Unterlassungserklärung eines Minderjährigen ist unwirksam UND Verwendung der ASIN kann Markenrechtsverletzung darstellen
LG Düsseldorf: Urteil vom 20. Januar 2014 In seinem Urteil vom 20. Januar 2014 (Az.: 2a O 58/13) hat das LG Düsseldorf deutlich gemacht, dass die Unterlassungserklärung eines Minderjährigen ohne Unterschriften der gesetzlichen Vertreter unwirksam ist. Des Weiteren wurde klargestellt, dass die Verwendung einer fremden ASIN-Nummer bei Amazon eine Markenrechtsverletzung gem. Art. 9 Abs. 1 lit. a und b, Abs. 2; 98 Abs. 1; 101 GMV i.V.m. § 125b Abs. 2 MarkenG darstellt.