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| Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht

BGH entscheidet zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch Gemeinden

Urteil des BGH vom 17.12.2013 – Az.: KZR 65/12 und KZR 66/12 Der BGH hat sich zu den Voraussetzungen der Rekommunalisierung von Energieversorgungnetzen positioniert und bisher höchst umstrittene Rechtsfragen geklärt. Gegenstand der Entscheidungen des BGH waren insgesamt zwei Rekommunalisierungsverfahren, wobei ein Anspruch des vermeintlichen Neukonzessionärs, d.h. des kommunalen Eigenbetriebes, auf Übertragung des Energieversorgungsnetzes gegenüber dem Altkonzessionärs geltend gemacht wurde.

Bild zu Die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 (Kraft-Wärme-Kopplungsbonus für Strom aus Biomasse) ist gemäß § 18 Abs. 1, 2 EEG 2009 anteilig nach der Leistung der gesamten Anl

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Die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 (Kraft-Wärme-Kopplungsbonus für Strom aus Biomasse) ist gemäß § 18 Abs. 1, 2 EEG 2009 anteilig nach der Leistung der gesamten Anl

BGH, Urt. v. 10. 7. 2013 – VIII ZR 300/12Vorinstanz: OLG Brandenburg, Urt. v. 14. 8. 2012 – 6 U 53/11 Zum Sachverhalt: Die Klägerin betreibt seit dem Jahr 1998 am Standort F. ein Biomasse-Heizkraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung. Der erzeugte Strom wird in das Netz der Beklagten als örtliche Netzbetreiberin eingespeist. Mit der anfallenden Wärme werden Gebäude beheizt. 

Bild zu 50,2 Hz-Problem – Mitwirkungspflichten beachten! Anlagenbetreibern drohen Vergütungseinbußen

| Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik

50,2 Hz-Problem – Mitwirkungspflichten beachten! Anlagenbetreibern drohen Vergütungseinbußen

Die am 26. Juli 2012 in Kraft getretene Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) regelt die dringend notwendige Nachrüstung der Wechselrichter von bestimmten Photovoltaikanlagen, die vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen worden sind. In Zukunft müssen sich die nachgerüsteten Photovoltaikanlagen in einem gestuften Prozess – und nicht mehr zeitgleich bei einer Frequenz von 50,2 Hertz (Hz) – vom Netz trennen, wodurch die Systemstabilität gesichert werden soll. In Europa beträgt die Netzfrequenz in Normalzustand 50 Hz. Für die Gewährleistung eines sicheren und stabilen Netzsystems muss die Frequenz auf diesem Wert gehalten werden. Dabei sind leichte Schwankungen nach oben oder unten durchaus üblich und werden von den Netzbetreibern geregelt. Problematisch ist dagegen, wenn die Frequenz sehr stark unter bzw. über dem Zielwert von 50,0 Hz liegt.

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| IT- und Onlinerecht

Filesharing - keine Haftung für volljährige Familienangehörige

Pressemitteilung des BGH vom 08.01.2014 Der BGH schränkt die Störerhaftung weiter ein - für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger haftet der Anschlussinhaber auch dann nicht, wenn er diesen, so die bisherigen Anforderungen für minderjährige Familienmitglieder, nicht vorab belehrt und aufgeklärt hat, da bei der Überlassung an Volljährige zu beachten ist, dass die eingeräumte Nutzung des Anschlusses auf familiärer Verbundenheit beruht und der Volljährige für seine Handlungen selbst verantwortlich ist.

Bild zu EU-Beihilfeverfahren gegen EEG-Umlage - Ungerechtfertigte Privilegien vor dem Aus?

| Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht

EU-Beihilfeverfahren gegen EEG-Umlage - Ungerechtfertigte Privilegien vor dem Aus?

Die EU-Kommission hat heute ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes eröffnet. Stein des Anstoßes ist zum Einen die sog. „Besondere Ausgleichsregelung“, nach der besonders stromintensive Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage teilweise befreit werden können, und zum anderen das sog. „Grünstromprivileg“. 

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| Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Raumordnungsrecht · Verwaltungsrecht

Bundesverfassungsgericht ebnet Weg für Braunkohletagebau Garzweiler II

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17.12.2013 den Braunkohleplan Garzweiler II - zumindest im Ergebnis - verfassungsrechtlich gehalten. Die Verfassungsbeschwerden des BUND und eines von Enteignung betroffenen Bürgers blieben im Ergebnis ohne Erfolg. Zum einen hat das Gericht ein „Recht auf Heimat“ verneint, da die freie Ortswahl ihre Grenzen an den Regelungen der Bodennutzung, die dem Gemeinwohl dienen, finde. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht den Rechtsschutz von Bürgern insofern gestärkt, als bereits im Zulassungsverfahren Behörden künftig auch die privaten Belange der von Umsiedlung und Enteignung betroffenen Bürger in einer Gesamtabwägung berücksichtigen und ihnen Klagemöglichkeiten einräumen müssen. Da Behörden diese Gesamtabwägung des Tagebauprojekts unterlassen hatten, war die Enteignung eines dem BUND gehörenden Grundstücks verfassungswidrig.

Bild zu Energiewende in Bayern - Windkraftbetreiber ziehen vor Gericht

| Bauplanungsrecht · Energierecht · Fachplanungsrecht · Raumordnungsrecht · Windenergie

Energiewende in Bayern - Windkraftbetreiber ziehen vor Gericht

[...] Für [...] Maslaton [...] ist das Agieren der Staatsregierung "ein glatter Aufruf zum Rechtsbruch". Schließlich sei Seehofers Vorstoß bislang nicht über eine Absichtserklärung im Vertrag der neuen großen Koalition in Berlin hinausgegelangt. "Grundlage für die Genehmigung eines Windrads ist nach wie vor das aktuelle Bundesimmissionsschutzgesetz, daran ändern auch die Absichten der bayerischen Staatsregierung nichts", sagt Maslaton

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| Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Raumordnungsrecht · Windenergie

„Mia san Mia“ - Bayerisches Kabinett boykottiert Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen

Das Bayerische Kabinett hat am 03.12.2013 in gewohnt bajuwarischer Manier entschieden, die Regionalplanfortschreibung zur Steuerung der Windenergie in der Planungsregion „Industrieregion Mittelfranken“ nicht für verbindlich zu erklären. Nach Aussage Söders werden „damit derzeit in Bayern keine neuen Windkraftanlagen genehmigt“. Diese Entgleisung des gelernten Juristen Dr. Söder dürfte mindestens eine erhebliche rechtliche Unkenntnis offenbaren, führt doch eine fehlende Verbindlichkeitserklärung eines Regionalplanes weder in der Planungsregion selbst noch im restlichen Bayern zu einer „generellen“ Genehmigungsunfähigkeit von Windenergieanlagen. Im Übrigen – insoweit sei ein gemeinsames Weißbier mit Justizminister Bausback dringend angeraten – ist das Bayerische Kabinett für die Verbindlichkeitserklärung gar nicht zuständig, sondern die Regierung Mittelfranken als höhere Landesplanungsbehörde in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium.