Verfassungsbedenken gegen Bürgerbeteiligung an Windparks per Gesetz
Mecklenburg und Thüringen wollen Windparkbetreiber zur Beteiligung von Gemeinden und Bürgern verpflichten – es könnten erhebliche verfassungsrechtliche Schwierigkeiten bestehen Ein Ansatz, um die Akzeptanz von Windenergieanlagen in der eigenen Umgebung zu fördern, ist die unmittelbare Beteiligung der Anwohner sowie der Gemeinden vor Ort am finanziellen Erfolg der Windräder. In Mecklenburg-Vorpommern wird derzeit nach dänischem Vorbild an einem kommunalen Beteiligungsgesetz gearbeitet, welches die Betreiber von Windenergieanlagen verpflichten soll, der Gemeinde und den Gemeindeeinwohnern eine Beteiligung von mindestens 20 Prozent an der Betreibergesellschaft für die neuen Windenergieanlagen anzubieten (Stückpreis pro Anteil maximal 500 Euro). Die geplanten Vorgaben des Gesetzentwurfes finden sich darüber hinaus bereits jetzt in den Entwürfen der Regionalpläne Mecklenburg-Vorpommerns.