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OVG Bautzen erklärt Windenergie-Konzentrations- flächen des Regionalplans Südwestsachsen für unwirksam
Mit Urteil vom 19.07.2012 hat das OVG Bautzen (Az.: 1 C 40/11) die erste Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südwestsachsen insoweit für unwirksam erklärt, als in Kapitel 2.5 des Regionalplans Vorrang-/Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen wurden. Gestützt wurde diese Entscheidung auf die Feststellung, dass der Windenergienutzung im Plangebiet nicht in substanzieller Weise Raum verschafft wird und damit ein Abwägungsfehler vorliegt.