Tracking pixel News zu Energiewirtschaftsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Energiewirtschaftsrecht

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OLG Sachsen-Anhalt entscheidet zum Auskunftsanspruch des Neukonzessionärs bei Übernahme des Gasnetzes

In diesem Newsletter wollen wir Ihnen die jüngst ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt vom 11.09.2014, Az.: 2 U 122/13, vorstellen. Dem Grunde nach geht es hierbei um einen Auskunftsanspruch des Neukonzessionärs, der im Vergabeverfahren um die Neuvergabe des Netzes der Allgemeinen Versorgung den Zuschlag seitens der Gemeinde erhalten, gegenüber dem Altkonzessionär. Neben dem Auskunftsanspruch hat die Entscheidung jedoch auch weiterreichende Bedeutung für den Umfang der Überlassungspflicht von gemischt genutzten Leitungen. Auch wenn es sich hierbei um einen Fall handelt, der dem Energiewirtschaftsgesetz (kurz: EnWG) 2005 zuzuordnen ist, können die maßgeblichen Entscheidungsgründe ebenfalls auf neue Sachverhalte übertragen werden.

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Teure Kabelgestattungsverträge II - LG Köln ist rechtskräftig

Nach fast zweijähriger Dauer – wir hatten hier bereits berichtet („Teure Kabelgestattungsverträge – kennt die Gier mancher Gemeinden noch Grenzen?“) – hat das Landgericht Köln zur Höhe des Nutzungsentgeltes für die Inanspruchnahme gemeindlicher Flächen im Zusammenhang mit der Verlegung einer Kabeltrasse zum Anschluss eines Windparks entschieden. Die von der Beklagten eingelegte Berufung wurde nun zurückgenommen – das Urteil ist somit rechtskräftig. Die von uns vertretene Klägerin begehrte die Inanspruchnahme gemeindlicher Flächen, um ihren Windpark kabelseitig anschließen zu können. Hinsichtlich des Nutzungsentgeltes gingen die Vorstellungen der Parteien weit auseinander – die Beklagte begehrte für die circa 5,5 km lange Trasse ein jährlich zu zahlendes Nutzungsentgelt von 1,60 €, sodass die Klägerin auf Grund der 20-jährigen Laufzeit des Vertrages letztlich einen Betrag von rund 170.000,00 € hätte aufbringen müssen.

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Endlich: Kurswechsel bei der Windenergie in Sachsen

BWE Sachsen begrüßt beschlossenes Ende der Windenergie-Blockade und bietet Mitarbeit an Sachsens neue Landesregierung aus CDU und SPD schickt sich an, die jahrelange Gängelung der Windenergiebranche und die faktische Blockade des weiteren Ausbaus der Windenergie in Sachsen zu beenden. Diesen Kurswechsel legen zumindest die Vereinbarungen des gestern veröffentlichten Koalitionsvertrages der künftigen Partner zur Windenergie nahe. „Wir bekennen uns zum weiteren Ausbau der Windenergie“, heißt es dort. „Wir orientieren uns bei den sächsischen Ausbauzielen für Erneuerbare Energien an den Zielen des Bundes, welche derzeit bis 2025 zwischen 40 und 45 Prozent und bis 2035 zwischen 55 und 60 Prozent liegen.“ Dazu der Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen im Bundesverband WindEnergie (BWE Sachsen), Prof. Martin Maslaton: „Wir begrüßen auf ganzer Linie diese substantielle Änderung der bisherigen Politik gegenüber der Windenergie.

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EEG-Umlage für das Jahr 2015 – kaum Entlastung für Letztverbraucher

Am 15.10.2014 wurde die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2015 durch die Übertragungsnetzbetreiber verkündet. Den Angaben der Übertragungsnetzbetreiber zur Folge sinkt die EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent je kWh auf 6,17 Cent je kWh im Jahr 2015. Obwohl die Anzahl an geförderten erneuerbaren Energien Anlagen stetig steigt, ist bei der EEG-Umlage erstmals seit ihrer Einführung im Jahr 2000 ein sinkender Trend zu verzeichnen. Allerdings ist die Hauptursache dafür nicht in der am 01.08.2014 in Kraft getretenen EEG-Novelle zu erblicken. Vielmehr ist das Absinken der EEG-Umlage auf den Überschuss auf dem sogenannten Förderkonto, dessen Stand zum 30. September Grundlage für die Berechnung für das jeweils folgende Jahr ist, zurückzuführen.

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Recycling von PV-Anlagen

PV-Anlagen haben eine lange technische Lebensdauer von ca. 25-30 Jahren, weshalb sie erst mit erheblicher Zeitverzögerung nach ihrer Inbetriebnahme als Abfall anfallen. Wie genau das Recycling von PV-Anlagen rechtlich geregelt ist und welchen Herausforderungen man dabei gegenübersteht, hat Prof. Dr. Martin Maslaton am 16.09.2014 in einem Radiointerview mit Deutschlandradio Kultur erklärt. Nebenbei widmet er sich auch dem Entwicklungsstadium dieser Recyclingindustrie. Hören Sie rein!

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BGH entscheidet zum Umfang der Überlassungspflicht und des Transparenzgebotes in der Konzessionsvergabe

Urteil vom 03.06.2014 – Az.: EnVR 10/13 Das OLG Düsseldorf (Entscheidung vom 12.12.2012; Az.: VI-3 Kart 137/12 (V)) hatte in der Vorinstanz zum Urteil des BGH den Beschluss der BNetzA vom 26.01.2012 (BK6-11-052) aufgehoben. Mit dem Beschluss hatte die BNetzA den alten Konzessionsnehmer dazu verpflichtet, die im Rahmen der Netzübernahmeverhandlungen streitigen Mittelspannungsleitungen gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung nach der Wahl des Neukonzessionärs zu übereignen oder den Besitz hieran zu verschaffen. Der Ansicht des OLG Düsseldorf nach sei der Beschluss der BNetzA rechtwidrig. Dabei hatte das Gericht angenommen, im Rahmen der allgemeinen Missbrauchsaufsicht nach § 65 Abs. 2 EnWG seien auch strukturelle Maßnahmen der Regulierungsbehörde zulässig.

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Weiterentwicklung der Rechtsprechung zum Prioritätsprinzip

Das OVG Koblenz hatte sich in seinem Beschluss vom 21.03.2014 mit der Problematik konkurrierender Vorbescheids­ und Genehmigungsanträge auseinanderzusetzen. Dabei hat das Gericht zum Einen eindeutig entschieden, dass einem zeitlich früher eingereichten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheidsantrag gegenüber einem konkurrierenden, zeitlich späteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag keine vorrangige, prioritäre Rechtswirkung zuzusprechen ist. Ein Vorbescheidsantrag könne – selbst wenn er positiv zu bescheiden ist ­ keine „Sperrwirkung“ entfalten, da ein Vorbescheid lediglich einzelne Genehmigungsvoraussetzungen verbindlich feststellt und keine Baufreigabe beinhalte.

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Wie geht es weiter mit KWK?

Koerzeugung - Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen müssen ab 2015 EEG-Umlage für den erzeugten Strom bezahlen. Neuanlagen lohnen sich trotzdem noch. Sie müssen aber gut geplant werden. Das ist ein Ergebnis des jüngsten Expertengesprächs unserer Zeitschrift im Juli in München. Besonders in Hotellerie und Pflegeeinrichtungen gibt es Experten zufolge noch viel Potenzial für den Einsatz von KWK-Anlagen mit BHKW-Technik. Erst wenige Häuser bundesweit erzeugen Strom, Wärme und gegebenenfalls Kälte in eigener Herstellung. Auch große Wohnanlagen mit vielen Mehrfamilienhäusern sind für die dezentrale Energieversorgung mit BHKW gut geeignet.

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Sachsens Erneuerbare hoffen auf frischen Wind mit neuer Koalition

Fünf Jahre Blockadepolitik haben Sachsen im Bereich Erneuerbare Energien zurückgeworfenEine nach wie vor überdeutliche Mehrheit der Bundesbürger ist für die Energiewende! Stattfinden soll sie allerdings bitte überall, aber nicht vor der eigenen Haustür. Das ist menschlich und hierbei können nur intensive Gespräche und eine faire Aufklärung über die Folgen zwischen Investoren von Erneuerbare-Energien-Anlagen und den Anwohnern helfen. Moderieren sollte so etwas die Politik, doch in Sachsen lief das in den vergangenen Jahren genau anders herum. Hier saßen die Kritiker in der Regel unmittelbar in den Behörden, die doch eigentlich die Beschlüsse der eigenen Bundesregierung umsetzen helfen sollten.

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Landgericht Braunschweig klärt Rechtsfragen zur mittelbaren Vermarktung von KWK-Strom

Im Urteil vom 02.04.2014 hat das Landgericht Braunschweig (Az.: 9 O 1237/13, 9 O 1237/13 (85)) zur mittelbaren Vermarktung von KWK-Strom Stellung genommen. Insbesondere verdeutlicht die Kammer in ihrem Urteilsgründen, dass bei einer mittelbaren Vermarktung des KWK-Stromes nach § 4 Abs. 3 S. 4 KWKG gerade nicht die Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (kurz: MaBiS) der Bundesnetzagentur (kurz: BNetzA) zur Anwendung geraten. Des Weiteren stellt das Gericht mit überzeugender Begründung fest, dass gerade eine Lastgangmessung sowohl auf Seiten des Anlagenbetreibers als auch auf Seiten des Abnehmers des Stroms nicht erforderlich ist.