblenz hatte sich in seinem Beschluss vom 21.03.2014 mit der Problematik konkurrierender Vorbescheids­ und Genehmigungsanträge auseinanderzusetzen. Dabei hat das Gericht zum Einen eindeutig entschieden, dass einem zeitlich früher eingereichten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheidsantrag gegenüber einem konkurrierenden, zeitlich späteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag keine vorrangige, prioritäre Rechtswirkung zuzusprechen ist. Ein Vorbescheidsantrag könne – selbst wenn er positiv zu bescheiden ist ­ keine „Sperrwirkung“ entfalten, da ein Vorbescheid lediglich einzelne Genehmigungsvoraussetzungen verbindlich feststellt und keine Baufreigabe beinhalte.

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Wie geht es weiter mit KWK?

Koerzeugung - Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen müssen ab 2015 EEG-Umlage für den erzeugten Strom bezahlen. Neuanlagen lohnen sich trotzdem noch. Sie müssen aber gut geplant werden. Das ist ein Ergebnis des jüngsten Expertengesprächs unserer Zeitschrift im Juli in München. Besonders in Hotellerie und Pflegeeinrichtungen gibt es Experten zufolge noch viel Potenzial für den Einsatz von KWK-Anlagen mit BHKW-Technik. Erst wenige Häuser bundesweit erzeugen Strom, Wärme und gegebenenfalls Kälte in eigener Herstellung. Auch große Wohnanlagen mit vielen Mehrfamilienhäusern sind für die dezentrale Energieversorgung mit BHKW gut geeignet.

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Sachsens Erneuerbare hoffen auf frischen Wind mit neuer Koalition

Fünf Jahre Blockadepolitik haben Sachsen im Bereich Erneuerbare Energien zurückgeworfenEine nach wie vor überdeutliche Mehrheit der Bundesbürger ist für die Energiewende! Stattfinden soll sie allerdings bitte überall, aber nicht vor der eigenen Haustür. Das ist menschlich und hierbei können nur intensive Gespräche und eine faire Aufklärung über die Folgen zwischen Investoren von Erneuerbare-Energien-Anlagen und den Anwohnern helfen. Moderieren sollte so etwas die Politik, doch in Sachsen lief das in den vergangenen Jahren genau anders herum. Hier saßen die Kritiker in der Regel unmittelbar in den Behörden, die doch eigentlich die Beschlüsse der eigenen Bundesregierung umsetzen helfen sollten.

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Verzicht eines Onlineshops auf die gesetzliche Zuzahlung bei Diabetikermittel ist nicht wettbewerbswidrig

Das Landgericht Ulm hat in seinem Urteil vom 23. Juni 2014 (Az.: 3 O 4/14) entschieden, dass Werbehinweise, die für Kunden eines Versandhandels für medizinische Hilfsmittel einen Wegfall von gesetzlichen Zuzahlungen in Aussicht stellen, nicht wettbewerbswidrig sind. Die Beklagte ist Betreiberin eines Versandhandels für medizinische Hilfsmittel und Diabetikerbedarf. Auf ihrer Website warb sie mit folgenden Angaben: „Willkommen in unserem [...] Shop für Diabetikerbedarf. Zuzahlungen bezahlen Sie übrigens bei uns nicht, das übernehmen wir für Sie.“ „Die gesetzliche Zuzahlung müssen Sie bei uns nicht bezahlen.“

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Landgericht Braunschweig klärt Rechtsfragen zur mittelbaren Vermarktung von KWK-Strom

Im Urteil vom 02.04.2014 hat das Landgericht Braunschweig (Az.: 9 O 1237/13, 9 O 1237/13 (85)) zur mittelbaren Vermarktung von KWK-Strom Stellung genommen. Insbesondere verdeutlicht die Kammer in ihrem Urteilsgründen, dass bei einer mittelbaren Vermarktung des KWK-Stromes nach § 4 Abs. 3 S. 4 KWKG gerade nicht die Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (kurz: MaBiS) der Bundesnetzagentur (kurz: BNetzA) zur Anwendung geraten. Des Weiteren stellt das Gericht mit überzeugender Begründung fest, dass gerade eine Lastgangmessung sowohl auf Seiten des Anlagenbetreibers als auch auf Seiten des Abnehmers des Stroms nicht erforderlich ist.

Bild zu Clearingstelle EEG veröffentlicht Empfehlung zum Austausch und zum Versetzen von Anlagen

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Clearingstelle EEG veröffentlicht Empfehlung zum Austausch und zum Versetzen von Anlagen

Am 02.07.2014 hat die Clearingstelle EEG eine lange erwartete Empfehlung zum Anlagenbegriff des EEG veröffentlicht (Az. 2012/19 – „Austausch und Versetzen von Anlagenteilen [außer PV und Wasserkraft] im EEG 2009 und EEG 2012“). Schwerpunkt der Empfehlung waren in der Praxis sehr häufig aufgekommene Fragen dazu, welches Schicksal eine Anlage erfährt, wenn Anlagenteile ausgetauscht werden oder wenn die Anlage in Gänze oder teilweise versetzt wird. Hierzu hatten sich zahlreiche Fallkonstellationen als besonders problematisch herauskristallisiert. Mit besonderer Spannung hatte die Branche daher auf die Empfehlung gewartet; dies nicht zuletzt auch deshalb, weil der BGH zwischenzeitlich ein Grundsatzurteil

Bild zu Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen – BAFA veröffentlicht Merkblatt zu besonderen Ausgleichsregelungen

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Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen – BAFA veröffentlicht Merkblatt zu besonderen Ausgleichsregelungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) hat mit Stand vom 14.08.2014 ein Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen nach den Regelungen der §§ 63 ff. EEG 2014 auf seiner Internetseite bereitgestellt. Im EEG 2014 war insbesondere unter europäischen Einflüssen und auf dem Wege der Verhandlungen mit der EU-Kommission eine europarechtskonforme Ausgestaltung der besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen neu geregelt worden. Der nunmehr im EEG geregelte Tatbestand beruht insbesondere auf den Vorgaben der Energie- und Umweltbeihilferichtlinien der EU-Kommission. Sinn und Zweck der Ausnahmeregelungen der §§ 63 ff. EEG 2014 werden nach wie vor darin gesehen, dass die volle EEG-Umlagepflicht die internationale Wettbewerbsfähigkeit von besonders stromkostenintensiven Unternehmen gefährden könnte.