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Bild zu Nutzerimpressum bei XING nicht ausreichend

| IT- und Onlinerecht

Nutzerimpressum bei XING nicht ausreichend

Das Landgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 27.06.2014 (Az.: 11 O 51/14) entschieden, dass die Darstellung des Impressums (für noch nicht bei XING eingeloggte Nutzer) nicht den rechtlichen Anforderungen genügt. Der entsprechende Link sei nicht „leicht erkennbar“.Beklagter und Kläger sind jeweils Rechtsanwälte. Der Kläger ging gezielt gegen solche Berufskollegen vor, die sich selbst als Experten in puncto Abmahnung gerierten, dabei aber die eigene Impressumspflicht missachten würden (Quelle: LTO, Artikel vom 30.04.2014). Der Beklagte ist an der Schnittstelle von Internetrecht und gewerblichem Rechtsschutz tätig und hatte in seinem Profil zum einen selbst Impressumsangaben gemacht, die das LG aber als unvollständig einstufte. Zum anderen hatte er innerhalb seines Profils auf ein - vollständiges - Impressum auf seiner Homepage verlinkt.

Bild zu Zwei Kilometer zwischen Wohnbebauung und Windenergie in Sachsen

| Bauordnungsrecht · Bauplanungsrecht · Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Raumordnungsrecht · Windenergie

Zwei Kilometer zwischen Wohnbebauung und Windenergie in Sachsen

Nach der Änderung des BauGB zur Einführung einer Länderöffnungsklausel können die Länder den Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung selbst regeln. Sachsen nutzt dies und lässt damit demnächst kaum noch Platz für erneuerbare Energien aus der Windenergie. Sehen Sie dazu einen kurzen Beitrag aus dem MDR Sachsenspiegel vom 28.07.2014 

Bild zu EEG 2014 tritt zum 01.08.2014 in Kraft

| Biomasse · Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik · Wasserrecht · Windenergie

EEG 2014 tritt zum 01.08.2014 in Kraft

Am gestrigen Tage (24.07.2014) ist die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Bundesanzeiger verkündet worden. Damit kann das EEG 2014 wie geplant zum 01.08.2014 in Kraft treten. Anfang dieser Woche hatten zunächst Bundespräsident Gauck durch seine Ausfertigung des Gesetzes und nachfolgend die EU-Kommission den Weg zum Inkrafttreten des Gesetzes freigemacht. Letztere hatte das EEG 2014 notifiziert und damit dem Grunde nach festgestellt, dass das Gesetz mit dem EU-Beihilferecht in Einklang steht. Damit treten nun zum 01.08.2014 gravierende Änderungen für die Betreiber von Erneuerbaren-Energie-Anlagen in Kraft. Der wohl wesentlichste Einschnitt wird

Bild zu Drehfunkfeuer – erneute Verwaltungsgerichtsentscheidung

| Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Luftverkehrsrecht · Windenergie

Drehfunkfeuer – erneute Verwaltungsgerichtsentscheidung

„Nach der DFS unterliegt nun auch das BAF“ Nachdem die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg vom 05.02.2014 bereits für Furore sorge und den Eilantrag der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) sowohl als unzulässig als auch als unbegründet nach einer mehr als 8-stündigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Oldenburg zurückwies, hat das Verwaltungsgericht nunmehr auch – in konsequenter Fortsetzung seiner Rechtsprechung – den nach dem Unterliegen der DFS nachgeschobenen Eilantrag des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) ebenfalls zurückgewiesen.

