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Das Landgericht Bochum wie auch das Landgericht Chemnitz bestätigen die Rechtskonformität des EEG

Nachdem bereits am 06.11.2012 (Az. I-12 O 138/12) das Landgericht Bochum die Rechtskonformität des EEG nicht in Zweifel gezogen hat, wurde nunmehr auch durch das Landgericht Chemnitz am 22.03.2013 (Az. 1 HKO 1113/12) in gleicher Weise ausgeurteilt.Gegenstand der jeweiligen Gerichtsurteile war die Rückforderung der EEG-Umlage gegenüber dem jeweiligen Netzbetreiber durch den Letztverbraucher. Hierbei wurde seitens von Textilherstellern das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für verfassungswidrig gehalten. Sie stützten ihren Rückforderungsanspruch auf eine rechtsgrundlos erfolgte Bereicherung.

Bild zu OLG Düsseldorf erklärt Netzkostenbefreiung für Unternehmen nach § 19 Abs. 2 StromNEV für nichtig

| Energierecht

OLG Düsseldorf erklärt Netzkostenbefreiung für Unternehmen nach § 19 Abs. 2 StromNEV für nichtig

Wir möchten Ihnen heute gern eine Entscheidung des OLG Düsseldorf zur Frage der Rechtmäßigkeit der Netzkostenbefreiung nach § 19 Abs. 2 StromNEV vorstellen, die auch vor dem Hintergrund der jüngsten politischen Diskussionen für die Praxis von erheblicher Bedeutung sein dürfte:Der 3. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat in der mündlichen Verhandlung vom 06.03.2013 entschieden, dass die Verordnung zur Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzkosten nichtig ist und hat deshalb die aufgrund dieser Verordnung erlassene Ausführungsbestimmung der BK8 der Bundesnetzagentur aufgehoben. Hintergrund der Entscheidung war ein von fünf regionalen und überregionalen Netzbetreiber angestrengtes Verfahren, mit dem die Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unternehmen angegriffen wurde Die Bundesnetzagentur hatte darauf verwiesen, dass die Befreiung von der Ermächtigung gedeckt sei. Zudem wirkten energieintensive Betriebe aufgrund ihres hohen Verbrauchs netzstabilisierend.

Bild zu Ehemalige LPG-Tierzuchtbetriebe können vergütungsfähige Konversionsflächen aus wirtschaftlicher Nutzung darstellen

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Ehemalige LPG-Tierzuchtbetriebe können vergütungsfähige Konversionsflächen aus wirtschaftlicher Nutzung darstellen

Wir möchten Ihnen heute eine Stellungnahme der Clearingstelle EEG vom 14.03.2013 vorstellen, in der die Clearingstelle zu der Frage, ob eine frühere Intensivtierhaltung eine wirtschaftliche Nutzung im Sinne von § 32 EEG sein und damit den Status einer Fläche als Konversionsfläche begründen kann, Stellung genommen hat. Diese Stellungnahme dürfte vor allem für eine ganze Reihe von PV-Projekten in den neuen Bundesländern ein Mehr an Rechtssicherheit bringen. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gibt es noch heute zahlreiche, ehemalige Wirtschaftshöfe von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, bei denen bislang erhebliche rechtliche Unsicherheiten dahingehend bestanden, ob diese als vergütungsfähige Konversionsflächen im Sinne des EEG eingestuft werden können.

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Die dezentrale Stromvermarktung aus der Photovoltaikanlage an Nachbarn

Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern kommt zunehmend die Vermarktung des Stromes an die Nachbarn in Betracht, um die Wirtschaftlichkeit aufgrund des sogenannten Marktintegrationsmodells zu steigern. Für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 10 kW bis einschließlich einer installierten Leistung von 1 MW sieht das Erneuerbare-Energie-Gesetz derzeit vor, dass der Vergütungsanspruch auf 90 % der insgesamt im Kalenderjahr eingespeisten erzeugten Strommengen begrenzt ist. Für denjenigen Stromanteil, der über die vergütungsfähige Strommenge hinausgeht, kann lediglich eine verringerte Vergütung in Höhe des Monatsmittelwertes des Marktwertes für Strom aus solarer Strahlungsenergie vom Netzbetreiber beansprucht werden.

