Tracking pixel News zu Biomasse · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Biomasse

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EEG-Dialog „Ausnahmeregelungen im EEG“

Sehr geehrte Damen und Herren,im Zuge der derzeitigen Diskussion um die Novellierung des EEG und der damit einhergehenden Strompreisdiskussion fand am vergangenen Donnerstag, den 14.03.2013, der EEG-Dialog zum Thema der Ausnahmeregelungen im EEG im Haus des Bundesumweltministeriums statt. Die Veranstaltung war in zwei Themenkomplexe gegliedert, wobei zunächst die besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen im Sinne der §§ 40 ff. EEG 2012 im Focus der Diskussion stand und im Anschluss das Eigenstromprivileg nach § 37 EEG 2012 besprochen wurde.

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Der BGH entscheidet zum Netzanschluss von Biomethanaufbereitungsanlagen

Bereits im Dezember 2012 urteilte der Bundesgerichtshof (nachfolgend: BGH) zum Netzanschluss von Biomethanaufbereitungsanlagen (Urteil vom 11.12.2012 – Az.: EnVR 8/12). Insbesondere wurde dem Gericht die Frage vorgelegt, ob eine sog. Y-Lösung zum Netzanschluss an das allgemeine Gasversorgungsnetz dem Netzbetreiber im Sinne des § 17 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (nachfolgend: EnWG) unzumutbar sei. In Fall der Unzumutbarkeit wäre der Netzbetreiber berechtigt, dem Begehrenden den Netzanschluss zu verweigern.

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Der Begriff der Anlage im Umwelt- und Energierecht - anhand ausgewählter Gesetze und unter besonderer Berücksichtigung von Biomasseanlagen

Ziel dieser Arbeit war es, zu untersuchen, inwieweit sich die bislang nicht untermauerte Behauptung, dass insbesondere im Umwelt- und Energierecht kein einheitlicher Anlagenbegriff existiert, bestätigen lässt. [...] Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit bildete deshalb vor allem die Suche nach einer einheitlichen Definition des Anlagenbegriffes für das gesamte Umwelt- und Energierecht. Zum Autor Christoph Richter ist seit Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig im Jahr 2008 bei der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig. Dort beschäftigt er sich vo...

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OLG Naumburg ermöglicht Netzbetreibern risikoloses Prozessieren

Sehr geehrte Damen und Herren,nachdem wir Sie zuletzt im Newsletter „Der BGH entscheidet zum günstigsten Netzverknüpfungspunkt nach § 5 EEG 2009“ (abrufbar unter: http://www.maslaton.de/news/Der-BGH-entscheidet-zum-guenstigsten-Netzverknuepfungspunkt-nach--5-EEG-2009--n116) über die Rechtsprechung zum richtigen Netzverknüpfungspunkt informiert haben, wollen wir Ihnen in diesem Newsletter ein jüngst ergangenes Urteil des OLG Naumburg vorstellen, welches ebenfalls sehr kritisch zu begutachten ist.

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Quotenmodell versus Einspeisetarif

Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem wir Ihnen im Newsletter „Die Erneuerbare Energien im Focus der Strompreisdiskussion“ (abrufbar unter: http://www.maslaton.de/news/Die-Erneuerbaren-Energien-im-Fokus-der-Strompreisdiskussion--n113) die wesentlichen Argumente dafür darstellen durften, dass die Erhöhung der Strompreise sich nur zu einem Teil durch die zunehmenden Erzeugungen aus Erneuerbaren Energien erklären lassen, wollen wir Ihnen in diesem Newsletter Ihnen das sog. Quotenmodell vorstellen. Das Quotenmodell wird derzeit insbesondere seitens liberaler politischer Strömungen favorisiert mit der Argumentation, dass das Quotenmodell zu geringeren Kosten für die Allgemeinheit führe und jeweils die günstigste Erneuerbare Energie sich durchsetze. In der Folge entspreche ein Quotenmodell am ehesten marktwirtschaftlichen Bedingungen.

