Tracking pixel News zu Bauplanungsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Bauplanungsrecht

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OVG Magdeburg – „Baugebührenermäßigung bei einheitlicher Beantragung einer zweiten Windenergieanlage“

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 29.09.2013 entschieden, dass bei Beantragung einer einheitlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für zwei Windkraftanlagen die Baugebühr der zweiten Anlage regelmäßig ermäßigt werden muss.Die Klägerin hatte im vorliegenden Fall eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf einem Grundstück in einem einheitlichen Antrag beantragt. Für die Baugebühr setzte die Behörde einen Betrag von 11.000 € fest, gemessen am Bauwert der beiden Anlagen und ohne eine Ermäßigung zu berücksichtigen. Nach der Gebührenverordnung Sachsen-Anhalt „[...]

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Bayern treibt Länderöffnungsklausel voran

„Neuer Stichtag für Vertrauensschutz in Genehmigungsverfahren“ Mit Kabinettsbeschluss vom 04.02.2014 hat die bayerische Staatsregierung erneut ihre Absicht bekräftigt, schnellstmöglich einen Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung in Höhe der zehnfachen Gesamtanlagenhöhe gesetzlich einzuführen. Bis zum 09.04.2014 möchte die bayerische Staatsregierung einen Gesetzesentwurf für die hierfür erforderliche und im Koalitionsvertrag vereinbarte „Länderöffnungsklausel“ im BauGB vorlegen.

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OLG Jena: Enteignung von Gemeinden zugunsten von Windenergieanlagen möglich

Wir möchten Ihnen heute ein hoch interessantes Urteil des Oberlandesgerichts Jena zu der Möglichkeit und zu den grundsätzlichen Voraussetzungen einer Enteignung nach dem Energiewirtschaftsgesetz zugunsten von Erneuerbaren-Energien-Vorhaben vorstellen: Als – soweit ersichtlich – erstes Gericht hat das OLG Jena mit Urteil vom 30.12.2013 die Voraussetzungen einer Enteignung unter energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten zugunsten von Vorhaben zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien näher konkretisiert. Hintergrund des hier vorgestellten Urteils war die in der Praxis sehr häufig anzutreffende Fallkonstellation, dass die Betreiberin eines Windparks sowohl Wege als auch Kabel benötigte, um ihre geplanten Anlagen errichten und betreiben zu können.

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Energiewende in Bayern - Windkraftbetreiber ziehen vor Gericht

[...] Für [...] Maslaton [...] ist das Agieren der Staatsregierung "ein glatter Aufruf zum Rechtsbruch". Schließlich sei Seehofers Vorstoß bislang nicht über eine Absichtserklärung im Vertrag der neuen großen Koalition in Berlin hinausgegelangt. "Grundlage für die Genehmigung eines Windrads ist nach wie vor das aktuelle Bundesimmissionsschutzgesetz, daran ändern auch die Absichten der bayerischen Staatsregierung nichts", sagt Maslaton

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Wetterradar - Genehmigungsbehörden zeigen Rückgrat

Die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm hat Rückgrat bewiesen und trotz des Widerstandes des Deutschen Wetterdienstes die Genehmigung für zwei Windenergieanlagen erteilt. Der Standort der Anlagen war innerhalb eines regionalplanerischen Vorranggebietes in ca. 10 km Entfernung zur Wetterradarstation Neuheilenbach geplant. Der DWD befürchtete angesichts des Standortes Beeinträchtigungen der Datenqualität seines Wetterradars und verweigerte eine Zustimmung zur Genehmigung. Im Rahmen der Aufstellung des Regionalplanes hatte der DWD hingegen keine Bedenken gegen die Ausweisung des Vorranggebietes vorgetragen.

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Erlass der Sächsischen Staatsregierung zum Mindestabstand bei Windkraftanlagen

„Sachsen untermauert sein Image als Windkraftgegner“Am 12.Juli 2013 hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie das Sächsische Staatsministerium des Inneren den gemeinsamen „Erlass über Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie“ veröffentlicht. Nach Auffassung der Staatsregierung führt die Errichtung und der Betrieb von WEA zu solch erheblichen Immissionen und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, dass damit unüberbrückbare Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung entstünden.

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„Gesetz zur Stärkung der Innentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ veröffentlicht - Novellierung des BauGB und der BauNVO

Am 21.06.2013 wurde das „Gesetz zur Stärkung der Innentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit wird der zweite Teil der Bauplanungsrechtsnovelle umgesetzt.Mit diesem Gesetz wurde unter anderem § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB neu gefasst: Anlagen „zur Erzeugung von Biogas“ sind weiterhin bis zu einer Kapazität von 2,3 Millionen Normkubikmeter pro Jahr sowie „andere Anlagen“ bis zu einer Feuerungswärmeleistung von 2,0 Megawatt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich privilegiert zulässig.

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BHKW in WEG-Objekten

Neue Chancen für Wohnungseigentümergemeinschaften nach Inkrafttreten des MietRÄndGIn den letzten Jahren wurde in Rechtsprechung und Literatur die Frage äußerst kontrovers diskutiert, in welchen Situationen der Einbau eines BHKW unter welche Mitbestimmungsvorschrift des WEG fällt (§ 22 I S. 1, § 22 II oder § 22 III i.V.m. § 21 V Nr. 2 WEG). Die richtige Einordnung ist deshalb so bedeutsam, weil jeweils unterschiedliche Mehrheiten für die Beschlussfassung der WEG erforderlich sind. Nicht wenige WEG-Beschlüsse wurden in der Vergangenheit erfolgreich von der unterlegenen Minderheit der WEG angefochten, weil aus Sicht der Gerichte die „falsche“, nämlich nicht ausreichende Mehrheit den Einbau eines BHKW beschlossen hatte. Die Rechtsprechung ist regelmäßig davon ausgegangen, dass der Einbau eines BHKW als bauliche Veränderung i.S.v. § 22 I S. 1 WEG anzusehen sei, was das Erfordernis einstimmiger Beschlussfassung nach sich zog (z.B. AG Freiburg, Beschluss vom 09.06.2008, 1 UR II 143/06).