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News zu Photovoltaik

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Erstes Änderungsgesetz zum EEG 2014 auf dem Weg

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (kurz: EEG 2014) ist noch keine vier Monate in Kraft, schon legt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 17.11.2014 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vor. Doch handelt es sich genau genommen schon um die zweite Änderung des EEG 2014. Die erste Änderung des EEG 2014 erfolgte bereits einen Tag nach Verabschiedung des Gesetzes und noch vor seinem Inkrafttreten am 01.08.2014. Im Rahmen des Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – einer Art „Lumpensammler“-Gesetz – hat der Gesetzgeber die in der Eile des Gesetzgebungsverfahren aufgetretenen redaktionellen Fehler behoben. Nunmehr besteht erneut Anlass für eine weitere Änderung des EEG 2014 – die „erste“ nach Inkrafttreten. Aber auch hier ist Eile geboten. Den Ländern und Verbänden wurde lediglich eine Frist von 17 Stunden zur Stellungnahme eingeräumt. Das ist wohl ein Rekord. Scheinbar verfolgt die Bundesregierung nicht nur ambitionierte Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, sondern auch für die Beschleunigung der parlamentarischen Verfahren.

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Ein Strommarkt für die Energiewende

BMWi startet Diskussion über ein zukünftiges Strommarktdesign Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 31.10.2014 ein Grünbuch mit dem Titel „Ein Strommarkt für die Energiewende“ vorgelegt und damit eine öffentliche Diskussion über ein neues Marktdesign und einen neuen Ordnungsrahmen für den Stromsektor angestoßen. Angesichts des wachsenden Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung wird es in Zukunft darauf ankommen, dass der Strommarkt und die an ihm Beteiligten flexibel auf die volatile Einspeisung reagieren können, um eine sichere, kosteneffiziente und umweltschonende Energieversorgung zu gewährleisten. Im Grünbuch werden daher der Ist-Zustand und die Herausforderungen des Strommarktes im Zuge der Energiewende beschrieben, bevor Maßnahmen vorgestellt werden, die zu einer optimierten Nutzung der vorhandenen Kapazitäten beitragen können („Sowieso-Maßnahmen“). Zudem werden Szenarien über einen Strommarkt 2.0 und über einen Kapazitätsmarkt entworfen und gegenüberstellt.

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EEG-Umlage für das Jahr 2015 – kaum Entlastung für Letztverbraucher

Am 15.10.2014 wurde die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2015 durch die Übertragungsnetzbetreiber verkündet. Den Angaben der Übertragungsnetzbetreiber zur Folge sinkt die EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent je kWh auf 6,17 Cent je kWh im Jahr 2015. Obwohl die Anzahl an geförderten erneuerbaren Energien Anlagen stetig steigt, ist bei der EEG-Umlage erstmals seit ihrer Einführung im Jahr 2000 ein sinkender Trend zu verzeichnen. Allerdings ist die Hauptursache dafür nicht in der am 01.08.2014 in Kraft getretenen EEG-Novelle zu erblicken. Vielmehr ist das Absinken der EEG-Umlage auf den Überschuss auf dem sogenannten Förderkonto, dessen Stand zum 30. September Grundlage für die Berechnung für das jeweils folgende Jahr ist, zurückzuführen.

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Recycling von PV-Anlagen

PV-Anlagen haben eine lange technische Lebensdauer von ca. 25-30 Jahren, weshalb sie erst mit erheblicher Zeitverzögerung nach ihrer Inbetriebnahme als Abfall anfallen. Wie genau das Recycling von PV-Anlagen rechtlich geregelt ist und welchen Herausforderungen man dabei gegenübersteht, hat Prof. Dr. Martin Maslaton am 16.09.2014 in einem Radiointerview mit Deutschlandradio Kultur erklärt. Nebenbei widmet er sich auch dem Entwicklungsstadium dieser Recyclingindustrie. Hören Sie rein!

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BGH entscheidet zum Umfang der Überlassungspflicht und des Transparenzgebotes in der Konzessionsvergabe

Urteil vom 03.06.2014 – Az.: EnVR 10/13 Das OLG Düsseldorf (Entscheidung vom 12.12.2012; Az.: VI-3 Kart 137/12 (V)) hatte in der Vorinstanz zum Urteil des BGH den Beschluss der BNetzA vom 26.01.2012 (BK6-11-052) aufgehoben. Mit dem Beschluss hatte die BNetzA den alten Konzessionsnehmer dazu verpflichtet, die im Rahmen der Netzübernahmeverhandlungen streitigen Mittelspannungsleitungen gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung nach der Wahl des Neukonzessionärs zu übereignen oder den Besitz hieran zu verschaffen. Der Ansicht des OLG Düsseldorf nach sei der Beschluss der BNetzA rechtwidrig. Dabei hatte das Gericht angenommen, im Rahmen der allgemeinen Missbrauchsaufsicht nach § 65 Abs. 2 EnWG seien auch strukturelle Maßnahmen der Regulierungsbehörde zulässig.

