OLG Sachsen-Anhalt entscheidet zum Auskunftsanspruch des Neukonzessionärs bei Übernahme des Gasnetzes
In diesem Newsletter wollen wir Ihnen die jüngst ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt vom 11.09.2014, Az.: 2 U 122/13, vorstellen. Dem Grunde nach geht es hierbei um einen Auskunftsanspruch des Neukonzessionärs, der im Vergabeverfahren um die Neuvergabe des Netzes der Allgemeinen Versorgung den Zuschlag seitens der Gemeinde erhalten, gegenüber dem Altkonzessionär. Neben dem Auskunftsanspruch hat die Entscheidung jedoch auch weiterreichende Bedeutung für den Umfang der Überlassungspflicht von gemischt genutzten Leitungen. Auch wenn es sich hierbei um einen Fall handelt, der dem Energiewirtschaftsgesetz (kurz: EnWG) 2005 zuzuordnen ist, können die maßgeblichen Entscheidungsgründe ebenfalls auf neue Sachverhalte übertragen werden.