Tracking pixel News zu Windenergie · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Windenergie

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Teure Kabelgestattungsverträge II - LG Köln ist rechtskräftig

Nach fast zweijähriger Dauer – wir hatten hier bereits berichtet („Teure Kabelgestattungsverträge – kennt die Gier mancher Gemeinden noch Grenzen?“) – hat das Landgericht Köln zur Höhe des Nutzungsentgeltes für die Inanspruchnahme gemeindlicher Flächen im Zusammenhang mit der Verlegung einer Kabeltrasse zum Anschluss eines Windparks entschieden. Die von der Beklagten eingelegte Berufung wurde nun zurückgenommen – das Urteil ist somit rechtskräftig. Die von uns vertretene Klägerin begehrte die Inanspruchnahme gemeindlicher Flächen, um ihren Windpark kabelseitig anschließen zu können. Hinsichtlich des Nutzungsentgeltes gingen die Vorstellungen der Parteien weit auseinander – die Beklagte begehrte für die circa 5,5 km lange Trasse ein jährlich zu zahlendes Nutzungsentgelt von 1,60 €, sodass die Klägerin auf Grund der 20-jährigen Laufzeit des Vertrages letztlich einen Betrag von rund 170.000,00 € hätte aufbringen müssen.

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Endlich: Kurswechsel bei der Windenergie in Sachsen

BWE Sachsen begrüßt beschlossenes Ende der Windenergie-Blockade und bietet Mitarbeit an Sachsens neue Landesregierung aus CDU und SPD schickt sich an, die jahrelange Gängelung der Windenergiebranche und die faktische Blockade des weiteren Ausbaus der Windenergie in Sachsen zu beenden. Diesen Kurswechsel legen zumindest die Vereinbarungen des gestern veröffentlichten Koalitionsvertrages der künftigen Partner zur Windenergie nahe. „Wir bekennen uns zum weiteren Ausbau der Windenergie“, heißt es dort. „Wir orientieren uns bei den sächsischen Ausbauzielen für Erneuerbare Energien an den Zielen des Bundes, welche derzeit bis 2025 zwischen 40 und 45 Prozent und bis 2035 zwischen 55 und 60 Prozent liegen.“ Dazu der Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen im Bundesverband WindEnergie (BWE Sachsen), Prof. Martin Maslaton: „Wir begrüßen auf ganzer Linie diese substantielle Änderung der bisherigen Politik gegenüber der Windenergie.

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EEG-Umlage für das Jahr 2015 – kaum Entlastung für Letztverbraucher

Am 15.10.2014 wurde die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2015 durch die Übertragungsnetzbetreiber verkündet. Den Angaben der Übertragungsnetzbetreiber zur Folge sinkt die EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent je kWh auf 6,17 Cent je kWh im Jahr 2015. Obwohl die Anzahl an geförderten erneuerbaren Energien Anlagen stetig steigt, ist bei der EEG-Umlage erstmals seit ihrer Einführung im Jahr 2000 ein sinkender Trend zu verzeichnen. Allerdings ist die Hauptursache dafür nicht in der am 01.08.2014 in Kraft getretenen EEG-Novelle zu erblicken. Vielmehr ist das Absinken der EEG-Umlage auf den Überschuss auf dem sogenannten Förderkonto, dessen Stand zum 30. September Grundlage für die Berechnung für das jeweils folgende Jahr ist, zurückzuführen.

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BGH entscheidet zum Umfang der Überlassungspflicht und des Transparenzgebotes in der Konzessionsvergabe

Urteil vom 03.06.2014 – Az.: EnVR 10/13 Das OLG Düsseldorf (Entscheidung vom 12.12.2012; Az.: VI-3 Kart 137/12 (V)) hatte in der Vorinstanz zum Urteil des BGH den Beschluss der BNetzA vom 26.01.2012 (BK6-11-052) aufgehoben. Mit dem Beschluss hatte die BNetzA den alten Konzessionsnehmer dazu verpflichtet, die im Rahmen der Netzübernahmeverhandlungen streitigen Mittelspannungsleitungen gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung nach der Wahl des Neukonzessionärs zu übereignen oder den Besitz hieran zu verschaffen. Der Ansicht des OLG Düsseldorf nach sei der Beschluss der BNetzA rechtwidrig. Dabei hatte das Gericht angenommen, im Rahmen der allgemeinen Missbrauchsaufsicht nach § 65 Abs. 2 EnWG seien auch strukturelle Maßnahmen der Regulierungsbehörde zulässig.

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Weiterentwicklung der Rechtsprechung zum Prioritätsprinzip

Das OVG Koblenz hatte sich in seinem Beschluss vom 21.03.2014 mit der Problematik konkurrierender Vorbescheids­ und Genehmigungsanträge auseinanderzusetzen. Dabei hat das Gericht zum Einen eindeutig entschieden, dass einem zeitlich früher eingereichten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheidsantrag gegenüber einem konkurrierenden, zeitlich späteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag keine vorrangige, prioritäre Rechtswirkung zuzusprechen ist. Ein Vorbescheidsantrag könne – selbst wenn er positiv zu bescheiden ist ­ keine „Sperrwirkung“ entfalten, da ein Vorbescheid lediglich einzelne Genehmigungsvoraussetzungen verbindlich feststellt und keine Baufreigabe beinhalte.

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Sachsens Erneuerbare hoffen auf frischen Wind mit neuer Koalition

Fünf Jahre Blockadepolitik haben Sachsen im Bereich Erneuerbare Energien zurückgeworfenEine nach wie vor überdeutliche Mehrheit der Bundesbürger ist für die Energiewende! Stattfinden soll sie allerdings bitte überall, aber nicht vor der eigenen Haustür. Das ist menschlich und hierbei können nur intensive Gespräche und eine faire Aufklärung über die Folgen zwischen Investoren von Erneuerbare-Energien-Anlagen und den Anwohnern helfen. Moderieren sollte so etwas die Politik, doch in Sachsen lief das in den vergangenen Jahren genau anders herum. Hier saßen die Kritiker in der Regel unmittelbar in den Behörden, die doch eigentlich die Beschlüsse der eigenen Bundesregierung umsetzen helfen sollten.

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Clearingstelle EEG veröffentlicht Empfehlung zum Austausch und zum Versetzen von Anlagen

Am 02.07.2014 hat die Clearingstelle EEG eine lange erwartete Empfehlung zum Anlagenbegriff des EEG veröffentlicht (Az. 2012/19 – „Austausch und Versetzen von Anlagenteilen [außer PV und Wasserkraft] im EEG 2009 und EEG 2012“). Schwerpunkt der Empfehlung waren in der Praxis sehr häufig aufgekommene Fragen dazu, welches Schicksal eine Anlage erfährt, wenn Anlagenteile ausgetauscht werden oder wenn die Anlage in Gänze oder teilweise versetzt wird. Hierzu hatten sich zahlreiche Fallkonstellationen als besonders problematisch herauskristallisiert. Mit besonderer Spannung hatte die Branche daher auf die Empfehlung gewartet; dies nicht zuletzt auch deshalb, weil der BGH zwischenzeitlich ein Grundsatzurteil

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Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen – BAFA veröffentlicht Merkblatt zu besonderen Ausgleichsregelungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) hat mit Stand vom 14.08.2014 ein Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen nach den Regelungen der §§ 63 ff. EEG 2014 auf seiner Internetseite bereitgestellt. Im EEG 2014 war insbesondere unter europäischen Einflüssen und auf dem Wege der Verhandlungen mit der EU-Kommission eine europarechtskonforme Ausgestaltung der besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen neu geregelt worden. Der nunmehr im EEG geregelte Tatbestand beruht insbesondere auf den Vorgaben der Energie- und Umweltbeihilferichtlinien der EU-Kommission. Sinn und Zweck der Ausnahmeregelungen der §§ 63 ff. EEG 2014 werden nach wie vor darin gesehen, dass die volle EEG-Umlagepflicht die internationale Wettbewerbsfähigkeit von besonders stromkostenintensiven Unternehmen gefährden könnte.

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Übertragungsnetzbetreiber setzen vorerst Abwicklung der EEG-Umlage für Eigenversorger aus

Seit dem in Kraft treten des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) am 01.08.2014 wird grundsätzlich auch die Eigenversorgung mit Strom aus Neuanlagen gemäß § 61 Abs. 1 EEG 2014 – zumindest anteilig – mit der EEG-Umlage belastet. Ausführlicher dazu berichteten wir bereits im Newsletter vom 27.06.2014.  Die unterjährige Abwicklung der EEG-Umlage auf den selbst erzeugten und verbrauchten Strom wird jedoch zunächst ausgesetzt. So melden es die vier Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer Informationsplattform: http://netztransparenz.de.

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Entwurf des Windenergieerlasses Niedersachsen

„Bahnbrechende Aussage des Umweltministeriums: § 18a LuftVG nicht bindend “ Das niedersächsische Umweltministerium arbeitet derzeit an einem neuen Windenergieerlass. Letzte Woche wurde der aktuelle Entwurf bekannt und enthält äußerst positive und zu begrüßende Entwicklungen für die Windenergie: Ausdrücklich und völlig zu Recht wird dort klargestellt, dass die Entscheidung der Luftfahrtbehörden nach § 18a LuftVG „ein nicht bindender Mitwirkungsakt“ ist! Die Prüfungs- und Letztentscheidungsbefugnis liegt – so zutreffend das niedersächsische Umweltministerium - bei der Immissionsschutzbehörde, diese hat anhand der naturwissenschaftlich-technischen Umstände des Einzelfalls sowie Zumutbarkeitserwägungen zu entscheiden, ob Flugsicherungseinrichtungen durch ein Windenergievorhaben gestört werden.