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Bild zu Bundesrat mit KWKG- und EEG-Änderungsgesetz nicht einverstanden

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Bundesrat mit KWKG- und EEG-Änderungsgesetz nicht einverstanden

Hinsichtlich des zum 01.01.2016 in Kraft getreten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (kurz: KWKG 2016) sowie des zum 01.01.2017 in Kraft tretenden novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017) hat die zwischen der Europäischen Kommission und dem Bundeswirtschaftsministerium (kurz: BMWi) getroffene Verständigung ergeben, dass im Hinblick auf deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht noch einige Anpassungen vorzunehmen sind. Das betrifft insbesondere die Einführung von Ausschreibungen für KWK-Anlagen sowie die Einbeziehung von Bestandsanlagen zur Eigenversorgung in die EEG-Umlagepflicht. Das BMWi hat daher einen Entwurf für ein entsprechendes KWKG- und EEG-Änderungsgesetz erarbeitet (wir berichteten bereits mit Newsletter vom 30.09.2016).

Bild zu Elektromobilität: Bundesregierung beschließt Förderung in Höhe von knapp 1 Milliarde Euro für den Ausbau der Infrastruktur

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Elektromobilität: Bundesregierung beschließt Förderung in Höhe von knapp 1 Milliarde Euro für den Ausbau der Infrastruktur

„Nationaler Strategierahmen“ des BMVI vom Kabinett abgesegnet Das Bundeskabinett hat den Nationalen Strategierahmen für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe beschlossen und damit die EU-Richtlinie 2014/94/EU umgesetzt. Erklärtes Ziel des Bundesministers für Verkehr, Dobrindt, ist der Aufbau einer flächendeckenden Lade- und Tankinfrastruktur. Dabei soll nicht nur die Elektromobilität gefördert werden, sondern auch die weiteren alternativen Antriebe Brennstoffzelle und Erdgas.

Bild zu Interview „Das Thema Klimaschutz verschwindet immer mehr“

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Interview „Das Thema Klimaschutz verschwindet immer mehr“

... sagt der Jurist Martin Maslaton. Die Windkraftbranche dürfe ihre Ursprünge nicht vergessen. Bei den Ausschreibungen sieht er Gefahren für kleinere Bieter, so etwa Bürgergesellschaften. neue energie: Herr Maslaton, die ersten Erfahrungen mit Photovoltaik-Ausschreibungen liegen vor. Wie schätzen Sie die Ergebnisse ein? Martin Maslaton: Aus meiner Sicht ist die Akteursvielfalt bedroht. Es gibt Projektgesellschaften, bei denen man klar erkennen kann, dass große Unternehmen dahinterstehen. Man weiß damit natürlich auch, dass die Projekte eben nicht Bürgern oder kleineren Firmen gehören. Und fat...

Bild zu Vermiedene Netzentgelte vor dem Aus? - BMWi legt ersten Referentenentwurf für Netzentgeltmodernisierungsgesetz vor

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Vermiedene Netzentgelte vor dem Aus? - BMWi legt ersten Referentenentwurf für Netzentgeltmodernisierungsgesetz vor

Das Bundeswirtschaftsministerium (kurz: BMWi) ist derzeit mit der Neustrukturierung der Stromnetzentgelte befasst. Grund dafür ist, dass der derzeit geltende rechtliche Rahmen der Netzentgeltregulierung, welcher im Jahr 2005 geschaffen wurde, mittlerweile nicht mehr zu den im Rahmen der Energiewende geänderten Anforderungen passt. Insbesondere die zugrunde liegenden Annahmen, durch dezentrale Einspeisung ließen sich Netzkosten vermeiden und Strom fließt grundsätzlich von der höchsten zur niedrigsten Spannungsebene, erweisen sich in einem System zunehmend dezentraler Stromerzeugung aus Sicht der Bundesregierung als nicht mehr zeitgemäß. Der dezentral eingespeiste Strom werde nicht mehr vor Ort verbraucht, sondern über die vorgelagerten Netzebenen weitergeleitet und dadurch zunehmender Netzausbau erforderlich.

Bild zu Veranstaltungshinweis: 26. BIOGAS Convention

| Biomasse · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Veranstaltungshinweis: 26. BIOGAS Convention

Das EEG 2017 liegt druckfrisch auf dem Tisch, aber was bedeutet es in der Praxis? Auf der 26. BIOGAS Convention, am 16.11.2016 wird der Workshop "EEG 2014 / EEG 2017" dieser Frage auf den Grund gehen. Fünf Vorträge beschäftigen sich u.a. mit Anschlussförderung, Ausschreibung, Eigenstromversorgung, Direktlieferung, Power-to-heat und der aktuellen Rechtsprechung zum Formaldehydbonus, der Überschusseinspeisung oder Pönalen. Rechtsanwältin Dr. Manuela Herms von der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird Messfragen bei dezentralen Erzeugungs- und Versorgungskonzepten erläutern und auf die konk...

Bild zu Nach langem Warten endlich grünes Licht aus Brüssel: EU-Kommission beschließt beihilferechtliche Genehmigung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Nach langem Warten endlich grünes Licht aus Brüssel: EU-Kommission beschließt beihilferechtliche Genehmigung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Das zum 01.01.2016 in Kraft getretene Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (nachfolgend: KWKG) stand bisher unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission mit der Folge, dass für KWK-Anlagen, die ab dem 01.01.2016 in Betrieb genommen worden sind, aber auch Wärme- und Kältenetze bzw. -speicher, deren Zulassung nicht vor dem 01.01.2016 beantragt worden ist, vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) bislang keine Zulassungsbescheide erteilt worden sind. Dieser vorübergehende Förderstopp führte zu erheblichen Verunsicherungen der Branche. Nunmehr hat die Europäische Kommission nach langwierigen Verhandlungen mit dem Bundeswirtschaftsministerium am Montag, dem 24.10.2016, endlich die beihilferechtliche Genehmigung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes förmlich beschlossen.

Bild zu Neue Hindernisse für die Drohnenwirtschaft?

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Neue Hindernisse für die Drohnenwirtschaft?

Eine aktuelle Entscheidung des Högsta förvaltningsdomstolen, also dem obersten Verwaltungsgericht in Schweden vom 21.10.2016 sorgt in der Branche für Aufregung.  Nach Auffassung des Gerichts seien mit Kameras ausgestattete Drohnen rechtlich mit Überwachungskameras gleichzusetzen. Danach seien für den Betrieb von Drohnen mit Kameras die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen zu beachten wie für den Einsatz und Betrieb von Überwachungskameras. Konsequenz dieser Entscheidung ist, dass für den Einsatz und den Betrieb solcher „Kamera-Drohnen“ spezielle Genehmigungen benötigt werden.

Bild zu Neue Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

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Neue Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Die Bundesnetzagentur hat den für dieses Jahr letzten Ausschreibungstermin nach der Freiflächenausschreibungsverordnung (kurz: FFAV) auf ihrer Internetseite bekannt gemacht. Gebotstermin ist der 01.12.2016. D.h. Bieter, die an dieser Gebotsrunde teilnehmen möchten, müssen bis spätestens Donnerstag, den 01.12.2016, 24 Uhr ihr Gebot bei der Bundesnetzagentur am Standort Bonn abgegeben haben. Die Freiflächenausschreibungsverordnung bestimmt für diesen Gebotstermin ein reguläres Ausschreibungsvolumen von 150 MW. Allerdings haben zum vorhergehenden Gebotstermin (01.08.2016) drei zunächst bezuschlagte Bieter die Zweitsicherheit nicht bzw. nicht vollständig geleistet, so dass deren Zuschläge entwertet werden mussten und sich das Ausschreibungsvolumen für diese Runde nach § 4 Abs. 1 FFAV um deren Gebotsmengen von insgesamt 7.003 kW erhöht.

Bild zu Erste grenzüberschreitende Ausschreibung mit Dänemark

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Erste grenzüberschreitende Ausschreibung mit Dänemark

Das EEG 2014 sieht vor, dass das nationale Fördersystem im Rahmen der Ausschreibungen ab 2017 in begrenztem Umfang auch für Anlagen in anderen EU-Mitgliedstaaten geöffnet wird. Um Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Ausschreibungen zu sammeln, erfolgt eine erste Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Kooperation mit Dänemark. Rechtliche Grundlage dafür bildet die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (kurz: GEEV) sowie die zwischen Deutschland und Dänemark getroffene Kooperationsvereinbarung (wir berichteten bereits mit Newsletter vom 29.04. und 10.08.2016). Die grenzüberschreitende Ausschreibung erfolgt dabei in Form der sog. gegenseitig geöffneten Ausschreibung. D.h. jeder der beiden Kooperationsstaaten führt eine eigene separate Ausschreibung durch, an der sich Freiflächenanlagen beider Länder beteiligen können.

Bild zu EEG-Umlage für 2017 bekannt gegeben

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EEG-Umlage für 2017 bekannt gegeben

Am 14.10.2016 haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer gemeinsamen Internetplattform die Höhe der EEG-Umlage für das kommende Kalenderjahr bekanntgegeben. Die Höhe der EEG-Umlage ergibt sich dabei vereinfacht ausgedrückt aus der prognostizierten Differenz der von den Übertragungsnetzbetreibern an der Börse für den EEG-Strom erzeilten Verkaufserlöse und den Vergütungszahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, herunter gerechnet auf die einzelne Kilowattstunde Strom. Für 2017 beträgt die EEG-Umlage 6,88 Ct/kWh und hat sich damit gegenüber der aktuellen EEG-Umlage um 0,526 Ct/kWh erhöht.