Entwurf des Windenergieerlasses Niedersachsen
„Bahnbrechende Aussage des Umweltministeriums: § 18a LuftVG nicht bindend “ Das niedersächsische Umweltministerium arbeitet derzeit an einem neuen Windenergieerlass. Letzte Woche wurde der aktuelle Entwurf bekannt und enthält äußerst positive und zu begrüßende Entwicklungen für die Windenergie: Ausdrücklich und völlig zu Recht wird dort klargestellt, dass die Entscheidung der Luftfahrtbehörden nach § 18a LuftVG „ein nicht bindender Mitwirkungsakt“ ist! Die Prüfungs- und Letztentscheidungsbefugnis liegt – so zutreffend das niedersächsische Umweltministerium - bei der Immissionsschutzbehörde, diese hat anhand der naturwissenschaftlich-technischen Umstände des Einzelfalls sowie Zumutbarkeitserwägungen zu entscheiden, ob Flugsicherungseinrichtungen durch ein Windenergievorhaben gestört werden.