Drehfunkfeuer – erneute Verwaltungsgerichtsentscheidung
„Nach der DFS unterliegt nun auch das BAF“ Nachdem die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg vom 05.02.2014 bereits für Furore sorge und den Eilantrag der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) sowohl als unzulässig als auch als unbegründet nach einer mehr als 8-stündigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Oldenburg zurückwies, hat das Verwaltungsgericht nunmehr auch – in konsequenter Fortsetzung seiner Rechtsprechung – den nach dem Unterliegen der DFS nachgeschobenen Eilantrag des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) ebenfalls zurückgewiesen.