Tracking pixel News zu Erneuerbare-Energien-Recht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Erneuerbare-Energien-Recht

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Neue Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Die Bundesnetzagentur hat den für dieses Jahr letzten Ausschreibungstermin nach der Freiflächenausschreibungsverordnung (kurz: FFAV) auf ihrer Internetseite bekannt gemacht. Gebotstermin ist der 01.12.2016. D.h. Bieter, die an dieser Gebotsrunde teilnehmen möchten, müssen bis spätestens Donnerstag, den 01.12.2016, 24 Uhr ihr Gebot bei der Bundesnetzagentur am Standort Bonn abgegeben haben. Die Freiflächenausschreibungsverordnung bestimmt für diesen Gebotstermin ein reguläres Ausschreibungsvolumen von 150 MW. Allerdings haben zum vorhergehenden Gebotstermin (01.08.2016) drei zunächst bezuschlagte Bieter die Zweitsicherheit nicht bzw. nicht vollständig geleistet, so dass deren Zuschläge entwertet werden mussten und sich das Ausschreibungsvolumen für diese Runde nach § 4 Abs. 1 FFAV um deren Gebotsmengen von insgesamt 7.003 kW erhöht.

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Erste grenzüberschreitende Ausschreibung mit Dänemark

Das EEG 2014 sieht vor, dass das nationale Fördersystem im Rahmen der Ausschreibungen ab 2017 in begrenztem Umfang auch für Anlagen in anderen EU-Mitgliedstaaten geöffnet wird. Um Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Ausschreibungen zu sammeln, erfolgt eine erste Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Kooperation mit Dänemark. Rechtliche Grundlage dafür bildet die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (kurz: GEEV) sowie die zwischen Deutschland und Dänemark getroffene Kooperationsvereinbarung (wir berichteten bereits mit Newsletter vom 29.04. und 10.08.2016). Die grenzüberschreitende Ausschreibung erfolgt dabei in Form der sog. gegenseitig geöffneten Ausschreibung. D.h. jeder der beiden Kooperationsstaaten führt eine eigene separate Ausschreibung durch, an der sich Freiflächenanlagen beider Länder beteiligen können.

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EEG-Umlage für 2017 bekannt gegeben

Am 14.10.2016 haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer gemeinsamen Internetplattform die Höhe der EEG-Umlage für das kommende Kalenderjahr bekanntgegeben. Die Höhe der EEG-Umlage ergibt sich dabei vereinfacht ausgedrückt aus der prognostizierten Differenz der von den Übertragungsnetzbetreibern an der Börse für den EEG-Strom erzeilten Verkaufserlöse und den Vergütungszahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, herunter gerechnet auf die einzelne Kilowattstunde Strom. Für 2017 beträgt die EEG-Umlage 6,88 Ct/kWh und hat sich damit gegenüber der aktuellen EEG-Umlage um 0,526 Ct/kWh erhöht.

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Einigung mit der EU-Kommission wird umgesetzt – Referentenentwurf zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes veröffentlicht

Mit Wirkung zum 01.01.2016 wurde das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (nachfolgend: KWKG 2016) novelliert. Bislang konnten Betreiber von neuen KWK-Anlagen jedoch noch keine Förderung nach dem KWKG 2016 in Anspruch nehmen. Grund dafür ist die noch ausstehende beihilferechtliche Genehmigung des Gesetzes durch die Europäische Kommission. Nach der Anfang September zwischen Bundeswirtschaftsministerium und Europäischer Kommission getroffenen Verständigung ist klar, dass es die beihilferechtliche Genehmigung erst geben wird, wenn auch im Rahmen des KWKG die Förderung ab 2017 per Ausschreibung ermittelt und hinsichtlich der KWK-Umlagebegrenzung für stromintensive Unternehmen nachgesteuert wird.

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Novelle der Novelle: Jetzt kassiert der Gesetzgeber auch bei Bestandsanlagen EEG-Umlage

Referentenentwurf zur Änderung des KWKG und der Eigenversorgung veröffentlicht Anfang September erzielte das Bundeswirtschaftsministerium mit der Europäischen Kommission eine Verständigung über die beihilferechtliche Vereinbarkeit der nationalen Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Energierechts (wir berichteten mit Newsletter vom 07.09.2016). Diese verdeutlichte, dass insbesondere beim zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016) als auch der vor der Sommerpause verabschiedeten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) noch einige Änderungen vorzunehmen sind, um den Weg für die beihilferechtliche Genehmigung freizumachen. Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte daher Anfang der Woche einen ersten Referentenentwurf, der der rechtlichen Umsetzung des mit der Europäischen Kommission gefundenen Konsenses dient. Gegenstand dieses Änderungsgesetzes sind u.a. auch die Regelungen zur Eigenversorgung nach EEG 2017. Diese betreffen nicht nur Betreiber von Erneuerbaren-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, sondern auch die Betreiber fossil betriebener Eigenversorgungsanlagen. Durch das Änderungsgesetz soll insbesondere der unbefristeten EEG-Umlagebefreiung von Bestandsanlagen zur Eigenversorgung ein Ende gesetzt werden.

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Beihilferechtliche Nachjustierung des EEG 2017

Verständigung zwischen BMWi und EU-Kommission erzielt  Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ließ nunmehr offiziell verlautbaren, dass es mit der EU-Kommission eine Verständigung zum Energiepaket erzielt hat. Die Verständigung umfasst dabei im Wesentlichen das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) sowie das Strommarktgesetz und deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht. Darüber, dass die Förderung von KWK-Anlagen in einem Leistungsbereich von 1 - 50 MW nach dem KWKG ab 2017 auf Ausschreibungen umgestellt werden soll, berichteten wir bereits mit Newsletter vom 25.08.2016. Nunmehr gab das BMWi bekannt, dass auch noch am vor der Sommerpause beschlossenen EEG 2017 nachjustiert werden muss. 

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Beihilferechtliche Genehmigung des KWKG in Sicht: Bald auch KWK-Anlagen zur Ausschreibung verdammt?

Das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (nachfolgend: KWKG 2016) ist bereits Anfang dieses Jahres, zum 01.01.2016, in Kraft getreten. Allerdings steht die Anwendung des Gesetzes unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission, welche bisher nicht vorliegt. Daher hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) die Ausstellung der für den Erhalt der Förderung zwingend notwendigen Zulassungsbescheide bisher – bis die EU-Genehmigung offiziell vorliegt –, ausgesetzt (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 17.03.2016). Der für die Energiewende und die Erfüllung der nationalen Klimaziele so wichtige Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung geriet dadurch deutlich ins Stocken. Nach Mitteilungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) sollen die Verhandlungen mit der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung des KWKG 2016 aber nun ihren Abschluss gefunden haben. Mit der förmlichen Genehmigung sei für Mitte September zu rechnen. Ein Aufatmen der KWK-Branche dürfte aber zu früh sein. So wird die Genehmigung wohl nur unter Auflagen erteilt werden.

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Haben Energiegenossenschaften resigniert?

Bundesnetzagentur gibt vorläufige Ergebnisse der fünften Ausschreibungsrunde bekannt  Am 01.08.2016 ist der Gebotstermin für die fünfte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen abgelaufen. Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge sowie ein erstes Hintergrundpapier zu den vorläufigen Ergebnissen dieser Ausschreibungsrunde auf ihrer Internetseite veröffentlicht.  Ausgeschrieben war ein Volumen von insgesamt 125 MW an neu zu installierender Anlagenleistung. Abgegeben wurden 62 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 311 MW. Auch wenn damit erneut das Ausschreibungsvolumen mehrfach überzeichnet war, ist die Anzahl der abgegebenen Gebote bzw. Gebotsmenge gegenüber dem Gebotstermin am 01.04.2016 um rund 42 % zurückgegangen. Damit setzt sich der bereits in den Vorrunden abgezeichnete Trend einer kontinuierlich abnehmenden Beteiligung am Ausschreibungsverfahren weiter fort.

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Schulen Sie Ihre Mitarbeiter!

Der Überblick über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen gehört heute in allen Bereichen des Energierechts zum notwendigen Handwerkszeug. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Rahmen eines Inhouse-Seminars. Gern vertiefen wir energierechtliche Themenkomplexe und Fragestellungen und richten die Schwerpunkte an Ihren konkreten Anforderungen aus. Kommen Sie dazu einfach auf uns zu und wir werden in Absprache mit Ihnen ein individuelles Programm erstellen. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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Bald grenzüberschreitende EE-Förderung

Erstes grenzüberschreitendes Pilotausschreibungsverfahren für PV-Freiflächenanlagen in den Startlöchern  Am 20.07.2016 haben Dänemark und Deutschland die erste Kooperationsvereinbarung für eine grenzüberschreitende Förderung von PV-Freiflächenanlagen unterzeichnet. Darin einigten sich die beiden Staaten im Rahmen einer einmaligen Pilotausschreibungsrunde im Jahr 2016 über die gegenseitige Öffnung ihrer jeweiligen nationalen Fördersysteme für Gebote von PV-Projekten, die sich im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei befinden. Dabei legt die Kooperationsvereinbarung die Bedingungen für die für den jeweils anderen geöffnete Ausschreibung fest.