Bild zu Mindestabstand für Windenergieanlagen

| Bauordnungsrecht · Bauplanungsrecht · Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Raumordnungsrecht · Windenergie

Mindestabstand für Windenergieanlagen

„Gegner der Windenergie auf der Zielgeraden?“ „Der Schutz des Klimas bleibt ein vorrangiges Ziel der Bayerischen Staatsregierung.“ Das betonte der bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber letzte Woche anlässlich der Behandlung des "Klimaschutzprogramms Bayern 2050" im Ministerrat. Da hatte er sich wohl nicht mit seinem Namensvetter und Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses des bayerischen Landtages Erwin Huber abgestimmt: Dieser peitschte trotz massiver Kritik und durchgängig ablehnender Stellungnahmen während der Expertenanhörung den Gesetzesentwurf zur Einführung eines gesetzlichen 10-H-Mindestabstand für Windenergieanlagen zu Wohnbebauung in der Bayerischen Bauordnung durch und lehnte eine weitere Beratung des Entwurfes mit Verbänden und Wissenschaftlern ab.

Bild zu Kino.to - Verpflichtung eines Internetanbieters zur Sperrung des Zugangs zu einer die Urheberrechte verletzenden Website ist zulässig

| IT- und Onlinerecht

Kino.to - Verpflichtung eines Internetanbieters zur Sperrung des Zugangs zu einer die Urheberrechte verletzenden Website ist zulässig

In einem Urteil des EuGH vom 27.03.2014 (Az.: -C-314/12) entschied das Gericht, dass es einem Anbieter von Internetzugangsdiensten aufgegeben werden kann, für seine Kunden den Zugang zu einer die Urheberrechte verletzenden Website zu sperren. Eine solche Anordnung und deren Umsetzung müssen allerdings ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den betroffenen Grundrechten sicherstellen. Dem Verfahren liegen Anträge des deutschen Unternehmens „Constantin Film Verleih GmbH“ und dem österreichischen Unternehmen „Wega Filmproduktionsgesellschaft“ gegen die UPC Telekabel Wien, ein Anbieter von Internetzugangsdiensten, zugrunde. Die Unternehmen stellten im Vorfeld fest, dass ihre Filme ohne Zustimmung auf der Website „kino.to“ angesehen und sogar heruntergeladen werden konnten. Die österreichischen Gerichte untersagten daraufhin UPC, ihren Kunden den Zugang zu dieser Website zu gewähren.

Bild zu Änderung des Sächsischen Straßengesetzes

| Bauordnungsrecht · Bauplanungsrecht · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Fachplanungsrecht · Straßenrecht · Windenergie

Änderung des Sächsischen Straßengesetzes

„Regionale Planungsverbände lehnen Entwurf ab“ Derzeit liegt ein Entwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes vor: Demnach sollen nach dem derzeit vorliegenden Entwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes Windenergieanlagen grundsätzlich einen Abstand von 150 m zum Fahrbahnrand einhalten, Anlagen mit einer größeren Gesamthöhe als 150 m mindestens einen Abstand entsprechend ihrer Gesamthöhe und Anlagen ohne Vorrichtung zum Schutz vor Eisabwurf sogar mindestens einen Abstand von 400 m (siehe unser Newsletter vom 28.06.2013).

Bild zu Bloße Abrufbarkeit der Widerrufsbelehrung auf Website nicht ausreichend

| IT- und Onlinerecht

Bloße Abrufbarkeit der Widerrufsbelehrung auf Website nicht ausreichend

Der BGH hat in seinem Urteil vom 15. Mai 2014 (Az. III ZR 368/13) entschieden, dass die bloße Abrufbarkeit einer Widerrufsbelehrung auf einer gewöhnlichen Website (ordinary Website) nicht für eine formgerechte Mitteilung gem. §§ 355 Abs. 2 S. 1 und Abs. 3 S. 1; 126b BGB ausreicht. Dem Verbraucher muss die Möglichkeit des Ausdruckens oder des Abspeicherns auf dem Computer gegeben werden. In dem zugrunde liegenden Verfahren stritten sich die Parteien um eine Kursgebühr. Auf der Website der Klägerin hatten die Kunden die Möglichkeit, sich für Seminare anzumelden. In der Eingabemaske war ein Text mit einem Ankreuzkästchen enthalten: „Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und ausgedruckt oder abgespeichert?“