
Nutzungsverträge: BGH bestätigt konkludenten Ausschluss des Kündigungsrechts
Der Bundesgerichtshof beseitigt in einem aktuellen Urteil die Uneinigkeit zwischen dem OLG Hamm und dem OLG Naumburg: Ein konkludenter Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts in Nutzungsverträgen soll grundsätzlich möglich sein.