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| IT- und Onlinerecht
Anspruch auf Löschung von intimen Aufnahmen
OLG Koblenz: Urteil vom 20.05.2014 Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 20. Mai 2014 (Az. 3 U 1288/13) entschieden, dass nach der Beendigung einer Beziehung gegen den ehemaligen Partner lediglich ein Anspruch auf Löschung von intimen und damit den Kernbereich des Persönlichkeitsrecht betreffende Aufnahmen besteht. Der Beklagte ist Fotograf. Während der - beendeten - Liebesbeziehung der Parteien wurden einvernehmlich zahlreiche Bildaufnahmen der Klägerin, auch intime Aufnahmen, gefertigt. Die Aufnahmen wurden von der Klägerin teilweise selbst gefertigt und dem Beklagten auch in digitalisierter Form überlassen. Die Klägerin begehrte nun neben der Unterlassung, die Aufnahmen Dritten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Löschung der intimen Aufnahmen auch die vollständige Löschung sämtlicher Aufnahmen ihrer Person.