
Photovoltaik – Keine Baumfällung zugunsten von Solar auf Dach
Das VG Düsseldorf sieht Solarthermie nicht von § 2 EEG umfasst und lehnt Klage auf Fällge-nehmigung eines geschützten Baumes zur Effektivitätssteigerung einer Solaranlage ab.
Das VG Düsseldorf sieht Solarthermie nicht von § 2 EEG umfasst und lehnt Klage auf Fällge-nehmigung eines geschützten Baumes zur Effektivitätssteigerung einer Solaranlage ab.
Der Planungsverband Chemnitz hat nach über einem Jahrzehnt der Planung das Beteiligungsverfahren des Teil-Regionalplans Wind gestartet. Bis 2027 sollen die Standorte für Windenergieanlagen feststehen – doch die Realität zeigt sich bereits jetzt komplexer als gedacht, besonders angesichts des angestrebten 1.000-Meter-Siedlungs-Abstands.
Urteil des Finanzgerichtes Sachsen-Anhalt Erlöschen von Stromsteuerbefreiung wegen Einordnung als „kleine Versorger“ oftmals rechtswidrig. Analgenbetreiber sollten nun ihre Chancen auf Stromsteuerbefreiung neu prüfen.
Sachsens Gesetzesentwurf zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen: Zum Potenzial und den Schwachstellen des Entwurfs – das erwartet Vorhabenträger und Investoren in Sachsen.
Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf ändert die Rechtsauffassung zugunsten der Erneuer-baren Energien bei Baudenkmälern. Trotz Denkmalbereichssatzung und Einsehbarkeit darf die Solaranlage aufs Dach. § 2 EEG macht es möglich!
Naturschutzbehörden sind auch im Artenschutzrecht befugt bestandskräftig genehmigten Windenergieanlagen nachträglich durch Anordnungen zu beschränken, so das Bundesverwaltungsgericht.
Wenn sich die Gemeinde in den Weg stellt, kann sich die Nutzung der Erschließungs- und Zufahrtsstraßen holprig gestalten. Zur Nutzung öffentlicher Wege und den Duldungspflichten und dem Kontrahierungszwang von Kommunen.
Das Bundesjustizministerium will die Einsicht ins Grundbuch zur Flächenakquise erleichtern. Ein kläglicher Versuch die Verwaltungspraxis zu ändern, indem das geregelt wird, was die Gerichte schon seit Jahren entschieden haben.
Das Magazin WirtschaftsWoche hat die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Energierecht als TOP-Kanzlei ausgezeichnet und empfiehlt Prof. Dr. Martin Maslaton als TOP-Anwalt 2023 für Energierecht. Wir freuen uns über diese Auszeichnung!
Prof. Dr. Martin Maslaton im Interview. Was passiert hinter den Kulissen? Wie gestaltet sich in den Gremien „spiegelbildlich“ das vorgestellte Projekt? Welche rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Inhalte werden be- oder missachtet?