Photovoltaik – Keine Baumfällung zugunsten von Solar auf Dach
Das VG Düsseldorf sieht Solarthermie nicht von § 2 EEG umfasst und lehnt Klage auf Fällge-nehmigung eines geschützten Baumes zur Effektivitätssteigerung einer Solaranlage ab.
Das VG Düsseldorf sieht Solarthermie nicht von § 2 EEG umfasst und lehnt Klage auf Fällge-nehmigung eines geschützten Baumes zur Effektivitätssteigerung einer Solaranlage ab.
Das Solarpaket ist verabschiedet und damit auch die kurzfristige Einführung von Windenergie-Beschleunigungsgebieten. Zur RED III EU-Richtlinie und des Referentenentwurfs des BMWK.
Der Planungsverband Chemnitz hat nach über einem Jahrzehnt der Planung das Beteiligungsverfahren des Teil-Regionalplans Wind gestartet. Bis 2027 sollen die Standorte für Windenergieanlagen feststehen – doch die Realität zeigt sich bereits jetzt komplexer als gedacht, besonders angesichts des angestrebten 1.000-Meter-Siedlungs-Abstands.
Sachsens Gesetzesentwurf zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen: Zum Potenzial und den Schwachstellen des Entwurfs – das erwartet Vorhabenträger und Investoren in Sachsen.
Ein Erfolg für die Erneuerbaren! Trotz starkem Widerstand seitens der Gemeinde und schwieriger Projektlage ist die Überfahrt über fremde Grundstücke möglich. OLG Dresden verpflichtet Gemeinde zur Duldung des Erschließungs- und Errichtungsverkehrs.
Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf ändert die Rechtsauffassung zugunsten der Erneuer-baren Energien bei Baudenkmälern. Trotz Denkmalbereichssatzung und Einsehbarkeit darf die Solaranlage aufs Dach. § 2 EEG macht es möglich!
Am 1. Januar 2024 ist in Nordrhein-Westfalen ein Gesetz zur Akzeptanzsteigerung gegenüber Windenergieanlagen in Kraft getreten: Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen, die Vorhabenträger:innen und Kommunen jetzt beachten müssen.
Wenn sich die Gemeinde in den Weg stellt, kann sich die Nutzung der Erschließungs- und Zufahrtsstraßen holprig gestalten. Zur Nutzung öffentlicher Wege und den Duldungspflichten und dem Kontrahierungszwang von Kommunen.
Das Magazin WirtschaftsWoche hat die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Energierecht als TOP-Kanzlei ausgezeichnet und empfiehlt Prof. Dr. Martin Maslaton als TOP-Anwalt 2023 für Energierecht. Wir freuen uns über diese Auszeichnung!
Prof. Dr. Martin Maslaton im Interview. Was passiert hinter den Kulissen? Wie gestaltet sich in den Gremien „spiegelbildlich“ das vorgestellte Projekt? Welche rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Inhalte werden be- oder missachtet?