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Sachsens Erneuerbare hoffen auf frischen Wind mit neuer Koalition

Fünf Jahre Blockadepolitik haben Sachsen im Bereich Erneuerbare Energien zurückgeworfenEine nach wie vor überdeutliche Mehrheit der Bundesbürger ist für die Energiewende! Stattfinden soll sie allerdings bitte überall, aber nicht vor der eigenen Haustür. Das ist menschlich und hierbei können nur intensive Gespräche und eine faire Aufklärung über die Folgen zwischen Investoren von Erneuerbare-Energien-Anlagen und den Anwohnern helfen. Moderieren sollte so etwas die Politik, doch in Sachsen lief das in den vergangenen Jahren genau anders herum. Hier saßen die Kritiker in der Regel unmittelbar in den Behörden, die doch eigentlich die Beschlüsse der eigenen Bundesregierung umsetzen helfen sollten.

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Clearingstelle EEG veröffentlicht Empfehlung zum Austausch und zum Versetzen von Anlagen

Am 02.07.2014 hat die Clearingstelle EEG eine lange erwartete Empfehlung zum Anlagenbegriff des EEG veröffentlicht (Az. 2012/19 – „Austausch und Versetzen von Anlagenteilen [außer PV und Wasserkraft] im EEG 2009 und EEG 2012“). Schwerpunkt der Empfehlung waren in der Praxis sehr häufig aufgekommene Fragen dazu, welches Schicksal eine Anlage erfährt, wenn Anlagenteile ausgetauscht werden oder wenn die Anlage in Gänze oder teilweise versetzt wird. Hierzu hatten sich zahlreiche Fallkonstellationen als besonders problematisch herauskristallisiert. Mit besonderer Spannung hatte die Branche daher auf die Empfehlung gewartet; dies nicht zuletzt auch deshalb, weil der BGH zwischenzeitlich ein Grundsatzurteil

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Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen – BAFA veröffentlicht Merkblatt zu besonderen Ausgleichsregelungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) hat mit Stand vom 14.08.2014 ein Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen nach den Regelungen der §§ 63 ff. EEG 2014 auf seiner Internetseite bereitgestellt. Im EEG 2014 war insbesondere unter europäischen Einflüssen und auf dem Wege der Verhandlungen mit der EU-Kommission eine europarechtskonforme Ausgestaltung der besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen neu geregelt worden. Der nunmehr im EEG geregelte Tatbestand beruht insbesondere auf den Vorgaben der Energie- und Umweltbeihilferichtlinien der EU-Kommission. Sinn und Zweck der Ausnahmeregelungen der §§ 63 ff. EEG 2014 werden nach wie vor darin gesehen, dass die volle EEG-Umlagepflicht die internationale Wettbewerbsfähigkeit von besonders stromkostenintensiven Unternehmen gefährden könnte.

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Übertragungsnetzbetreiber setzen vorerst Abwicklung der EEG-Umlage für Eigenversorger aus

Seit dem in Kraft treten des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) am 01.08.2014 wird grundsätzlich auch die Eigenversorgung mit Strom aus Neuanlagen gemäß § 61 Abs. 1 EEG 2014 – zumindest anteilig – mit der EEG-Umlage belastet. Ausführlicher dazu berichteten wir bereits im Newsletter vom 27.06.2014.  Die unterjährige Abwicklung der EEG-Umlage auf den selbst erzeugten und verbrauchten Strom wird jedoch zunächst ausgesetzt. So melden es die vier Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer Informationsplattform: http://netztransparenz.de.

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EEG 2014 tritt zum 01.08.2014 in Kraft

Am gestrigen Tage (24.07.2014) ist die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Bundesanzeiger verkündet worden. Damit kann das EEG 2014 wie geplant zum 01.08.2014 in Kraft treten. Anfang dieser Woche hatten zunächst Bundespräsident Gauck durch seine Ausfertigung des Gesetzes und nachfolgend die EU-Kommission den Weg zum Inkrafttreten des Gesetzes freigemacht. Letztere hatte das EEG 2014 notifiziert und damit dem Grunde nach festgestellt, dass das Gesetz mit dem EU-Beihilferecht in Einklang steht. Damit treten nun zum 01.08.2014 gravierende Änderungen für die Betreiber von Erneuerbaren-Energie-Anlagen in Kraft. Der wohl wesentlichste Einschnitt wird