
| IT- und Onlinerecht
Nutzerimpressum bei XING nicht ausreichend
Das Landgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 27.06.2014 (Az.: 11 O 51/14) entschieden, dass die Darstellung des Impressums (für noch nicht bei XING eingeloggte Nutzer) nicht den rechtlichen Anforderungen genügt. Der entsprechende Link sei nicht „leicht erkennbar“.Beklagter und Kläger sind jeweils Rechtsanwälte. Der Kläger ging gezielt gegen solche Berufskollegen vor, die sich selbst als Experten in puncto Abmahnung gerierten, dabei aber die eigene Impressumspflicht missachten würden (Quelle: LTO, Artikel vom 30.04.2014). Der Beklagte ist an der Schnittstelle von Internetrecht und gewerblichem Rechtsschutz tätig und hatte in seinem Profil zum einen selbst Impressumsangaben gemacht, die das LG aber als unvollständig einstufte. Zum anderen hatte er innerhalb seines Profils auf ein - vollständiges - Impressum auf seiner Homepage verlinkt.