Wie geht es weiter ab 2016? | BMWi veröffentlicht Eckpunktepapier zu künftigen Ausschreibungen von EEG-Anlagen
Hinter den Kulissen wurden bereits seit Monaten Konsultationen über die Ausweitung des Ausschreibungsmodells über Freiflächenanlagen hinaus auch auf andere Erzeugungsanlagen geführt – am 31.07.2015 hat das BMWi nunmehr seine Vorstellungen hierzu in einem Eckpunktepapier veröffentlicht. Damit wird ein weiterer öffentlicher Konsultationsprozess eingeleitet, der bis Ende des Jahres in einen Gesetzentwurf zum Ausschreibungsdesign („EEG 2016“) münden soll. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist für die erste Jahreshälfte 2016 vorgesehen und schon ab Ende 2016 sollen nach Vorstellung des BMWi die ersten Ausschreibungsrunden nach dem neuen System beginnen. Zu begrüßen ist, dass das bestehende Ausschreibungsmodell für Freiflächenanlagen nicht unangepasst auf die anderen Technologien übertragen wird, sondern technologiespezifische Ausschreibungen mit jeweils unterschiedlichen Verfahren und Anforderungen etabliert werden sollen. Bei Biomasse, Wasserkraft und Geothermie wird zunächst gänzlich auf die Einführung von Ausschreibungen verzichtet, da man hier kein nennenswertes Zubaupotenzial sieht.