Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer bei Pool- oder Telearbeitsplatz
BFH, Urteile vom 26.02.2014, Az: VI R 37/13 und VI R 40/12Der 6. Senat des Bundesfinanzhofes (BFH) hat sich in zwei Urteilen zur Frage der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Falle eines Poolarbeitsplatzes bzw. eines Telearbeitsplatzes geäußert.In dem unter dem Aktenzeichen VI R 37/13 geführten Verfahren hatte der Kläger, ein Großbetriebsprüfer eines Finanzamtes, an der Dienststelle keinen festen Arbeitsplatz, sondern teilte sich für die vor- und nachbereitenden Arbeiten der Prüfungen mit weiteren sieben Großbetriebsprüfern drei Arbeitsplätze (sogenannte Poolarbeitsplätze).