Tracking pixel News zu Erneuerbare-Energien-Recht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Erneuerbare-Energien-Recht

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Weiterentwicklung der Rechtsprechung zum Prioritätsprinzip

Das OVG Koblenz hatte sich in seinem Beschluss vom 21.03.2014 mit der Problematik konkurrierender Vorbescheids­ und Genehmigungsanträge auseinanderzusetzen. Dabei hat das Gericht zum Einen eindeutig entschieden, dass einem zeitlich früher eingereichten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheidsantrag gegenüber einem konkurrierenden, zeitlich späteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag keine vorrangige, prioritäre Rechtswirkung zuzusprechen ist. Ein Vorbescheidsantrag könne – selbst wenn er positiv zu bescheiden ist ­ keine „Sperrwirkung“ entfalten, da ein Vorbescheid lediglich einzelne Genehmigungsvoraussetzungen verbindlich feststellt und keine Baufreigabe beinhalte.

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Wie geht es weiter mit KWK?

Koerzeugung - Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen müssen ab 2015 EEG-Umlage für den erzeugten Strom bezahlen. Neuanlagen lohnen sich trotzdem noch. Sie müssen aber gut geplant werden. Das ist ein Ergebnis des jüngsten Expertengesprächs unserer Zeitschrift im Juli in München. Besonders in Hotellerie und Pflegeeinrichtungen gibt es Experten zufolge noch viel Potenzial für den Einsatz von KWK-Anlagen mit BHKW-Technik. Erst wenige Häuser bundesweit erzeugen Strom, Wärme und gegebenenfalls Kälte in eigener Herstellung. Auch große Wohnanlagen mit vielen Mehrfamilienhäusern sind für die dezentrale Energieversorgung mit BHKW gut geeignet.

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Sachsens Erneuerbare hoffen auf frischen Wind mit neuer Koalition

Fünf Jahre Blockadepolitik haben Sachsen im Bereich Erneuerbare Energien zurückgeworfenEine nach wie vor überdeutliche Mehrheit der Bundesbürger ist für die Energiewende! Stattfinden soll sie allerdings bitte überall, aber nicht vor der eigenen Haustür. Das ist menschlich und hierbei können nur intensive Gespräche und eine faire Aufklärung über die Folgen zwischen Investoren von Erneuerbare-Energien-Anlagen und den Anwohnern helfen. Moderieren sollte so etwas die Politik, doch in Sachsen lief das in den vergangenen Jahren genau anders herum. Hier saßen die Kritiker in der Regel unmittelbar in den Behörden, die doch eigentlich die Beschlüsse der eigenen Bundesregierung umsetzen helfen sollten.

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Landgericht Braunschweig klärt Rechtsfragen zur mittelbaren Vermarktung von KWK-Strom

Im Urteil vom 02.04.2014 hat das Landgericht Braunschweig (Az.: 9 O 1237/13, 9 O 1237/13 (85)) zur mittelbaren Vermarktung von KWK-Strom Stellung genommen. Insbesondere verdeutlicht die Kammer in ihrem Urteilsgründen, dass bei einer mittelbaren Vermarktung des KWK-Stromes nach § 4 Abs. 3 S. 4 KWKG gerade nicht die Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (kurz: MaBiS) der Bundesnetzagentur (kurz: BNetzA) zur Anwendung geraten. Des Weiteren stellt das Gericht mit überzeugender Begründung fest, dass gerade eine Lastgangmessung sowohl auf Seiten des Anlagenbetreibers als auch auf Seiten des Abnehmers des Stroms nicht erforderlich ist.

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Clearingstelle EEG veröffentlicht Empfehlung zum Austausch und zum Versetzen von Anlagen

Am 02.07.2014 hat die Clearingstelle EEG eine lange erwartete Empfehlung zum Anlagenbegriff des EEG veröffentlicht (Az. 2012/19 – „Austausch und Versetzen von Anlagenteilen [außer PV und Wasserkraft] im EEG 2009 und EEG 2012“). Schwerpunkt der Empfehlung waren in der Praxis sehr häufig aufgekommene Fragen dazu, welches Schicksal eine Anlage erfährt, wenn Anlagenteile ausgetauscht werden oder wenn die Anlage in Gänze oder teilweise versetzt wird. Hierzu hatten sich zahlreiche Fallkonstellationen als besonders problematisch herauskristallisiert. Mit besonderer Spannung hatte die Branche daher auf die Empfehlung gewartet; dies nicht zuletzt auch deshalb, weil der BGH zwischenzeitlich ein Grundsatzurteil

