Bundeswehr darf Drohnen in bestimmten Gefahrensituationen abschießen
Das Bundeskabinett hat am 15. Januar 2025 eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, die es der Bundeswehr ermöglicht, unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) in bestimmten Gefahrensituationen abzuschießen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, kritische Infrastrukturen wie Energieanlagen, Telekommunikationseinrichtungen und Verkehrsknotenpunkte vor illegalen Drohnenflügen zu schützen, die zunehmend als Bedrohung wahrgenommen werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundeswehr auf Anforderung der zuständigen Polizeibehörden tätig wird, insbesondere wenn ein besonders schwerer Unglücksfa...