Tracking pixel News zu Erneuerbare-Energien-Recht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Erneuerbare-Energien-Recht

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BHKW in WEG-Objekten

Neue Chancen für Wohnungseigentümergemeinschaften nach Inkrafttreten des MietRÄndGIn den letzten Jahren wurde in Rechtsprechung und Literatur die Frage äußerst kontrovers diskutiert, in welchen Situationen der Einbau eines BHKW unter welche Mitbestimmungsvorschrift des WEG fällt (§ 22 I S. 1, § 22 II oder § 22 III i.V.m. § 21 V Nr. 2 WEG). Die richtige Einordnung ist deshalb so bedeutsam, weil jeweils unterschiedliche Mehrheiten für die Beschlussfassung der WEG erforderlich sind. Nicht wenige WEG-Beschlüsse wurden in der Vergangenheit erfolgreich von der unterlegenen Minderheit der WEG angefochten, weil aus Sicht der Gerichte die „falsche“, nämlich nicht ausreichende Mehrheit den Einbau eines BHKW beschlossen hatte. Die Rechtsprechung ist regelmäßig davon ausgegangen, dass der Einbau eines BHKW als bauliche Veränderung i.S.v. § 22 I S. 1 WEG anzusehen sei, was das Erfordernis einstimmiger Beschlussfassung nach sich zog (z.B. AG Freiburg, Beschluss vom 09.06.2008, 1 UR II 143/06). 

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Unternehmerabend am 26. Juni 2013 im Lugsteinhof - "Energiewende – Wohin geht es?"

Der Ort des Unternehmerabends im Lugsteinhof war mit Bedacht gewählt, denn hier konnte zum Thema "Energiewende – Wohin geht es?" auch ein praktischer Teil absolviert werden. Der Lugsteinhof geht seit Anfang diesen Jahres neue Wege und nutzt seitdem eine Holzpelletanlage, kombiniert mit einem BHKW. Herr Löbel ist über die Umsetzung dieser innovativen Lösungen für das Hotel sehr glücklich, festigt diese doch die Wettbewerbsposition des Hotels, wo die Winter eben auch einmal etwas länger werden können. 

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Gesetzesinitiative zu Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung

Die Bayerische Staatsregierung plant derzeit die Einführung von Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung. Zu diesem Zweck wurde am 18.06.2013 auf Drängen des Ministerpräsidenten Seehofer nunmehr im Ministerrat beschlossen, zusammen mit dem Freistaat Sachsen eine Gesetzesinitiative zur Änderung des BauGB in den Bundesrat einzubringen. Hintergrund dieser Kehrtwende sind offenbar Initiativen von Windenergiegegnern aus Unterfranken, welche mehrfach beim bayerischen Ministerpräsidenten vorstellig geworden sind.

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Regionalplan Westsachsen abwägungsfehlerhaft

Wie bereits mit Pressemitteilung vom 12.04.2013 „Bundesverwaltungsgericht hebt Normenkontrollurteil des Oberlandesgericht Bautzen zum Regionalplan Westsachsen auf“ mitgeteilt, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11.04.2013 das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10.11.2011 aufgehoben, soweit damit der Antrag abgelehnt worden war, die Festsetzungen zur Windenergie des Regionalplans Westsachsen 2008 für unwirksam zu erklären.

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Neues Verlagsprogramm Juni 2013

Besuchen Sie unseren Verlag für alternatives Energierecht! Der Verlag für alternatives Energierecht veröffentlicht juristische Fachliteratur zum Thema Erneuerbare Energien und betreut Autoren, die Literatur zum Thema alternatives Energierecht verfassen. Wissenschaftliche Werke wie Dissertationen, Monographien u. ä., aber auch allgemeine Publikationen von Autoren, die sich mit naturverträglicher Energieerzeugung vertieft beschäftigen, werden von uns verlegt. Mit unserer neu herausgegebenen Gesetzessammlung, den Handbüchern und Nachschlagewerken sind Sie bestens über die neuesten Änderungen der ...

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Militärische Luftfahrt - Flächen NICHT pauschal ausgeschlossen

„Bayerischer Landtag beantwortet Anfrage hinsichtlich militärischer luftfahrtbetrieblicher Belange im Verhältnis zur Windkraftplanung“Der Vorsitzende des Bundesverband WindEnergie, Landesverband Sachsen kritisierte in einer Anfrage an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit den Ausschluss von Flächen für die Nutzung von Windkraft durch die Bundeswehr und die dafür vorgebrachte Begründung.

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Eigenerzeugung und Netzentgelte

Bundesregierung nennt die Eigenerzeugung unsolidarisch, widerspricht sich dabei aber selbst! Am 14. Juni 2013 konnte der Leser unter der Überschrift „Haushalte und Betriebe erzeugen ihren Strom selbst“ in der FAZ lesen, dass die Bundesregierung die Eigenstromerzeugung im Hinblick auf die Netzentgelte für unsolidarisch hält. Gegenstand des Artikels war die Sorge der Bundesregierung, dass aufgrund der erhöhten Eigenstromnutzung weniger Netzentgelte zum erforderlichen Netzausbau zur Verfügung stehen. 

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Recht und Energiewirtschaft: Anlagenbetreiber dürfen Solarstrom-Einspeisung selbst messen

Ein Anlagenbetreiber, der Strom aus erneuerbaren Energien, etwa aus einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach, in ein Verteilnetz einspeist, darf die Messung der eingespeisten Strommenge selbst vornehmen. Diese dann an den Netzbetreiber in geeigneter Form zu übermittelnden Messdaten haben als Grundlage für die Berechnung der Einspeisevergütung zu dienen. Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) vor kurzem entschieden.

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Energieerzeugung aus Biomasse ist keine Landwirtschaft

In diesem Newsletter wollen wir Ihnen ein jüngst ergangenes Urteil vom Bundesfinanzhof vom 06.03.2013 (AZ: II R 55/11) vorstellen.In diesem hatte ein Landwirt, der eine Biomasseanlage betreibt, den Antrag auf Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer nach § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) gestellt. Sowohl die Finanzverwaltung als auch die Finanzgerichte befanden, dass der Befreiungstatbestand für eine Zugmaschine, welche ausschließlich in Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden, nicht von der Kraftfahrzeugsteuer ausgenommen werden können, wenn der land- und der forstwirtschaftliche Betrieb hauptsächlich darauf ausgerichtet ist, Strom aus Biomasse zu erzeugen.

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Solarbranche und Strafzölle

Bis zum Jahr 2050 will Deutschland 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugen. Das wird nur dann funktionieren, wenn neben der Windkraft auch die Photovoltaik eine gewichtige Rolle im künftigen Energiemix einnimmt. „Vor diesem Hintergrund ist der weitere Ausbau auch auf dem Sektor der Solarenergie notwendig“, meint Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Maslaton. Dies vor allem auch deshalb, weil sich die verfügbaren Flächenpotenziale für Windenergie und Biomasse in Zukunft verknappen werden. „Ich bin deshalb sicher, dass auch bei etwas höheren Preisen für Solarmodule die Nachfrage nach Solaranlagen im Ergebnis ungebrochen bleiben wird“, so Maslaton.