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Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen – BAFA veröffentlicht Merkblatt zu besonderen Ausgleichsregelungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) hat mit Stand vom 14.08.2014 ein Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen nach den Regelungen der §§ 63 ff. EEG 2014 auf seiner Internetseite bereitgestellt. Im EEG 2014 war insbesondere unter europäischen Einflüssen und auf dem Wege der Verhandlungen mit der EU-Kommission eine europarechtskonforme Ausgestaltung der besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen neu geregelt worden. Der nunmehr im EEG geregelte Tatbestand beruht insbesondere auf den Vorgaben der Energie- und Umweltbeihilferichtlinien der EU-Kommission. Sinn und Zweck der Ausnahmeregelungen der §§ 63 ff. EEG 2014 werden nach wie vor darin gesehen, dass die volle EEG-Umlagepflicht die internationale Wettbewerbsfähigkeit von besonders stromkostenintensiven Unternehmen gefährden könnte.

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Übertragungsnetzbetreiber setzen vorerst Abwicklung der EEG-Umlage für Eigenversorger aus

Seit dem in Kraft treten des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) am 01.08.2014 wird grundsätzlich auch die Eigenversorgung mit Strom aus Neuanlagen gemäß § 61 Abs. 1 EEG 2014 – zumindest anteilig – mit der EEG-Umlage belastet. Ausführlicher dazu berichteten wir bereits im Newsletter vom 27.06.2014.  Die unterjährige Abwicklung der EEG-Umlage auf den selbst erzeugten und verbrauchten Strom wird jedoch zunächst ausgesetzt. So melden es die vier Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer Informationsplattform: http://netztransparenz.de.

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OLG Stuttgart bestätigt Urteil des LG Stuttgart zum Emissionsminderungsbonus

Am heutigen Tage, 07.08.2014, hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass auch ursprünglich lediglich nach Baurecht genehmigte, nachträglich jedoch BImSch-pflichtig gewordene Biogasanlagen den sogenannten Emissionsminderungsbonus nach dem EEG 2009 in Anspruch nehmen können. Das Gericht hat in seiner Entscheidung die grundsätzlichen Aussagen der ersten Instanz (LG Stuttgart) weitgehend bestätigt und überdies die erstinstanzlich vorgenommener Einschränkungen für rechtsfehlerhaft erklärt: Das Landgericht Stuttgart hatte im Ausgangsfall in erster Instanz entschieden, dass für ursprünglich nicht BImSch-pflichtige Anlagen zwar ein Anspruch auf den Bonus nach § 27 Abs. 5 EEG 2009 bestehe könne, dies aber nur dann, wenn nach dem Eintritt der BImSch-Pflichtigkeit zur Verringerung der Formaldehydemissionen zielgerichtet in die Anlage investiert worden ist.

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Weitere Rechtsprechung zur Rekommunalisierung von Energieversorgungsnetzen

In diesem Newsletter wollen wir Ihnen zwei in kürzerer Vergangenheit ergangene Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.03.2014 (Az.: 11 U 112/13) sowie des Landgerichts Düsseldorf vom 26.02.2014 (Az.: 37 O 87/13) vorstellen. Beide Entscheidungen sollten bei Entscheidungen über die Rekommunalisierung von Energieversorgungsnetzen durch entsprechende Entscheidungsträger der Kommune Berücksichtigung finden. Zunächst hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erst im Rahmen eines Streitwertbeschlusses darüber zu befinden, was für ein Maßstab für die Ermittlungen der angemessenen Vergütung für ein Energieversorgungsnetz nach § 46 Abs. 2 EnWG herangezogen werden darf. § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG bestimmt, dass bei nicht erfolgter Verlängerung von Konzessionsverträgen der bisher Nutzungsberechtigte verpflichtet ist, seine für den Betrieb des Netzes der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet notwendigen Verteilungsanlagen den neuen Energieversorgungsunternehmen gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung zu übereignen.

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Entwurf des Windenergieerlasses Niedersachsen

„Bahnbrechende Aussage des Umweltministeriums: § 18a LuftVG nicht bindend “ Das niedersächsische Umweltministerium arbeitet derzeit an einem neuen Windenergieerlass. Letzte Woche wurde der aktuelle Entwurf bekannt und enthält äußerst positive und zu begrüßende Entwicklungen für die Windenergie: Ausdrücklich und völlig zu Recht wird dort klargestellt, dass die Entscheidung der Luftfahrtbehörden nach § 18a LuftVG „ein nicht bindender Mitwirkungsakt“ ist! Die Prüfungs- und Letztentscheidungsbefugnis liegt – so zutreffend das niedersächsische Umweltministerium - bei der Immissionsschutzbehörde, diese hat anhand der naturwissenschaftlich-technischen Umstände des Einzelfalls sowie Zumutbarkeitserwägungen zu entscheiden, ob Flugsicherungseinrichtungen durch ein Windenergievorhaben gestört werden.