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EEG-Umlage auf Eigenstromnutzung verfassungsrechtlich angreifbar
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (kurz: B.KWK) und der Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e. V. (kurz: BDH) stellten auf dem parlamentarischen Abend am 02.06.2014 das bei der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Erhebung auf die EEG-Umlage auf die Eigenstromversorgung im EEG 2014 den Parlamentariern und Zuhörern vor.Gegenstand des Gutachtens war die verfassungsrechtliche Prüfung der geplanten EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und erneuerbaren Energieanlagen, die im derzeitigen Gesetzesentwurf zur Novelle des EEG verankert ist.