Tracking pixel News zu Erneuerbare-Energien-Recht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Erneuerbare-Energien-Recht

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Mehr Geld vom Staat für den Einbau von Mini-KWK-Anlagen / gestiegene Zuschüsse seit 1. Januar 2015

Unbestritten bietet die Kraft-Wärme-Kopplung einen der effizientesten und klimaschonendsten Wege, um Energie zu erzeugen. Kleinanlagen für den privaten Gebrauch, in Fachkreisen auch Mini-KWK oder Mini-BHKW-Anlagen genannt, finden dank sinkender Anschaffungskosten zunehmend an Beliebtheit bei Immobilienbesitzern. Für den Einbau dieser meist mit Erdgas betriebenen „Strom erzeugenden Heizungen“ in bestehende Gebäude gewährt Vater Staat seit 1. Januar 2015 höhere Investitionszuschüsse. Mit der Novelle des Mini-KWK-Impulsprogramms können seit Jahresbeginn neu eingebaute Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer maximalen elektrischen Leistung von 20 kW von den neuen Regelungen profitieren. Bei typischen Anlagen für Einfamilienhäuser mit einer Leistung von 1 kW elektrisch und Anschaffungskosten von derzeit rund 20.000 Euro kann der staatliche Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, gut 2.400 Euro betragen. Ein Förderantrag lohnt also.

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Verfassungsbedenken gegen Bürgerbeteiligung an Windparks per Gesetz

Mecklenburg und Thüringen wollen Windparkbetreiber zur Beteiligung von Gemeinden und Bürgern verpflichten – es könnten erhebliche verfassungsrechtliche Schwierigkeiten bestehen Ein Ansatz, um die Akzeptanz von Windenergieanlagen in der eigenen Umgebung zu fördern, ist die unmittelbare Beteiligung der Anwohner sowie der Gemeinden vor Ort am finanziellen Erfolg der Windräder. In Mecklenburg-Vorpommern wird derzeit nach dänischem Vorbild an einem kommunalen Beteiligungsgesetz gearbeitet, welches die Betreiber von Windenergieanlagen verpflichten soll, der Gemeinde und den Gemeindeeinwohnern eine Beteiligung von mindestens 20 Prozent an der Betreibergesellschaft für die neuen Windenergieanlagen anzubieten (Stückpreis pro Anteil maximal 500 Euro). Die geplanten Vorgaben des Gesetzentwurfes finden sich darüber hinaus bereits jetzt in den Entwürfen der Regionalpläne Mecklenburg-Vorpommerns.

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Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftwerksbetreiber in Sachsen

Betreiber von Wasserkraftwerken in Sachsen dürfen sich über ein zweifelhaftes „Weihnachtsgeschenk“ freuen: Noch vor den Feiertagen sollen die ersten Bescheide, mit denen die neu eingeführte Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftbetreiber verschickt werden.  Als zum 01.01.2013 das Sächsische Haushaltbegleitgesetz 2013/2014 und damit die Ausnahme der Wasserkraft von der Befreiung der Wasserentnahmeabgabe in Kraft trat, war der Aufschrei groß. Trotz vielseitiger Proteste und einer eingelegten Verfassungsbeschwerde sowohl beim Bundesverfassungsgericht als auch beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof blieb die nunmehr in § 91 SächsWG normierte Wasserentnahmeabgabe bestehen.

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Auswirkungen der Novellierung der Düngeverordnung auf das Betreiben von Biogasanlagen

Die Novellierung der Düngeverordnung ist und bleibt Thema in der deutschen Umweltpolitik. Zuletzt wurde dies durch die Vorstellung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 durch Bundesumweltministerin Barbara Hendricks am 03.12.2014 deutlich, in welchem die Notwendigkeit der bereits auf den Weg gebrachten Novelle der Düngeverordnung ausdrücklich betont wurde. Verstärkt müssen sich nun Betreiber von Biogasanlagen, deren Gärreste als Dünger eingesetzt werden, auf erhebliche Umstellungen, insbesondere in Bezug auf Lagerkapazitäten gefasst machen. So soll nach dem vorgestellten und stark umstrittenen Entwurf der DüngeVO die Sperrfrist für die Ausbringung von stickstoffhaltigem Dünger auf Ackerland künftig bereits nach Ernte der Hauptfrucht, spätestens jedoch ab dem 1. Oktober eingreifen. Erstmals ist auch eine Sperrzeit für Festmistdünger vorgesehen. Resultat dieser Regelungen ist eine Verlängerung der Lagerzeit für Düngemittel.

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BGH: Auch vorzeitig beendete Konzessionsverträge müssen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden

Urteil vom 18.11.2014 – Az.: EnZR 33/13, Urteilsgründe noch ausstehend Der BGH hat in einer Grundsatzentscheidung am 18.11.2014 geurteilt, dass das vorzeitige Ende von Konzessionsverträgen ebenfalls im Bundesanzeiger durch die Gemeinden bekannt gemacht werden muss. Unterbleibt eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger, führt dies zur Nichtigkeit des Konzessionsvertrages. Mit diesem Urteil hat der BGH eine Entscheidung des OLG Celle bestätigt. Sachverhalt und Hintergrund Im Verfahren ging es um einen Stromkonzessionsvertrag des Ortsteils Schierke der Stadt Wernigerode. Die ehemals selbständige Gemeinde Schierke vereinbarte im Jahr 2006 mit der Avacon AG (Energieversorgungsunternehmen – EVU) die vorzeitige Beendigung des noch bis 2011 laufenden Konzessionsvertrags. Dies gab sie lediglich im Deutschen Ausschreibungsblatt bekannt, nicht aber im Bundesanzeiger. Da sich kein anderer Interessent um die Konzession bewarb, wurde mit der Avacon AG ein neuer Vertrag mit zwanzigjähriger Laufzeit abgeschlossen. Nach der Eingemeindung Schierkes im Jahr 2009 wies die Stadt Wernigerode die Avacon AG darauf hin, dass sie den vorzeitig verlängerten Vertrag wegen der unterbliebenen Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger für unwirksam halte.

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Die „neue“ Bemessungsleistung - Vergütungskürzung für Bestandsanlagen vom Tisch

Gute Nachrichten für Betreiber von Biogasanlagen, die im Geltungsbereich des EEG 2009 in Betrieb genommen worden sind: Am 04.12.2014 hat der Bundestag bereits die zweite Änderung des EEG 2014 beschlossen und durch eine Klarstellung des geltenden Rechts erreicht, dass Betreiber von Bestandsanlagen keine Vergütungskürzungen „durch die Hintertür“ befürchten müssen. Hintergrund war die Ermittlung der Bemessungsleistung, die für die Aufteilung der Strommengen auf die jeweiligen Vergütungsschwellen maßgeblich ist und die im EEG 2009 einerseits sowie im EEG 2012 und 2014 andererseits unterschiedlich geregelt ist. Für Anlagen, die im Geltungsbereich des EEG 2009 in Betrieb genommen wurden, bestimmte sich bisher die Bemessungsleistung aus der in das Netz eingespeisten Strommenge dividiert durch die Jahresstunden. Seit dem EEG 2012 war dies für Neuanlagen dahingehend geändert worden, dass nunmehr die insgesamt erzeugte Strommenge Ausgangspunkt für die Berechnung ist.

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Rechtsprechungsübersicht Energieversorgung

Nachfolgend stellen wir Ihnen zehn aktuelle und vor allem erläuterte Urteile aus den Bereichen Nutzungsentgelte, Windenergieanlagen, Rekommunalisierung, Konzessionsvergabe, Bebauungsplan, Biogasanlagen, kommunale Energiegesellschaften sowie zum Thema Hochspannungs-Freileitungen vor:   NETZNUTZUNGSENTGELTE Begrenzte KWK-Umlage Die Straßenbeleuchtungseinrichtung einer Gemeinde gilt trotz zahlreicher Verbrauchsstellen und Verknüpfungspunkte als eine einzige Abnahmestelle im Sinne des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes. (BGH vom 24. April 2013 – AZ VIII ZR 88/12)Im konkreten Fall ging es um die Straßenbeleuchtung einer Stadt mit etwa 10.000 Verbrauchsstellen, die über rund 480 Verknüpfungspunkte an das örtliche Verteilnetz angeschlossen waren. Der Jahresstromverbrauch lag bei etwa acht Millionen Kilowattstunden (kWh). Der Übertragungsnetzbetreiber und der Verteilnetzbetreiber stritten um die Höhe der zu leistenden Ausgleichszahlungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). Der Verteilnetzbetreiber berief sich auf Paragraf 9 Abs. 7 Satz 2 KWKG, wonach Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle mehr als 100.000 kWh beträgt, im Rahmen der Netznutzungsentgelte für die über 100.000 kWh hinausgehende Strommenge lediglich eine auf 0,05 Cent pro Kilowattstunde begrenzte KWK-Umlage zu entrichten haben.

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„Vermaisung der Landschaft“ kein Verstoß gegen Artenschutzrecht - Verbandsklage gegen Bebauungsplan „Biogasanlage“ vor dem OVG Koblenz erfolglos

Das OVG Koblenz hatte sich jüngst mit der Frage auseinander zu setzen, ob ein Bebauungsplan, der eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Biogasanlage“ festsetzt, gegen Artenschutzrecht verstößt, wenn der Betrieb der – künftigen – Biogasanlage letztlich „unvermeidlich“ zu einer Umstellung der umgebenden Landwirtschaft hin zu Maisanbau führe. Dies war jedenfalls die Auffassung einer Naturschutzvereinigung, die durch die kommunale Planung u.a. den Feldhamster in Gefahr sah und gegen den Bebauungsplan im Wege einer Normenkontrolle vorging. Der Bebauungsplan bzw. die Biogasanlage löse einen Energiepflanzenanbau, eine „Vermaisung der Landschaft“ aus und zerstöre damit den Lebensraum des Feldhamsters. Daher verstoße der Bebauungsplan gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG.

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NawaRo-Bonus auch für den Stromanteil aus Zünd- und Stützfeuerung mit Biodiesel

Aktuelle Entscheidung des LG Halle Mit Urteil vom 24.11.2014 hat das Landgericht Halle die Rechte von Betreibern von Biogasanlagen, die im Geltungsbereich des EEG 2009 in Betrieb genommen worden sind, gestärkt. Geklagt hatte ein Biogasanlagenbetreiber, der in seiner Anlage im technisch notwendigen Umfang Biodiesel zur Zünd- und Stützfeuerung eingesetzt und im Übrigen den Strom ausschließlich aus nachwachsenden Rohstoffen und Gülle erzeugt hat. Der zuständige Netzbetreiber hatte den Bonus für nachwachsende Rohstoffe und auch den Güllebonus grundsätzlich ausgezahlt, allerdings nicht auf den Stromanteil in Höhe von etwa 2 %, der der Stromerzeugung aus Biodiesel entsprach. Diesbezüglich hatte der Netzbetreiber lediglich die Grundvergütung ausgezahlt.

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Störung von Flugsicherungseinrichtung gem. § 18a Abs. 1 LuftVG - Entscheidung durch das OVG Lüneburg

Die Frage, wann Flugsicherungseinrichtungen i.S.d. § 18a LuftVG durch Windenergieanlagen gestört werden, beschäftigt weiterhin die Gerichte, aktuell das OVG Lüneburg. Das VG Hannover hatte am 22.09.2011in erster Instanz geurteilt, dass jedenfalls eine der von der (wahrscheinlich sogar alle vier) Klägerin beantragten Windenergieanlagen die Flugsicherungseinrichtung DVOR Leine nicht stören und somit jedenfalls § 18a Abs. 1 LuftVG dem Vorhaben nicht entgegenstünde. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass die von der DFS und dem BAF zugrunde gelegten Annahmen zu dem gesamtzulässigen Winkelfehler werden sowie der Abzugsfähigkeit eines pauschalen anlageneigenen Fehlerwertes unschlüssig und unplausibel waren. Nach Meinung des Gerichtes müsse davon ausgegangen werden, dass jedenfalls ein höchstzulässiger Winkelfehler von 3,5° an Funknavigationsanlagen hinnehmbar sei.