VOLKSWAGEN gegen Volks-Werkstatt
Pressemitteilung des BGH vom 11.04.2013 Nachsitzen für das OLG München - der BGH vertritt die Ansicht, dass sich das OLG München als Berufungsgericht nicht hinreichend mit dem Schutzumfang einer bekannten Marke auseinander gesetzt habe, da, so der BGH, sehr wohl denkbar sei, dass die Marke "VOLKSWAGEN" durch die Begriffe Volks-Werkstatt oder Volks-Reifen verletzt sein kann; die Pressemitteilung dazu im Anschluss: