Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen in Regionalplanung unzulässig
Auch in den aktuellen Entwürfen ihrer Regionalpläne beabsichtigen die Regionalen Planungsverbände in Sachsen, bestimmte Höhenbegrenzungen für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen (kurz WEA) in Vorrang- und Eignungsgebieten für die Nutzung von Windenergie (kurz Vorranggebiete) festzulegen.So sieht der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen in seinem aktuellen Entwurf zum Regionalplan 2017 vor, dass WEA in Vorranggebieten mit einem Abstand unterhalb von 750 m zur Wohnbebauung nur bis zu einer Gesamthöhe von 100 m zulässig sein sollen und WEA innerhalb von Vorranggebieten mit einem Abstand von 750 m bis unter 1.000 m zur Wohnbebauung einen Abstand zur Wohnbebauung einzuhalten haben, der das 10-fache der Nabenhöhe nicht unterschreitet. Für zwei Vorranggebiete will der Planungsverband zudem eine WEA-Gesamthöhe von 100 m zur Sicherung des Luftverkehrs festsetzen.