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News zu Windenergie

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OVG Magdeburg – „Baugebührenermäßigung bei einheitlicher Beantragung einer zweiten Windenergieanlage“

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 29.09.2013 entschieden, dass bei Beantragung einer einheitlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für zwei Windkraftanlagen die Baugebühr der zweiten Anlage regelmäßig ermäßigt werden muss.Die Klägerin hatte im vorliegenden Fall eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf einem Grundstück in einem einheitlichen Antrag beantragt. Für die Baugebühr setzte die Behörde einen Betrag von 11.000 € fest, gemessen am Bauwert der beiden Anlagen und ohne eine Ermäßigung zu berücksichtigen. Nach der Gebührenverordnung Sachsen-Anhalt „[...]

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EEG-Novelle 2014 - Ausweitung der EEG-Umlage auf Eigenstromerzeugung verfassungsrechtlich unzulässig?

Im Januar dieses Jahres hat die Bundesregierung die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Gabriel vorgeschlagenen „Eckpunkte für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)“ beschlossen. Damit soll das EEG grundlegend reformiert und die Maßnahmen für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende weiter ausgebaut werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll bis Ostern dieses Jahres von der Bundesregierung beschlossen werden, damit das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2014 verabschiedet werden und zum 1. August 2014 in Kraft treten kann. Bisher sehen die veröffentlichten Referentenentwürfe zum EEG 2014 noch keine Regelung zur Belastung des eigenerzeugten und selbstverbrauchten Stromes mit der EEG-Umlage vor, die aber nachgereicht werden soll.

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VG Mainz: Pflicht zur ermessensfehlerfreien Entscheidung über Platzrundenverlegungsanträge von Gemeinden

Das Verwaltungsgericht Mainz teilte in der mündlichen Verhandlung vom 19.2.2014 seine Rechtsaufassung mit, dass bei Anträgen von Kommunen zur Verlegung von Platzrunden - etwa zur Genehmigung von Windenergieanlagen – die gemeindliche Planungshoheit aus Artikel 28 Grundgesetz dazu führt, dass die kommunalen Belange ermessensfehlerfrei in die Entscheidung der Fachbehörde über den Verlegungsantrag mit einzustellen sind.In dem konkreten Verfahren, durch luftverkehrsrechtliche Expertise unseres Hauses unterstützt, hatte eine Kommune die Verlegung einer Platzrunde bei der zuständigen Fachbehörde beantragt, um eine eigene Flächennutzungs- und Bebauungssplanung realisieren zu können. Die Fachbehörde meinte, darüber inhaltlich nicht entscheiden zu müssen, da der Gemeinde eine entsprechende Antragsbefugnis fehle. Die einschlägigen Vorschriften des Luftverkehrsrechts dienten lediglich der öffentlichen Sicherheit des Luftverkehrs.

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EEG 2014 – Arbeitsentwurf – was kommt?

Allgemeines: Die Große Koalition legt bei der von ihr angekündigten Novelle des EEG noch im Laufe dieses Jahres ein im wahrsten Sinne des Wortes atemberaubendes Tempo vor. Nachdem Energieminister Gabriel bereits am 21.01.2014 auf der Klausurtagung der Bundesregierung in Meseberg die ersten Eckpunkte für ein EEG 2014 vorgestellt hatte, weiß das für die Energiewende federführend zuständige Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) bereits einen halben Monat später mit einem immerhin 187 Seiten umfassenden ersten für das kommende EEG aufzuwarten.Die im Januar lediglich angedeuteten massiven Änderungen am EEG, das sich in den letzten 12 Jahren durchaus bewährt hatte und zu einem international geachteten Vorbild für den Ausbau des Anteils der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung geworden ist, hatten die Branche in eine große Verunsicherung gestürzt, die durch den nun vorliegenden ersten Arbeitsentwurf noch größer werden dürfte.

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Bayern treibt Länderöffnungsklausel voran

„Neuer Stichtag für Vertrauensschutz in Genehmigungsverfahren“ Mit Kabinettsbeschluss vom 04.02.2014 hat die bayerische Staatsregierung erneut ihre Absicht bekräftigt, schnellstmöglich einen Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung in Höhe der zehnfachen Gesamtanlagenhöhe gesetzlich einzuführen. Bis zum 09.04.2014 möchte die bayerische Staatsregierung einen Gesetzesentwurf für die hierfür erforderliche und im Koalitionsvertrag vereinbarte „Länderöffnungsklausel“ im BauGB vorlegen.

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Gabriels Eckpunktepapier und die verpflichtende Direktvermarktung

In den vergangenen Wochen hat Energieminister Gabriel unter viel Kritik sein Eckpunktepapier für die Novellierung des EEG 2012 vorgestellt. Als wesentlichen Anknüpfungspunkt für die schnelle Umsetzung der Gesetzesnovelle legt der Energieminister den Schwerpunkt auf eine Konzentration auf kostengünstige Technologie zur Umsetzung einer kosteneffizienten Energiewende. Damit dies gelingen kann, soll die Direktvermarktung vollständig überarbeitet werden. Nach dem derzeitigen Fahrplan ist mit dem Inkrafttreten des neune EEG am 01.08.2014 zu rechnen.

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Bayerische Staatsregierung gewährt „Vertrauensschutz“

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat sich nunmehr doch dazu durchgerungen, die Fortschreibungen der Regionalpläne der Industrieregion Mittelfranken und der Region Landshut durch die Regierungspräsidien für verbindlich erklären zu lassen. Dies hatte das Ministerium bzw. das Bayerische Kabinett noch im Dezember ausdrücklich abgelehnt.  Diese Kehrtwende soll sich dadurch erklären, dass diese Regionalpläne schon im Juni 2013 zur Genehmigung eingereicht worden waren – also vor dem 07.08.2013, als die Regionalen Planungsverbände schriftlich über die bayerisch-sächsische Bundesratsinitiative für eine Länderöffnungsklausel - mit welcher den Bundesländern die Festlegung von erheblich größeren Abständen zu Wohnbebauung ermöglicht werden soll - informiert worden sind.

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Sigmar Gabriel gibt die Eckpunkte für die Reform des EEG 2.0 bekannt

Mit Veröffentlichung vom 17.01.2014 hat der neue Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel die Eckpunkte für die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vorgestellt. Hierbei strebt er zur Umsetzung einen eng gestückten Zeitplan an. Bereits am 09.04.2014 soll die Bundesregierung den Gesetzentwurf im Kabinett beschließen und am 23.05.2014 die erste Beratung mit dem Bundesrat durchgeführt werden. Am 11.07.2014 soll der entsprechende Gesetzentwurf beschlossen werden und das EEG 2.0 zum 01.08.2014 in Kraft treten. Minister Gabriel legt den Schwerpunkt des Papiers auf eine kosteneffiziente Energiewende. Im Wesentlichen finden sich im Eckpunktepapier folgende Aspekte: