| IT- und Onlinerecht
Filesharing in der FeWo - Haftung des Vermieters?
LG Frankfurt a.M.: Urteil vom 28.06.2013 In einem kürzlich ergangenen Urteil des LG Frankfurt a.M. (Urteil v. 28.06.2013, Az.: 2-06 O 304/12) hatte das Gericht einen Fall zu entschieden, in dem ein Gast eines Ferienhauses Urheberrechtsverletzungen über den zur Verfügung gestellten Internetanschluss begangen hat. Die Klägerin ist die Inhaberin des Ferienhauses und beantragte im Wege einer negativen Feststellungsklage festzustellen, dass der Beklagte (welcher die Abmahnungen an die Klägerin versandt hatte) keine Rechte ihr gegenüber geltend machen kann.