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Der BGH entscheidet zum günstigsten Netzverknüpfungspunkt nach § 5 EEG 2009

Sehr geehrte Damen und Herren, wir wünschen Ihnen zunächst ein frohes und erfolgreiches neues Jahr 2013. Noch im Oktober 2012 hatte der BGH zu entscheiden, wie der günstigste Netzverknüpfungspunkt im Sinne des § 5 Abs. 1 EEG 2009 zu bestimmen ist. Dem Urteil des BGH vorangegangen waren zwei Entscheidungen des OLG Düsseldorf sowie des OLG Hamm. Beide Oberlandesgerichte hatten sich dafür ausgesprochen, dass der günstigste Netzverknüpfungspunkt aufgrund des Gesetzeswortlautes derjenige sei, der die kürzeste Entfernung zur Anlage aufweise. Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise unterschiedlicher Anschlussvarianten solle nur dann erfolgen, wenn in einem anderen Netz der allgemeinen Versorgung, d.h. des ansonsten nicht örtlich zuständigen Netzbetreibers, ein wirtschaftlich günstigerer Netzverknüpfungspunkt zu finden ist.

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Die Erneuerbaren Energien im Fokus der Strompreisdiskussion

Sehr geehrte Damen und Herren,im Zuge der Bekanntgabe der Erhöhung der EEG-Umlage am 15.10.2012 durch die Übertragungsnetzbetreiber ist vielfach dargestellt worden, dass die Förderung der Erneuerbaren Energien durch das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (nachfolgend: EEG) der alleinige Preistreiber für die steigenden Stromkosten der Letztverbraucher war. Diese Darstellung entspricht in vielfacher Hinsicht nicht der sich im EEG widerspiegelnder Rechtsrealität und wird auch dem mit dem EEG angestrebten Zweck einer CO2-neutralen Gesellschaft nicht gerecht. Die Auswirkungen der Atomkatastrophen Tschernobyl und Fukushima treten im Rahmen der Strompreisdiskussion zunehmend in den Hintergrund. Die positiven Effekte der Erneuerbaren Energien werden vernachlässigt. Gerade Erneuerbare Energien tragen zur Unabhängigkeit vom Import von Energieträgern bei, da zunehmend Ölimporte als ein Kostenrisiko der zukünftigen Versorgung mit Energie erkannt wurde. Ferner fördern sie den regionalen Wirtschaftskreislauf, um nur zwei weitere positive Auswirkungen zu nennen.

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Aktuelles zur Direktvermarktung - Die Flexibilitätsprämie im Sinne des EEG

Nachdem wir bereits in einer Vielzahl von Newslettern die unterschiedlichen Vermarktungswege für Strom aus Erneuerbaren Energien in Form der Direktvermarktung nach § 33b EEG 2012 vorgestellt haben, wollen wir in diesem Newsletter die Grundlagen der Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen nach § 33i EEG 2012 näher bringen. Bisher wurde die Flexibilitätsprämie nur in geringen Umfang wahrgenommen, d.h. weniger als 40 Anlagen haben eine entsprechende Meldung vorgenommen.

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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Marktprämie

Am 25.06.2012 haben wir darüber informiert, dass § 33g EEG, wonach Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber mit Wirkung vom 01.01.2012 für Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas, den sie nach § 33b Nr. 1 EEG direkt vermarkten, von dem Netzbetreiber eine Marktprämie verlangen können, in der gegenwärtigen Praxis insofern zu erheblichen Problemen führt, als die Oberfinanzdirektion in Niedersachsen in ihrer Verfügung vom 13. März 2012 (OFD Niedersachsen, S 7104-141-St 172) die Auffassung vertritt, dass die Marktprämie als Vergütungsersatz der Umsatzsteuer unterliegt und somit als Ergänzung der Entgeltzahlung des Stromabnehmers zu betrachten und in vollem Umfang steuerbar und steuerpflichtig zu einem Steuersatz in Höhe von 19 % sei.