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News zu Biomasse

Bild zu EEG-Novelle 2014 - Ausweitung der EEG-Umlage auf Eigenstromerzeugung verfassungsrechtlich unzulässig?

EEG-Novelle 2014 - Ausweitung der EEG-Umlage auf Eigenstromerzeugung verfassungsrechtlich unzulässig?

Im Januar dieses Jahres hat die Bundesregierung die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Gabriel vorgeschlagenen „Eckpunkte für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)“ beschlossen. Damit soll das EEG grundlegend reformiert und die Maßnahmen für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende weiter ausgebaut werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll bis Ostern dieses Jahres von der Bundesregierung beschlossen werden, damit das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2014 verabschiedet werden und zum 1. August 2014 in Kraft treten kann. Bisher sehen die veröffentlichten Referentenentwürfe zum EEG 2014 noch keine Regelung zur Belastung des eigenerzeugten und selbstverbrauchten Stromes mit der EEG-Umlage vor, die aber nachgereicht werden soll.

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EEG 2014 – Arbeitsentwurf – was kommt?

Allgemeines: Die Große Koalition legt bei der von ihr angekündigten Novelle des EEG noch im Laufe dieses Jahres ein im wahrsten Sinne des Wortes atemberaubendes Tempo vor. Nachdem Energieminister Gabriel bereits am 21.01.2014 auf der Klausurtagung der Bundesregierung in Meseberg die ersten Eckpunkte für ein EEG 2014 vorgestellt hatte, weiß das für die Energiewende federführend zuständige Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) bereits einen halben Monat später mit einem immerhin 187 Seiten umfassenden ersten für das kommende EEG aufzuwarten.Die im Januar lediglich angedeuteten massiven Änderungen am EEG, das sich in den letzten 12 Jahren durchaus bewährt hatte und zu einem international geachteten Vorbild für den Ausbau des Anteils der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung geworden ist, hatten die Branche in eine große Verunsicherung gestürzt, die durch den nun vorliegenden ersten Arbeitsentwurf noch größer werden dürfte.

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Gabriels Eckpunktepapier und die verpflichtende Direktvermarktung

In den vergangenen Wochen hat Energieminister Gabriel unter viel Kritik sein Eckpunktepapier für die Novellierung des EEG 2012 vorgestellt. Als wesentlichen Anknüpfungspunkt für die schnelle Umsetzung der Gesetzesnovelle legt der Energieminister den Schwerpunkt auf eine Konzentration auf kostengünstige Technologie zur Umsetzung einer kosteneffizienten Energiewende. Damit dies gelingen kann, soll die Direktvermarktung vollständig überarbeitet werden. Nach dem derzeitigen Fahrplan ist mit dem Inkrafttreten des neune EEG am 01.08.2014 zu rechnen.

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Sigmar Gabriel gibt die Eckpunkte für die Reform des EEG 2.0 bekannt

Mit Veröffentlichung vom 17.01.2014 hat der neue Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel die Eckpunkte für die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vorgestellt. Hierbei strebt er zur Umsetzung einen eng gestückten Zeitplan an. Bereits am 09.04.2014 soll die Bundesregierung den Gesetzentwurf im Kabinett beschließen und am 23.05.2014 die erste Beratung mit dem Bundesrat durchgeführt werden. Am 11.07.2014 soll der entsprechende Gesetzentwurf beschlossen werden und das EEG 2.0 zum 01.08.2014 in Kraft treten. Minister Gabriel legt den Schwerpunkt des Papiers auf eine kosteneffiziente Energiewende. Im Wesentlichen finden sich im Eckpunktepapier folgende Aspekte:

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BGH entscheidet zum Ausschließlichkeitsprinzip bei Biomasseanlagen

Wir möchten Ihnen heute ein sehr interessantes Urteil des BGH zum Ausschließlichkeitsprinzip nach dem EEG vorstellen, in dem das Gericht über folgenden (stark vereinfachten) Fall zu entscheiden hatte: Mehrere Betreiberinnen von Biogasanlagen hatten im Zeitraum von Juni bis August 2008 in ihren Anlagen, die seit März/April 2008 ausschließlich mit Biogas betrieben worden waren, vorübergehend fossiles Heizöl eingesetzt. Als der beklagte Netzbetreiber von diesem Einsatz erfuhr, kündigte er die bestehenden Einspeiseverträge und erklärte, keinerlei Zahlungen mehr an die Klägerinnen erbringen zu wollen, da deren Vergütungsanspruch durch die Befeuerung der Anlagen mit Heizöl entfallen sei.

Bild zu Die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 (Kraft-Wärme-Kopplungsbonus für Strom aus Biomasse) ist gemäß § 18 Abs. 1, 2 EEG 2009 anteilig nach der Leistung der gesamten Anl

Die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 (Kraft-Wärme-Kopplungsbonus für Strom aus Biomasse) ist gemäß § 18 Abs. 1, 2 EEG 2009 anteilig nach der Leistung der gesamten Anl

BGH, Urt. v. 10. 7. 2013 – VIII ZR 300/12Vorinstanz: OLG Brandenburg, Urt. v. 14. 8. 2012 – 6 U 53/11 Zum Sachverhalt: Die Klägerin betreibt seit dem Jahr 1998 am Standort F. ein Biomasse-Heizkraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung. Der erzeugte Strom wird in das Netz der Beklagten als örtliche Netzbetreiberin eingespeist. Mit der anfallenden Wärme werden Gebäude beheizt. 

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BGH begründet Urteil zum Anlagenbegriff - Satelliten-BHKW wohl sicher -

Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem wir Ihnen vor etwa einem Monat mitgeteilt hatten, dass der BGH unter dem 23.10.2013 in mündlicher Verhandlung die in der Praxis lang und heftig umstrittene Frage des Anlagenbegriffs (insbesondere bei Biomasseanlagen) zu Gunsten des sog. „weiten“ Anlagenbegriffs entschieden hat, liegt nunmehr seit Ende der letzten Woche auch die schriftliche Begründung dieses Urteils vor. Diese wollen wir Ihnen heute in ersten groben Zügen einmal näher vorstellen: 

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LG Stuttgart entscheidet zum Emissionsminderungsbonus: Chance für nachträglich BImSch-pflichtige Biogasanlagen!

Wir möchten heute über ein aktuelles und hoch interessantes Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 12.11.2013 berichten, in dem das LG Stuttgart als – soweit ersichtlich – erstes Gericht überhaupt zu der Frage entschieden hat, ob ursprünglich nach Baurecht genehmigte, aber aufgrund der Änderung der 4. BImSchV zum 01.06.2012 in das BImSchG „gerutschte“ Biogasanlagen den Emissionsminderungsbonus nach § 27 Abs. 5 EEG 2009 beanspruchen können. Diese Frage war in der Literatur bislang kaum behandelt, jedenfalls aber äußerst kritisch beurteilt worden. Insbesondere die Clearingstelle EEG hatte in einem von ihr veröffentlichten Hinweis vom 23.05.2013 (Az.: 2012/11) – allerdings ohne nähere Begründung – die Auffassung vertreten, dass für erst nachträglich von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht erfasste Anlagen den Emissionsminderungsbonus nach § 27 Abs. 5 EEG 2009 nicht geltend machen können. 

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Fossile Brennstoffe belasten Privathaushalte am stärksten

Wärme und Kraftstoffe, allen voran Benzin und Heizöl, dominieren die Energiekosten deutscher Haushalte. Die aktuelle Diskussion um die Strompreise verfehlt dabei den Kern des Problems. Denn die Hauptbelastung der Privathaushalte geht auf die fossilen Brennstoffe zurück. Nicht die erneuerbaren Energien und die in diesem Zusammanhang oft kritisierte EEG-Umlage sind für die steigenden Kosten verantwortlich. Dies zeigt sich gerade im Fall der Heizungskosten: Teures Heizöl könnte gut durch erneuerbare Wärme ersetzt werden. So könnten viele deutsche Haushalte durch einen Umstieg von gängigen Öl- und Gasheizungen auf ein Heizungssystem, welches auf erneuerbaren Energien aufsetzt, Heizkosten einsparen. 

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Der Populismus um die EEG-Umlage

Strom ist teuer, aber wer finanziert hier eigentlich wen? Deutschland ist bei der Umsetzung der Energiewende und der Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen ein Vorbild für viele andere Staaten. Angesichts von mehr als 10.000 Toten auf den Philippinen durch einen Taifun nie dagewesenen Ausmaßes, muss man noch einmal betonen, dass die Energiewende aktiven Klimaschutz bedeutet, der Menschenleben rettet. Dessen ungeachtet geht es dennoch in den derzeitigen Koalitionsverhandlungen nur um „Geld“. Doch zur Sache: Mittlerweile erzeugen erneuerbare Energien mehr Strom als die neun noch am Netz verbliebenen Atomkraftwerke. Aktuell tragen sie mit 22 % zur Bruttostromerzeugung bei und liefern damit rund ein Viertel des Strommixes in Deutschland.