
Ist der Begriff "Stadtwerke" als Marke schutzfähig?
unterschiedliche Beurteilungen durch die Rechtsprechung Die Liberalisierung des Energiemarktes fordert von den Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvor-sorge, sich auf dem Markt gegen Konkurrenten zu behaupten. Hilfreich kann dabei insbesondere eine einprägsame Marke oder eine prägnante Firmen- oder Unternehmensbezeichnung sein. Die Wortmarke „Stadtwerke“ bietet dafür eine ausreichende Grundlage, da die meisten Verbraucher mit diesem Begriff einen regionalen Betrieb verbinden. Ob diese Bezeichnung allerdings auch Markenschutz genießen kann, ist umstritten.