Weitere Rechtsprechung zur Rekommunalisierung von Energieversorgungsnetzen
In diesem Newsletter wollen wir Ihnen zwei in kürzerer Vergangenheit ergangene Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.03.2014 (Az.: 11 U 112/13) sowie des Landgerichts Düsseldorf vom 26.02.2014 (Az.: 37 O 87/13) vorstellen. Beide Entscheidungen sollten bei Entscheidungen über die Rekommunalisierung von Energieversorgungsnetzen durch entsprechende Entscheidungsträger der Kommune Berücksichtigung finden. Zunächst hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erst im Rahmen eines Streitwertbeschlusses darüber zu befinden, was für ein Maßstab für die Ermittlungen der angemessenen Vergütung für ein Energieversorgungsnetz nach § 46 Abs. 2 EnWG herangezogen werden darf. § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG bestimmt, dass bei nicht erfolgter Verlängerung von Konzessionsverträgen der bisher Nutzungsberechtigte verpflichtet ist, seine für den Betrieb des Netzes der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet notwendigen Verteilungsanlagen den neuen Energieversorgungsunternehmen gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung zu übereignen.