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Auswahlkriterien der Gas- und Stromkonzessionsvergabe bei Rekommunalisierung

Urteil des OVG Lüneburg vom 11.09.2013 – Az.: 10 ME 87/12 Das Oberverwaltungsgericht (kurz: OVG) Lüneburg hatte im Rahmen des zitierten Urteils über die Rechtmäßigkeit einer kommunalaufsichtsrechtlichen Beanstandungsverfügung und insbesondere darüber zu befinden, welche Abwägungskriterien eine Kommune bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen in welchem Umfang zu berücksichtigen hat. Die Gemeinde wollte im Rahmen einer Rekommunalisierung der Strom- und Gasnetze die Entscheidung über die Vergabe der Konzession vom kommunalen Einfluss auf die örtliche Energieversorgung abhängig machen und hatte hierfür im Rahmen des Konzessionsvergabeverfahrens eine Gewichtung von insgesamt 55 % vorgesehen. Die weiteren, auf § 1 Energiewirtschaftsgesetz (kurz: EnWG) beruhenden Kriterien wie die Versorgungssicherheit und effizienter Betrieb wurden lediglich mit 25 % für die Entscheidung gewichtet.

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FairStrom und FairGas als Wortmarke nicht eintragungsfähig

BPatG: Beschluss vom 10.01.2012 In einem Verfahren vor dem BPatG (Beschluss v. 10.01.2012, Az.: 33 W (pat) 556/10 und 33 W (pat) 557/10) wurde beantragt, die Markeneintragung der Wortmarken „FairStrom“ und „FairGas“ durch das DPMA vornehmen zu lassen. Das BPatG wies jedoch darauf hin, dass dem Antrag die absoluten Eintragungshindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1und Nr. 2 MarkenG entgegenstehen. Begründet wurde dies damit, dass die Zeichen „FairStrom“ und „FairGas“ aus Sicht des Verkehrs beschreibend i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG sind.

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Das Märchen von der EEG-Umlage II

Die EEG-Umlage ist für viele ein Dorn im Auge. So ist sie doch für die angeblich stark steigenden Kosten der erneuerbaren Energien verantwortlich und wird gerne als Beweis für eine nicht bezahlbare Energiewende missbraucht. „Dieser Unsinn wird durch stete Wiederholung nicht wahrer“, empört sich Prof. Martin Maslaton, Energierechtsexperte und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. „Der veröffentlichte Anstieg der EEG-Umlage auf 6,24 Cent/kWh, der ab dem 1. Januar 2014 von allen nicht befreiten Verbrauchern zu bezahlen ist, geht nur zu einem geringen Teil auf den Zubau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie (EE) zurück“, stellt Maslaton klar.

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Ab dem 01.01.2014 gilt für alle Biogasanlagen die Pflicht, zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen bereitzuhalten!

Wir möchten heute auf eine für Biogasanlagen besonders relevante Vorschrift des derzeit geltenden EEG 2012 hinweisen. Nach § 6 Abs. 4 Nr. 2 EEG müssen Biogasanlagen über zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen verfügen. Hält der jeweilige Anlagenbetreiber diese technischen Vorgaben nicht ein, so verringert sich der ihm dem Grunde nach zustehende Vergütungsanspruch für den Strom aus Biogasgemäß § 17 Abs. 1 EEG 2012 für die Dauer des Verstoßes auf „Null“. Damit riskieren Anlagenbetreiber, deren Anlagen nicht über die zusätzlichen Gasverbrauchseinrichtungen verfügen, zumindest zeitweise ihren gesetzlichen Vergütungsanspruch nach dem EEG, der sich auch durch eine spätere Nachrüstung nicht wieder herstellen lässt.

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1. BWE-Wind-Treffen des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern auf der MeLa 2013

In diesem Jahr fand auf der MeLa 2013 das 1. BWE-Wind-Treffen des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern statt. In der Halle 4 der MeLa war ein großer Informationsstand als Treffpunkt von Landwirtschaft und Windbranche eingerichtet. Dort nutzten neben Herstellern, Projektentwicklern, Anlagenbetreibern und Banken auch wir die Gelegenheit, uns den Besuchern zu präsentieren. Mit unseren beiden Rechtsanwälten Frau Böhlmann-Balan und Herrn Dr. Richter informierten wir im Rahmen des Konferenzprogramms die Besucher über 4 Tage in Form von Vorträgen zu einem zivilrechtlichen Thema (der Grundstücksnutzungsverträge) sowie über die Rahmenbedingungen zum EEG.

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Filesharing in der FeWo - Haftung des Vermieters?

LG Frankfurt a.M.: Urteil vom 28.06.2013 In einem kürzlich ergangenen Urteil des LG Frankfurt a.M. (Urteil v. 28.06.2013, Az.: 2-06 O 304/12) hatte das Gericht einen Fall zu entschieden, in dem ein Gast eines Ferienhauses Urheberrechtsverletzungen über den zur Verfügung gestellten Internetanschluss begangen hat. Die Klägerin ist die Inhaberin des Ferienhauses und beantragte im Wege einer negativen Feststellungsklage festzustellen, dass der Beklagte (welcher die Abmahnungen an die Klägerin versandt hatte) keine Rechte ihr gegenüber geltend machen kann.

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| IT- und Onlinerecht

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung - kein Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung?

OLG Jena: Beschluss vom 20.07.2011 Gerade im Zusammenhang mit der Umstellung der Widerrufsfrist für gewerbliche eBay-Verkäufer als Verkäufer mit „Top-Bewertung“ ist es möglich, dass die Widerrufsbelehrung nicht angepasst wurde und bereits aus diesem Grund „Mitbewerber“ tätig werden. Denkbar ist ebenso, dass die Belehrung nicht die aktuellen Vorschriften des BGB bzw. EGBGB enthält und daher Kummer droht.