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News zu Energiewirtschaftsrecht

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Neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu „Energieschleudern“ in Mieträumen

Urteil des BGH vom 18.12.2013, Az. XII ZR 80/12 In seinem jüngst veröffentlichten Urteil vom 18.12.2013 hat der BGH u.a. zu der Problematik Stellung genommen, ob ein Anspruch des Mieters auf Modernisierung einer bei Einzug vorhandenen noch funktionstauglichen Heizungsanlage besteht und ob der unwirtschaftliche Betrieb dieser Heizungsanlage ggfs. einen Sachmangel im Sinne des § 536 I 1 BGB darstellen kann.

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Abhängigkeit von Energieimporten durch Ausbau der Erneuerbaren Energien zurückdrängen

Der Konflikt in der Ukraine unterstreicht, dass das zentrale Element der Energiepolitik die Versorgungssicherheit sein muss. Die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten aus unsicheren Regionen wird durch den Umstieg auf Erneuerbare Energien immer mehr begrenzt. Zudem stärkt dies die Wertschöpfungsketten in Europa. Deshalb ist auch Sachsen aufgerufen, einen stärkeren Beitrag zur Energiewende zu leisten und insbesondere den Ausbau der preiswerten Windenergie nicht länger zu erschweren.  Sachsens Energiepolitik war bislang mutlos und zögerlich. Für die Energiewende im dynamischsten ostdeutschen Bundesland fehlt bislang die Unterstützung durch die Landespolitik. Selbst die zurückhaltenden Ausbauziele 2022 wurden wieder zurückgeschraubt. So soll bis dahin nun lediglich 28 Prozent des Jahresstromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien kommen. Zu Recht hat der Ministerpräsident wiederholt deutlich gemacht dass er die Zukunft der heimischen Braunkohle in der chemischen Verwertung sieht. Die sächsische Braunkohle ist viel zu wertvoll, um als Heizmaterial oder zur Verstromung verbrannt zu werden.

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EEG-Novelle 2014 - Ausweitung der EEG-Umlage auf Eigenstromerzeugung verfassungsrechtlich unzulässig?

Im Januar dieses Jahres hat die Bundesregierung die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Gabriel vorgeschlagenen „Eckpunkte für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)“ beschlossen. Damit soll das EEG grundlegend reformiert und die Maßnahmen für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende weiter ausgebaut werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll bis Ostern dieses Jahres von der Bundesregierung beschlossen werden, damit das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2014 verabschiedet werden und zum 1. August 2014 in Kraft treten kann. Bisher sehen die veröffentlichten Referentenentwürfe zum EEG 2014 noch keine Regelung zur Belastung des eigenerzeugten und selbstverbrauchten Stromes mit der EEG-Umlage vor, die aber nachgereicht werden soll.

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BFH entscheidet zur Steuerbefreiung von Energieerzeugnissen in KWK-Anlagen

Urteil des BFH vom 08.10.2013 – Az.: VII R 19/12Der Bundesfinanzhof (kurz: BFH) hatte sich in seiner Entscheidung vom 08.10.2013 mit der Fragestellung auseinanderzusetzen, welche Energieerzeugnisse bei der Erzeugung von Strom und Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung aus der Energiesteuerentlassung nach § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Energiesteuergesetz (a. F.) profitieren können. Im streitigen Verfahren betrieb die Klägerin eine Gasturbine, die nicht nur den Generator für die Stromerzeugung, sondern auch einen Kompressor zur Verdichtung der Umgebungsluft antrieb. Die verdichtete Luft wurde in eine Brennkammer geleitet, wo ca. 1/3 des Luftsauerstoffs fest verbrannt wurde und die verbleibende Luft als Heißgas der Turbine zugeführt wurde. Das aus dem Prozess der Turbine gelangende Heißgas wurde dann zusätzlich noch einem Abhitzekessel zugeführt, wo es durch eine Zusatzfeuerung weiter verbrannt wurde und als Prozess dann im Betrieb der Klägerin verwendet wurde. Nunmehr bestand zwischen dem Hauptzollamt und der Klägerin Streit darüber, ob auch der Brennstoff, der für die zusätzliche Verbrennung verwendet wurde, der Energiesteuerbefreiung nach § 53 EnergieStG unterfiel.

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EEG 2014 – Arbeitsentwurf – was kommt?

Allgemeines: Die Große Koalition legt bei der von ihr angekündigten Novelle des EEG noch im Laufe dieses Jahres ein im wahrsten Sinne des Wortes atemberaubendes Tempo vor. Nachdem Energieminister Gabriel bereits am 21.01.2014 auf der Klausurtagung der Bundesregierung in Meseberg die ersten Eckpunkte für ein EEG 2014 vorgestellt hatte, weiß das für die Energiewende federführend zuständige Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) bereits einen halben Monat später mit einem immerhin 187 Seiten umfassenden ersten für das kommende EEG aufzuwarten.Die im Januar lediglich angedeuteten massiven Änderungen am EEG, das sich in den letzten 12 Jahren durchaus bewährt hatte und zu einem international geachteten Vorbild für den Ausbau des Anteils der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung geworden ist, hatten die Branche in eine große Verunsicherung gestürzt, die durch den nun vorliegenden ersten Arbeitsentwurf noch größer werden dürfte.

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Bayern treibt Länderöffnungsklausel voran

„Neuer Stichtag für Vertrauensschutz in Genehmigungsverfahren“ Mit Kabinettsbeschluss vom 04.02.2014 hat die bayerische Staatsregierung erneut ihre Absicht bekräftigt, schnellstmöglich einen Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung in Höhe der zehnfachen Gesamtanlagenhöhe gesetzlich einzuführen. Bis zum 09.04.2014 möchte die bayerische Staatsregierung einen Gesetzesentwurf für die hierfür erforderliche und im Koalitionsvertrag vereinbarte „Länderöffnungsklausel“ im BauGB vorlegen.

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Gabriels Eckpunktepapier und die verpflichtende Direktvermarktung

In den vergangenen Wochen hat Energieminister Gabriel unter viel Kritik sein Eckpunktepapier für die Novellierung des EEG 2012 vorgestellt. Als wesentlichen Anknüpfungspunkt für die schnelle Umsetzung der Gesetzesnovelle legt der Energieminister den Schwerpunkt auf eine Konzentration auf kostengünstige Technologie zur Umsetzung einer kosteneffizienten Energiewende. Damit dies gelingen kann, soll die Direktvermarktung vollständig überarbeitet werden. Nach dem derzeitigen Fahrplan ist mit dem Inkrafttreten des neune EEG am 01.08.2014 zu rechnen.

Bild zu Sigmar Gabriel gibt die Eckpunkte für die Reform des EEG 2.0 bekannt

Sigmar Gabriel gibt die Eckpunkte für die Reform des EEG 2.0 bekannt

Mit Veröffentlichung vom 17.01.2014 hat der neue Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel die Eckpunkte für die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vorgestellt. Hierbei strebt er zur Umsetzung einen eng gestückten Zeitplan an. Bereits am 09.04.2014 soll die Bundesregierung den Gesetzentwurf im Kabinett beschließen und am 23.05.2014 die erste Beratung mit dem Bundesrat durchgeführt werden. Am 11.07.2014 soll der entsprechende Gesetzentwurf beschlossen werden und das EEG 2.0 zum 01.08.2014 in Kraft treten. Minister Gabriel legt den Schwerpunkt des Papiers auf eine kosteneffiziente Energiewende. Im Wesentlichen finden sich im Eckpunktepapier folgende Aspekte: