Haftung des Arbeitgebers für Facebook-Werbung eines Mitarbeiters
LG Freiburg: Urteil vom 04.11.2013 Mit Urteil vom 4. November 2013 (Az.: 12 O 83/13) hat das LG Freiburg entschieden, dass auch von den Mitarbeitern begangene Zuwiderhandlungen einen Unterlassungsanspruch gegen den Inhaber eines Unternehmens begründen können. In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Automobilverkäufer über seinen privaten Facebook-Account unter der Abbildung eines VW Scirocco folgende Anzeige gepostet: „„Einmaliges Glück“, so heißt unsere Aktion bei […] Auto. Ab dem 02.07. erhaltet Ihr auf ausgewähl-te NEUWAGEN 18% Nachlass (auf UPE)!!! sowie auf TAGESZULASSUNGEN 24% Nachlass (auf UPE)!!! Angeboten werden Up, Polo, Golf, Golf Cabrio, Tiguan, Touran, Sharan, CC und Touareg (also für jeden was dabei).“