Landgericht Braunschweig klärt Rechtsfragen zur mittelbaren Vermarktung von KWK-Strom
Im Urteil vom 02.04.2014 hat das Landgericht Braunschweig (Az.: 9 O 1237/13, 9 O 1237/13 (85)) zur mittelbaren Vermarktung von KWK-Strom Stellung genommen. Insbesondere verdeutlicht die Kammer in ihrem Urteilsgründen, dass bei einer mittelbaren Vermarktung des KWK-Stromes nach § 4 Abs. 3 S. 4 KWKG gerade nicht die Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (kurz: MaBiS) der Bundesnetzagentur (kurz: BNetzA) zur Anwendung geraten. Des Weiteren stellt das Gericht mit überzeugender Begründung fest, dass gerade eine Lastgangmessung sowohl auf Seiten des Anlagenbetreibers als auch auf Seiten des Abnehmers des Stroms nicht erforderlich ist.