
Mehr Geld vom Staat für den Einbau von Mini-KWK-Anlagen / gestiegene Zuschüsse seit 1. Januar 2015
Unbestritten bietet die Kraft-Wärme-Kopplung einen der effizientesten und klimaschonendsten Wege, um Energie zu erzeugen. Kleinanlagen für den privaten Gebrauch, in Fachkreisen auch Mini-KWK oder Mini-BHKW-Anlagen genannt, finden dank sinkender Anschaffungskosten zunehmend an Beliebtheit bei Immobilienbesitzern. Für den Einbau dieser meist mit Erdgas betriebenen „Strom erzeugenden Heizungen“ in bestehende Gebäude gewährt Vater Staat seit 1. Januar 2015 höhere Investitionszuschüsse. Mit der Novelle des Mini-KWK-Impulsprogramms können seit Jahresbeginn neu eingebaute Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer maximalen elektrischen Leistung von 20 kW von den neuen Regelungen profitieren. Bei typischen Anlagen für Einfamilienhäuser mit einer Leistung von 1 kW elektrisch und Anschaffungskosten von derzeit rund 20.000 Euro kann der staatliche Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, gut 2.400 Euro betragen. Ein Förderantrag lohnt also.