Bild zu Entwurf zur Änderung des Baugesetzbuches an Bundesrat zugeleitet

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Entwurf zur Änderung des Baugesetzbuches an Bundesrat zugeleitet

Der Freistaat Sachsen hat die vom Kabinett beschlossene Bundesratsinitiative zur Änderung des Baugesetzbuches nunmehr offiziell in den Bundesrat zugeleitet. Der Gesetzesentwurf sieht eine Ergänzung des BauGB der Gestalt vor, dass die Bundesländer selbst entscheiden dürfen, ob Windenergieanlagen weiterhin als privilegierte Vorhaben im Außenbereich errichtet werden dürfen, um den Zubau weiterer Windenergieanlagen besser als bisher steuern zu können.

Bild zu Vorlesung im Sommersemester 2013 - TU Bergakademie Freiberg

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Vorlesung im Sommersemester 2013 - TU Bergakademie Freiberg

Im Sommersemester findet wieder eine Vorlesung zum Recht der Erneuerbaren Energien an der TU Bergakademie Freiberg in der Zeit von 16 – 17.30 Uhr in der Lessingstraße 45, 09599 Freiberg statt. Nähere Informationen sowie eine Vorlesungsgliederung erhalten Sie auf unserer Webeite unter Veranstaltungen/Vorlesung.

Bild zu Bundesverwaltungsgericht erleichtert den Ausschluss von Nebenanlagen durch Bebauungsplan

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Bundesverwaltungsgericht erleichtert den Ausschluss von Nebenanlagen durch Bebauungsplan

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 21.03.2013 den Ausschluss von Gebäuden als Nebenanlagen außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten bebaubaren Grundstücksflächen für wirksam erachtet.Der Revisionskläger errichtete auf einer im Bebauungsplan als nicht überbaubar festgesetzten Grundstücksfläche ohne Baugenehmigung ein Blockhaus als Nebengebäude eines Hotels zur Unterbringung von Gartengeräten und Spielzeug. Der Landkreis Wittmund versagte die nachträgliche Baugenehmigung und erlies eine Beseitigungsanordnung: Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1989 sei jedenfalls auf Grund anzuwendenden Planerhaltungsvorschriften des BauGB 1987 wirksam und dieser schließe auf Grundlage des § 14 Abs. 1 S. 3 BauNVO Nebengebäude außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche aus.

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EEG-Dialog „Ausnahmeregelungen im EEG“

Sehr geehrte Damen und Herren,im Zuge der derzeitigen Diskussion um die Novellierung des EEG und der damit einhergehenden Strompreisdiskussion fand am vergangenen Donnerstag, den 14.03.2013, der EEG-Dialog zum Thema der Ausnahmeregelungen im EEG im Haus des Bundesumweltministeriums statt. Die Veranstaltung war in zwei Themenkomplexe gegliedert, wobei zunächst die besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen im Sinne der §§ 40 ff. EEG 2012 im Focus der Diskussion stand und im Anschluss das Eigenstromprivileg nach § 37 EEG 2012 besprochen wurde.

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Sachsens Energie- und Klimaprogramm bremst erneuerbare Energien aus

Am Dienstag stellte der sächsische Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) das neue Energie- und Klimaprogramm der Öffentlichkeit vor. Für Martin Maslaton ist das Energie- und Klimaprogramm erneut unzureichend. Der sächsische Verbandsvorsitzende des Bundesverband Windenergie Martin Maslaton kritisierte am Donnerstag, dass die Landesregierung die Zeichen der Zeit nicht erkannt habe. Sachsen will weiterhin an der Braunkohle festhalten. Ferner solle in den kommenden Jahren der Anteil an erneuerbaren Energien im Strommix nur auf 28 und nicht wie ursprünglich geplant auf 33 Prozent steigen.